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Antwort
Lösung
am 12.10.2023 17:55
Guten Tag,
folgendes Problem liegt vor.
- Aufgrund von Umzug in Adresse ohne Kabelanschluss am 01.09.23 habe ich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht.
Diese Kündigung wird seitens Vodafone nicht bestätigt. Laut interner Information von Vodafone liegt ein Kabelanschluss vor. Diese Information ist jedoch falsch.
- Vereinbarte Technikertermine beim Partnerunternehmen Cersei sollten dem Zweck dienen, dass ein Techniker das Nichtvorhandensein eines Kabelanschlusses in meiner Wohnung bestätigt. Doch dazu kam es nicht, da die beiden vereinbarten Termine seitens Cersei nicht wahrgenommen wurden. Die Wartezeit für diese Termine betrugen jeweils 1-2 Wochen und ich wurde nicht im Vorfeld informiert, dass der Techniker den vereinbarten Termin nicht wahrnimmt.
- Vodafone reagierte nicht auf E-mails und die vom Kundenservice telefonisch zugesagte Bestätigung der Kündigung ist schriftlich nicht erfolgt. Erst auf einen per Einschreiben mit Rückschein versendeten Brief wurde reagiert. Es wurde mir zugesichert, dass sich der Umzugsservice bei mir melden würden. Dies ist 2 Wochen später immer noch nicht geschehen.
- Vodafone buchte, nachdem ich das SEPA-Lastschriftmandat zurückgezogen habe (dies ist in dem Schreiben, dass per Einschreiben mit Rückschein verschickt wurde, genannt), weiterhin Geld von meinem Konto ab. Diese Lastschrift habe ich bereits über die Bank zurückgefordert.
Zusammengefasst habe ich alles Menschenmögliche unternommen: dutzende Gespräche mit Vodafone sowie Cersei, Kündigung der E-mail sowie Einschreiben und mehrfach vereinbarte Technikertermine, die nie wahrgenommen wurden und viele Stunden sinnlose Wartezeit für mich bedeuteten. Da die Techniker nie erscheinen und kein/e Vodafone-Mitarbeiter*in antwortet, bin ich mit meinem Latein am Ende.
Bleibt mir nur noch der juristische Weg?
Ich bitte um Hilfe aus der Community.
Vielen Dank!
am 12.10.2023 19:42
Vermieter fragen warum er keine Leitungen legen lässt, wertet ja sein Haus auf!
am 12.10.2023 21:22
Die Frage ist halt, ob im *Haus* der Anschluss (sprich der Übergabepunkt) verfügbar ist, nicht ob er in der Wohnung verfügbar ist. Die Verkabelung vom HÜP zur Wohnung ist Sache des Vermieters/Eigentümers. Für VF gilt das Objekt als versorgt, wenn der HÜP verfügbar ist. Die Termingeschichte ist eine (leider nicht einmalige) *Unverschämtheit*.
nutze für den Kontakt zum Support Social Media oder WhatsApp und *nicht* das Telefon:
https://forum.vodafone.de/t5/Vodafone-News/Dein-Kontakt-zu-Vodafone/td-p/1912292