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Antwort
Lösung
am 16.02.2021 18:57
Hallo zusammen.
Aufgrund nachweislich nicht erbrachter Leistung habe ich nun mehrfach versucht eine Sonderkündigung auszusprechen.
Jetzt habe ich aber den Fehler gemacht und bereits einen Tarif bei der Konkurrenz gebucht. Das führte dazu das bereits ein Wechseltermin feststeht, doch durch diesen Wechseltermin wurde zunächst die erste Sonderkündigung per Einschreiben ignoriert. Nach telefonischer Absprache habe ich nun die nächste Sonderkündigung via Email abgeschickt. Daraufhin habe ich heute Post gekommen, in dem nochmal der Wechseltermin bestätigt wird. Ohne jegliche Antwort auf meine außerordentliche Kündigung.
Da ich hier die meiste Zeit ohne Internet bin, würde ich sehr gerne, sehr zügig diesen Vertrag verlassen.
Vielen Dank im voraus.
am 16.02.2021 19:07
Hast du den deine rechtssichere ausserordentliche Kündigung mit einem Datum versehen ? Dann kennst du doch das Vertragsende. Eine Kündigung ist immer ein einseitiger Rechtsakt.
Willst du eine einvernehmliche vorzeitige Vertragsbeendigung oder eine tragfähige Lösung, kommst du mit einem einseitigen Rechtsakt nicht weiter.
am 16.02.2021 19:36
Es war eine außerordentliche Kündigung per Einschreiben am 30.01.
Ich möchte ja nur, dass sie nicht ignoriert wird und mir bestätigt wird.
Ich will verhindern, dass ich zwei Verträge gleichzeitig am laufen habe.
16.02.2021 20:18 - bearbeitet 16.02.2021 20:20
@Telefon6 schrieb:Es war eine außerordentliche Kündigung per Einschreiben am 30.01.
Ich möchte ja nur, dass sie nicht ignoriert wird und mir bestätigt wird.
Ich will verhindern, dass ich zwei Verträge gleichzeitig am laufen habe.
Es geht nicht um das Absendedatum der ausserordentlichen Kündigung. War es eine fristlose ausserordentliche Kündigung oder zu welchen Datum soll die ausserordentliche Kündigung wirksam werden ? Die gesetzten Fristen zur Behebung der Leistungsmaengel sind erfolglos verstrichen ?
Eine ausserordentliche Kündigung muss nicht bestätigt werden. Du gehst ja das Risiko ein, ob sie überhaupt rechtlichen Bestand hat.
am 16.02.2021 21:00
Die Kündigung war fristlos und eine Frist zur Behebung des Problems von 14 Tagen habe ich auch gesetzt
am 16.02.2021 21:32
Das Wort "fristlos" sagt alles. Sollte deine fristlose ausserordentliche rechtlich wirksam sein, hast du keinen Vertrag mehr. Du nutzt natürlich auch den Internet & Phone Anschluss nicht mehr - den Leihrouter hast du zurückgesendet.
Ob die ausserordentliche Kündigung wirksam ist, kann dir hier keiner beantworten. Das ist eine rechtliche Frage und wird ggf. erst nach einer rechtlichen Auseinandersetzungen entschieden.