Sonderkündigung wegen nicht erfüllung
Marcel9007
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo,

ich habe bei der Vodafone Hotline angerufen und um eine Sonderkündigung für mein Cabel 1000 Vertrag gebeten, da ich seit Wochen leider kein Uplaod und zunehmend verbindungsabbrüche verzeichnen kann.

Speedtest von der VF Homepage sind alle seit dem 22.08.21 vorhanden.

Leider war auch bereits ein Techniker vor -Ort, der mir mitteilte, dass die Störung wohl im Hausnetz liegt.

Ich konnte herrausfinden, dass ich Nachts um 2-3Uhr keine Probleme mit dem Upload hatte.

Da ich im HomeOffice Arbeite und das nicht mitten in der Nacht ist, weiß ich hier leider nicht mehr weiter...

Die Hotline ist leider total unbrauchbar, da die Mitarbeiter leider nur aus dem CallCenter kommen und nichts entscheiden können.

 

12 Antworten 12
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie

@Marcel9007 

Wohnst du in einem Ein- oder Mehrfamilienhaus ?  Falls marode Kabel im Hausnetz mit schlechter Isolierung verlegt sind, ist der Eigentümer in der Pflicht. Der Stromversorger ist auch nicht für marode Stromleitungen im Haus zuständig. Gab es den eine Messung am Hausuebergabepunkt (HÜP) und dort war alles okay ?

Marcel9007
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Ist eine Mehrfamilienhaus, mit 66 Wohneinheiten, der Techniker sagte zu mir, das Vodafone vom hüp bis zur Dose in der Wohnung verantwortlich ist. 
Es gab damals bei der Inbetriebnahme eine Messung und dort wurde gesagt, ist ausreichend, müsste bei Gelegenheit einmal erneuert werden, da auch der hüp von einem anderen Mehrfamilienhaus gespeißt wird und die hüp immer in den Kellerräumen von Eigentümern sind. 

@Marcel9007 

Fuer die Netzebene 4 (NE4) ist der Hauseigentümer verantwortlich. Deshalb gibt es auch eine MultiMedia Gestattung des Eigentümers zur Nutzung fuer Internet & Phone. Bei Erstinstallationen werden im vertretbaren Aufwand schon mal Kabel vom Verstärker bis zu einer Cable MultiMedia Dose gezogen. Die Verantwortlichkeit fuer die Netzebene 4 bleibt aber beim Hauseigentümer.

 

Was hat den der Techniker vorgeschlagen ? Eine kostenpflichtige Erneuerung der Hausverkabelung ?

Marcel9007
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Er und der Medienvertreter für die Liegenschaft meinten, das über kurz oder lang die HÜP's  neu verteilet und neu gemacht werden müssen, kosten hierfür würde Vodafone übernehmen.

Aber keine Angabe vom Zeitraum... und so lange ohne funktionierendes Internet geht einfach nicht.

 

@Marcel9007 

Ich würde meinen Vermieter in die Pflicht nehmen. Schlechte Netzebene 4 / Hausverkabelung ist ein Grund fuer eine Mietminderung. Dann kommt meistens schnell Bewegung in die Angelegenheit. 

@CE38 Das mit der Mietminderung ist so eine Sache. Da kommt es schon auch darauf an, was im Mietvertrag steht. 

@Díaz_de_Vivar 

Grundsätzlich kommt es ja immer auf den Einzelfall an - hier gibt es nur eine Gesamtbetrachtung. Ein gemietetes Objekt mit Austattung Cable Anschluss (es reicht auch Exposé) ist da aber schon sehr eindeutig. Mit einer MultiMedia Gestattung entsteht zusätzlich eine Bindungswirkung fuer den Eigentümer.

 

Miete ich eine Wohnung mit einer Cable Multi Media Dose und / oder Erwähnung im Mietvertrag bzw. Exposé , muss die Anschluss - und Nutzungsmoeglichkeit beim durch den Vermieter gewählten Versorger gegeben sein. Austattungsmerkmale einer Wohnung sind wichtige Kriterien bei der Wahl einer Wohnung und auch bei der Mietzinsfindung. Der Vermieter wählt für Cable den Versorger aus und hat daher eine besondere Verantwortung fuer die Nutzbarkeit.

 

Vielen Vermietern ist überhaupt nicht bewusst, welche Verantwortung sie tragen. Häufig lassen sich Mieter:innen mit Verweis auf den Versorger abspeisen.

 

Marcel9007
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

es ist eine Eigentumswohnung, und gehört mir 😄 wie schon gesagt, die Verkablung ist als Baumstrucktrur früher gelegt worden.

Die Leistung kommt Tagsüber nicht bei mir an, ich gehe davon aus, dass an meiner Zuleitung vom HÜP (150m+-) min. 4 Weitere Wohnungen hängen, quasi alle Wohnungen auf meiner Seite.

@Marcel9007 

Dann kannst du ja initiativ werden und einen WEG-Beschluss in der Angelegenheit forcieren. Die WEG Verwaltung kann dann tätig werden und die Neuverkabelung in Auftrag geben.