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Lösung
am 29.08.2024 08:53
Hallo Gemeinde,
ich bin zum 01.07. zu meiner Partnerin gezogen, die bereits einen Internet/Festnetz-Vertrag hat, sogar exakt den selben von Vodafone. Meine Vertragslaufzeit läuft bis Mitte Oktober und ich muss jeden Monat 39,99€ zahlen. All die Kommunikation mit Vodafone hat zu nichts geführt, da dringe ich irgendwie nicht durch. Im Bekanntenkreis sollen solche Sachen funktioniert haben und ich hab auch viel von Kulanzregelung gehört. Ich finde es unfair, dass ich einen Vertrag für eine seit mind. 2 Monaten leerstehende Wohnung zahlen muss. Gibt es dafür Lösungen? Ich mein das ist wirklich Geld was mir fehlt. Der Router ist bereits zurückgesendet worden und auch sonst hatte ich nie Probleme mit Vodafone, ganz im Gegenteil, aber das ist für mich unverständlich.
Liebe Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 02.09.2024 10:46
@PDZ schrieb:
Ich hab per E-Mail gekündigt und die Lage mit meinen Worten beschrieben. Also so wie hier auch.
Genau das ist das Problem.
Eine Kündigung ohne Nachweise wird als normale Kündigung zum Ablauf bearbeitet. Hier im Forum kann man schreiben und es werden ggf. Rückfragen gestellt oder Tipps gegeben. Eine Kündigung ist eine Willensbekundung, die gemäß der Bedingungen umgesetzt werden muss. Da wird nicht nachgefragt.
Deshalb ist es soooo wichtig, wenn man außerhalb der normalen Fristen kündigen möchte, das auch nachzuweisen. Solche Aussagen wie "Ich ziehe um und mein Partner hat....." kann jeder schreiben, der vorzeitig aus dem Vertrag möchte. Das muss nicht stimmen. Deshalb akzeptieren Anbieter das auch nicht einfach so.
Was kannst du tun?
Du holst die Zusendung der Nachweise nach, beziehst dich dabei auf deine Mail, die mit einer Kündigungsbestätigung beantwortet wurdest und bittest um Kulanz. Ob der Umzug rückwirkend anerkannt wird, kann ich dir nicht versprechen.
VG Ines
am 29.08.2024 09:46
Hallo,
normalerweise zieht bei einem Umzug der Vertrag mit um. Wenn beide Partner bei Vodafone sind, gibt es häufig die Kulanzregelung, dass der höhere Vertrag bleibt und der niedrigere beendet wird. Sind beide Verträge gleich, bleibt der, der bisher für die dann gemeinsame Anschrift bestand. In dem Fall würde dann deiner beendet werden.
Was sich bewährt hat:
Kündigung mit Hinweis auf den Vertrag des Partners als Schriftstück senden und -ganz wichtig- Mietvertrag oder Meldebestätigung mitsenden. Es muss einen Nachweis für diesen Zusammenzug geben. Andersfalls kann der Vertrag nur zum regulären Vertragsende beendet werden.
Wurde wie eben beschrieben gekündigt? Oder wie genau wurde denn gekündigt?
VG Ines
am 02.09.2024 08:21
Ich hab per E-Mail gekündigt und die Lage mit meinen Worten beschrieben. Also so wie hier auch. Das sofortige Kündigen wurde abgelehnt und ich bekam eine Kündigungsbestätigung für irgendwann im Oktober. Nach mehrmaligem hin und her kam auch nichts bei raus und jetzt krieg ich gar keine Rückmeldungen mehr. Wie soll ich denn nun vorgehen oder an wen kann ich mich wenden? Ob da noch was rückwirkend geht? Sorry für die späte Rückmeldung, hab irgendwie keine Benachrichtigung bekommen.
Grüße
am 02.09.2024 10:46
@PDZ schrieb:
Ich hab per E-Mail gekündigt und die Lage mit meinen Worten beschrieben. Also so wie hier auch.
Genau das ist das Problem.
Eine Kündigung ohne Nachweise wird als normale Kündigung zum Ablauf bearbeitet. Hier im Forum kann man schreiben und es werden ggf. Rückfragen gestellt oder Tipps gegeben. Eine Kündigung ist eine Willensbekundung, die gemäß der Bedingungen umgesetzt werden muss. Da wird nicht nachgefragt.
Deshalb ist es soooo wichtig, wenn man außerhalb der normalen Fristen kündigen möchte, das auch nachzuweisen. Solche Aussagen wie "Ich ziehe um und mein Partner hat....." kann jeder schreiben, der vorzeitig aus dem Vertrag möchte. Das muss nicht stimmen. Deshalb akzeptieren Anbieter das auch nicht einfach so.
Was kannst du tun?
Du holst die Zusendung der Nachweise nach, beziehst dich dabei auf deine Mail, die mit einer Kündigungsbestätigung beantwortet wurdest und bittest um Kulanz. Ob der Umzug rückwirkend anerkannt wird, kann ich dir nicht versprechen.
VG Ines
am 02.09.2024 11:19
Da das Anliegen gelöst wurde, schließe ich hier ab.
Falls noch Fragen sind, gerne einen neuen Beitrag eröffnen.