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am 10.01.2022 13:34
Ich habe einen Kabelvertrag für Telefon und Internet. Nun habe ich seit Mitte Dezember einen Wasserschaden in der Wohnung, die nun komplett und langfristig unbewohnbar ist. Ich habe auch eine Bestätigung meiner Versicherung über den Vorfall. Nun würde ich gerne sofort meinen Vertrag pausieren oder kündigen: Nach unzähligen Stunden am Telefon und im Netz kann ich nun sagen, dass weder Chat noch Hotline von Vodafone hilfreich sind mir in meiner sowieso schon schwierigen Lage weiterzuhelfen 😞
am 10.01.2022 13:36
Bei sowas besteht leider kein sonderkundigungsrecht. Die Leistung kann ja erbracht werden... Ist der Vertrag denn aus der 24monatigen mindesvertraglaufzeit raus? Dann kannst du einfach monatlich kündigen...
Du wohnst doch eh momentan dann woanders? Dann musst du einen umzug melden.
am 10.01.2022 13:38
Da die Wohnung unbewohnbar bist, mache eine Umzugsmeldung zum neuen Wohnort. Ist die gebuchte Leistung am neuen Wohnort nicht verfügbar, endet der Vertrag einen Monat nach der Umzugsmeldung - frühestens am Umzugstag. Vom neuen Wohnort sende an VF eine Meldebescheinigung.
am 10.01.2022 14:15
Ich habe keine neue Wohnung zu der ich mich ummelden kann, ich bin vorrübergehend bei meiner Familie untergekommen und suche noch nach einer anderen Wohnlösung. Oder meinst du nur bei Vodafone ummelden und nicht beim Meldeamt? Der Umzugstag war Mitte Dezember, versuche auch seitdem jemanden bei Vodafone zu erreichen 😕
am 10.01.2022 14:36
Wenn du nicht in deiner Wohnung leben kannst, ist eine Ummeldung auch bei Aufnahme in der Wohnung der Familie beim Meldeamt notwendig. (Meldegesetz). Unabhängig davon natürlich die Umzugsmeldung bei VF.
Schaue mal in deine Versicherungsunterlagen. In manchen Fällen sind auch lfd. Kosten aus Versorgungsvertraegen abgedeckt bis zum Wiedereinzug (befristet). Es gilt ja der Grundsatz der Schadensminderungspflicht.
am 10.01.2022 14:36
Du musst dich auch offiziell ummelden, da du ja nicht mehr an der alten Adresse auffindbar bist.
Ob die neue Adresse jetzt bei deiner Familie oder eine neue Wohnung ist, spielt hierfür keine Rolle.
am 10.01.2022 14:42
Wenn ich das regular als Umzug melde muss ich doch aber eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten? Und damit ist mir hier absolut nicht geholfen. Es muss doch ein Sonderkündigungsrecht für solche Fälle geben?
am 10.01.2022 14:49
Seit 01.12.2021 gilt bei Umzug mit Nichtverfügbarkeit eine Frist von 1 Monat ab Umzugsmeldung oder Umzugstag, je nachdem was zuerst eintritt. Ist der Vertrag bei deiner Familie verfügbar, zieht der ohne Wenn und Aber mit um.
10.01.2022 14:51 - bearbeitet 10.01.2022 14:52
Seit dem 1.12.2021 ist die Frist auf einen Monat verkürzt - sofern die Leistung am neuen Wohnort nicht zur Verfügung gestellt werden kann.
(Ab Umzugsmeldung bzw. Kündigung 1 Monat - frühestens am Umzugstag).
Bei einen Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann generell jederzeit mit einmonatiger Frist gekündigt werden.
Edit:
@Torsten war schneller 👍
am 10.01.2022 15:17
@blueraven Selbst schuld am Schaden? Wenn ja, hast du ja schon eine Antwort. Falls nein, besteht evtl. Anspruch gegen den Verursacher..
@Torsten schrieb:Ist der Vertrag bei deiner Familie verfügbar, zieht der ohne Wenn und Aber mit um
"Verfügbar" bedeutet natürlich auch, dass es ihm von den Verfügungsberechtigten gestattet wird. Also so einfach geht das nicht, wenn jemand lediglich in der Wohnung geduldet ist.