Frage
Antwort
Lösung
am 27.06.2022 15:32
Hallo,
meine Sonderkündigung wird nun seit über 8 Wochen falsch bzw gar nicht bearbeitet.
Eine "kurze" Historie:
Um es klar auszudrücken: §57 TKG Absatz 4 fordert einen Nachweis für eine "erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit". Diese habe ich unstrittig mit dem Messprotokoll der Breitbandmessungs-App der Bundesnetzagentur erbracht.
Das berechtigt mich nun "den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen". "Für eine Kündigung nach Satz 1 ist § 314 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend anzuwenden."
Aus dem BGB §314 Absatz 2:
"Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig."
Die Möglichkeit zur Nachbesserung und zum Beheben der Probleme bestand seit der Eröffnung des Störungstickets am 02.04.22.
Eine weitere Möglichkeit zur Nachbesserung von 2 Wochen habe ich zusätzlich in meinem Kündigungsschreiben zu den bereits verstrichenen 4 Wochen gegeben. Hier war seitens Vodafone also 6 Wochen lang keinerlei Regung zu erahnen.
Dies hier ist mein wirklich letztes Zugehen auf Vodafone. Ich möchte diesen Vertrag bis spätestens 31.05.22 gekündigt sehen. Ich fordere, dass das widerrechtlich abgebuchte Geld für den Monat Juni auf mein Konto zurücküberwiesen wird.
Sollte weiterhin nichts passieren widerrufe ich die letzte Lastschrift, was für Vodafone mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Weiterhin möchte ich ausdrücklich sagen: Alle Mitarbeiter, mit denen ich telefonisch Kontakt hatte waren äußerst freundlich und bemüht. Mein Unmut ist allein der verbraucherunfreundlichen Methoden geschuldet, die Vodafone verwendet um Kunden von der Kündigung abzuhalten.
Für weitere Nachfragen stehe ich jederzeit bereit und verbleibe mit freundlichen Grüßen und der Hoffnung diesen Fall doch noch außergerichtlich zu lösen.
Kai-Sinan Rückheim
am 27.06.2022 16:34
Wie das Gesetz schon sagt, es muss Vodafone die Gelegenheit gegeben werden den Fehler zu beseitigen. Wie du selbst geschrieben hast:
Aus dem BGB §314 Absatz 2:
"Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig."
Nur musst du eben eine solche Frist setzen, eine reine Störungsmeldung reich hierzu nicht aus, und eine Fristsetzung mit gleichzeitiger Kündigung geht auch nicht. Entgegen der Aussage des Servicehotliners ist das also nicht fälschlich geschehen.
am 27.06.2022 18:04
@Gelöschter User schrieb:... eine Fristsetzung mit gleichzeitiger Kündigung geht auch nicht. ..
Ich würde meinen, das kommt auf die Formulierung an. Das nur so nebenbei.
Allerdings hat @Kai57682 ganz offensichtlich ein rein rechtliches Problem mit VF. Auf uns user kann und soll er sich nicht verlassen, haben wir doch nur eine mehr oder weniger fundierte Meinung. Juristen sehen vieles anders.
Ich glaube auch nicht, dass hier die VF-Moderatoren sehr hilfreich sein können. Ich denke, das ist ein Fall für das Beschwerdemanagement. Ob das allerdings ohne anwaltlichen Beistand das gewünschte Ergebnis bringt, ist für mich sehr fraglich.
@Kai57682 Vergiss den ganzen Unsinn, den man dir am Telefon erzählt hat. Zum Teil ist das sowas von abstrus, dass es höchstens für eine Karnevalsrede passt.
am 27.06.2022 21:49
Eine Ausserordentliche Kündigung muss eine Fristsetzung zur behebung der Störung beinhalten. Diese sind ca 14 Tage. Bei der verbraucherzentrale gibt es ein Vordruck nimm den für die Kündigung.
am 28.06.2022 11:31
gibt es bei dir vodafone dsl? du kannst in solchen fällen zu dsl wechseln. da gab es vor kurzen einen thread dazu, wo einem kunden das angeboten wurde.
vielleicht kann mal ein mod wirklich sich dazu äußern!? auch aus vodafones sicht ist es ja besser, den kunden nicht ganz zu verlieren, sondern bei dsl zu behalten.