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Lösung
am 27.09.2022 12:47
Guten Tag,
ich ziehe nächsten Monat in ein Studentenwohnheim, welches standardmäßig mit dem Universitäts-Internet ausgestattet ist. Auf den Seiten von Vodafone zur Sonderkündigung bei einem Umzug wird stets auf den Umzugsservice verwiesen. Dieser meldet jedoch nach Eingabe der Daten lediglich "Prüfung erfolgreich!". Eine Bestätigungsmail, wie im FAQ angedeutet, kommt bei mir nicht an. Wie gehe ich nun vor?
Viele Grüße
am 27.09.2022 13:47
Eine Sonderkündigung gibt es so nicht, denn wenn dann zieht der Vertrag mit um, daher musst du den Umzugservice in Anspruch nehmen. Sollte der Vertrag an der neuen Adresse nicht realisiert werden können, dann kündigt dir Vodafone automatisch.
am 27.09.2022 14:49
Hallo @Sauertopf123
Grundsätzlich ist es wirklich so, dass die "echten" Studentenwohnheime vom studierendnwerk nicht versorgt werden von den üblichen dsl/kabel anbietern.
umzugsservice im portal hin oder her. es kann nämlich sein, dass die leitung dort zwar technisch verfügbar sind, aber nicht vermaktet werden dürfen. somit erkennt der blöde computer nur die verfügbarkeit, aber schließt daraus nicht die richtigen folgerungen.
meine empfehlung:
schreib dem kundenservice eine mail (bei nrw, hessen und bawü) oder kontaktier die leute eben anders von kabel deutschland.
ein mensch sollte dann erkennen, dass es keine möglichkeit gibt (rechtlich oder tehnsich) dich im wohnheim anzuschleißen.
am 27.09.2022 15:07
Wenn es eine Vermarktungssperre gibt, dann ist der Computer nicht zu blöd, sondern beachtet diese auch.
Wenn es hingegen KEINE Vermarktungssperre gibt, dann sagt die Verfügbarkeitsprüfung sehr wohl: "Alles OK".
Es kann trotzdem die Situation geben, dass das Hausnetz nicht rückkanalfähig ist - aber das kann dann lediglich ein Techniker vor Ort feststellen - aus der Ferne über den Kundendienst klappt dies NICHT. Hier würde dann aber der Techniker beim Vor-Ort-Termin genau diese Situation feststellen, zurückmelden und der Vertrag wird dann unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen von Vodafone aufgelöst.
Und mir sind durchaus Studentenwohnungen bekannt, wo gerade die Kabelnetzbetreiber -neben dem Uni-Netzwerkanschluss- trotzdem voll versorgen können und auch über das Kabelnetz Verträge abgeschlossen werden dürfen und können. Lediglich DSL geht dort i.d.R. nicht, weil die Telefonanschlüsse z.T. direkt an einer Telefonanlage der Uni hängen und somit nicht mit (externem) DSL beschaltet werden können.
am 27.09.2022 17:04
Ich würde das mal 2gleisig machen
Im Unterschied zu @reneromann kenne ich kein Studentenwohnheim, in dem man einen individuellen Anschluß benutzen kann. Allerdings kennt er sich in jedem Dorf in ganz Deutschland perfekt aus.
27.09.2022 19:48 - bearbeitet 27.09.2022 19:55
@HausHelene schrieb:
Ich würde das mal 2gleisig machen
- Kontakt mit Verwaltung des Studentenwohnheim
- Kontakt mit Facebook/Twitter
Was soll Punkt 1 bringen? Die Verwaltung hat nichts mit dem Umzug des VF-Vertrages zu tun.
Was da nur hilft: Umzug melden, Gerät mitnehmen und wenn's nicht funktioniert, Techniker kommen lassen - sofern nicht vorher schon bei der Umzugsmeldung bereits der Vertrag wegen Nichtverfügbarkeit / Vermarktungssperre gekündigt wird.
@HausHelene schrieb:
Allerdings kennt er sich in jedem Dorf in ganz Deutschland perfekt aus.
Das nicht - allerdings reicht EIN Gegenbeispiel, um eine allgemeine Aussage wie "es gibt kein Studentenwohnheim, wo dies erlaubt ist", zu entkräften.
Und mir sind wie gesagt mindestens in Rostock Studentenwohnheime (Plural!) bekannt, bei denen die Verwendung von VF-Kabelinternet trotz Uni-Netz möglich ist -- und dieses Wissen reicht aus, damit die allgemeine Aussage, dass es generell nicht gehen würde, als falsch bewiesen ist.
Es besteht nämlich ein wesentlicher Unterschied zwischen der von dir getroffenen Aussage "Ich kenne kein Studentenwohnheim, wo dies möglich ist" und der von @fama21 getroffenen Aussage "Grundsätzlich ist es wirklich so, dass die "echten" Studentenwohnheime vom studierendnwerk nicht versorgt werden von den üblichen dsl/kabel anbietern".
Ersteres ist eine Aussage, die aufgrund eigener Erfahrung für den Bereich, den man kennt, durchaus gelten kann - im Zweifel kennt man halt die Wohnheime, bei denen es doch geht, nicht. Nur dies ist keine Allgemeinaussage wie zweitere Aussage - dort wird schlichtweg behauptet, dass dies generell nicht gehen würde - und das ist, sobald es ein Gegenbeispiel gibt, nunmal schlichtweg eine Falschaussage.