Frage
Antwort
Lösung
am 10.01.2022 13:34
Ich habe einen Kabelvertrag für Telefon und Internet. Nun habe ich seit Mitte Dezember einen Wasserschaden in der Wohnung, die nun komplett und langfristig unbewohnbar ist. Ich habe auch eine Bestätigung meiner Versicherung über den Vorfall. Nun würde ich gerne sofort meinen Vertrag pausieren oder kündigen: Nach unzähligen Stunden am Telefon und im Netz kann ich nun sagen, dass weder Chat noch Hotline von Vodafone hilfreich sind mir in meiner sowieso schon schwierigen Lage weiterzuhelfen 😞
am 10.01.2022 15:36
Meine Mindestvertragszeit ist nicht rum, die läuft noch bis zu diesem Herbst. Und in meiner Notbleibe ist bereits ein Kabelvertrag von Vodafone im Haushalt vorhanden. Was bedeutet das dann für die Verfügbarkeit? Dass ich also Pech habe und nicht aus dem Vertrag rauskomme?
10.01.2022 15:43 - bearbeitet 10.01.2022 15:47
Bei Cable werden die individuellen Anschlüsse über den Router realisiert. Insofern können in einer Wohnung auch mehrere Vodafone Cable Anschlüsse betrieben werden. Du kannst natürlich nach der Umzugsmeldung mit Nachweis über erfolgten Umzug einen Kulanzantrag mit Hinweis auf den bestehenden Vodafone Cable Anschluss (mit Kundennummer) in der Wohnung der Familie stellen. Grundsätzlich musst du den Vertrag aber erfüllen.
am 10.01.2022 15:57
Hier muss ich CE38 widersprechen:
Wenn in der Wohnung bereits ein VF-Internetanschluss vorhanden ist, musst du deinen Vertrag nicht bis zum Ende erfüllen - hier macht VF eine Ausnahme auf Kulanz und lässt dich in dem Fall früher aus dem Vertrag (als wäre der Vertrag nicht möglich - also mit der einmonatigen Kündigungsfrist ab Umzugsmeldung aber nicht vor dem Umzugsdatum).
Weiterhin:
Bedenke, dass bei einer Kündigung des Anschlusses die Rufnummern verfallen - wenn du die Rufnummern des Vertrages also an andere Leute weitergegeben hast, kann es durchaus alleine wegen der Rufnummern sinnvoll sein, den Vertrag weiterhin zu bezahlen. Denn bei einer Kündigung gibt es nur ein relativ kurzes Zeitfenster (m.W. einen Monat), in dem es möglich ist, die Rufnummern zu einem anderen Anbieter zu portieren. Danach fallen die Rufnummern unwiederbringlich in den freien Rufnummernpool zurück und könnten dann einem neuen Kunden zugeordnet werden.
am 10.01.2022 16:11
Auf den möglichen Kulanzantrag hatte ich hingewiesen. Es bleibt aber immer eine Einzelfallentscheidung. Der Vertrag der Familie kann z.B. gekündigt oder ausserhalb der MVLZ sein.
am 10.01.2022 16:23
@CE38 schrieb:
Auf den möglichen Kulanzantrag hatte ich hingewiesen. Es bleibt aber immer eine Einzelfallentscheidung.
Nein, das ist keine Einzelfallentscheidung - sondern eine von Vodafone generell gewährte Kulanz! Steht aber auch ganz klar im Leitfaden zu Umzügen / Zusammenzügen unter Szenario 3, wobei dort die Kündigungsfristen noch nicht angepasst wurden.
@CE38 schrieb:
Der Vertrag der Familie kann z.B. gekündigt oder ausserhalb der MVLZ sein.
Warum sollte die Familie hier ihren Vertrag kündigen und damit die Rufnummern verlieren - nur damit der Vertrag des (vom Wasserschaden geschädigten) Nutzers weitergeführt wird?
am 10.01.2022 16:40
Ich hatte da sicherlich noch Einzelfallentscheidungen von Vodafone West (ehem. Unitymedia) gedacht. Eine generelle Kulanz macht die Sache einfacher.