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Lösung
26.06.2021 14:45 - bearbeitet 26.06.2021 15:03
Hello,
I moved to student dorm (Studentenwohnheim) and there, they have their own internet provided & I can not install new internet due to their policy & there are no place to install the kabel anschluss in my place. Therefore I have sent the Sonderkündigung by post and also to kundenservice@unitymedia.com but I haven't received any answers yet.
It would be great if someone can help me.
Thanks.
Hallo
aufgrund meines Umzugs in Studentenwohnheim habe ich schon lange gebeten eine Sonderkündigung mit einerVertragsauflösung innerhalb von 3 Monaten zu prüfen. Der Eigentümer stimmt einer Nutzung eines
eigenen Internetanschluss nicht zu und stellt seinen eigenen zur Verfügung. Ich habe meine Meldebestätigung und Mietvertrag bei kundenservice@unitymedia.de schon lange geschickt aber habe ich keine Antwort bekommen. Ich habe auch schriftlich bei Post geschickt aber noch habe ich keine Antwort bekommen.
Kann jemand mir helfen was ich weiter tun soll?
Vielen Dank
am 26.06.2021 14:51
Ob der Eigentümer zustimmt oder nicht, ist erst einmal nur zweitrangig -- das käme nur dann zum Tragen, wenn das Hausnetz nicht rückkanalfähig wäre und aufgerüstet werden müsste. Wenn das Hausnetz hingegen rückkanalfähig und damit Internetanschlüsse in den einzelnen Zimmern via Kabel realisierbar sind, zieht der Vertrag mit um - egal ob dort ein anderweitiger Internetanschluss vorhanden ist oder nicht.
26.06.2021 15:31 - bearbeitet 26.06.2021 15:33
Das ist einfach falsch.
Entweder das Studentenwohnheim verweigert die Installation (für alle)
Oder es gibt einen Sondervertrag zwischen Studentenwohnheim und Provider, wenn es über Kabel läuft.
p.s. Ich kenne kein Studentenwohnheim, bei dem irgendein Provider irgendwas installieren darf.
am 26.06.2021 19:34
@Gelöschter User schrieb:
Das ist einfach falsch.
Und ich kann dir sagen, dass es durchaus Studentenwohnheime mit Kabelanschluss gibt, bei denen die Installation im Haus rückkanalfähig ist, d.h. der Student in der Lage ist, sich einen entsprechenden I&P-Vertrag selbst zu holen. Er kann aber auch das vom Wohnheim (per LAN) gestellte Internet nutzen...
@Gelöschter User schrieb:
Entweder das Studentenwohnheim verweigert die Installation (für alle)
Schon drüber nachgedacht, dass es durchaus in diesen Wohnheimen Gemeinschaftsantennenanlagen gibt, die z.T. auch rückkanalfähig sind und daher nichts installiert werden muss?
@Gelöschter User schrieb:
Oder es gibt einen Sondervertrag zwischen Studentenwohnheim und Provider, wenn es über Kabel läuft.
Wie gesagt - wenn das Hausnetz RK-fähig ist, braucht es keinen Sondervertrag - wobei es da i.d.R. eh keine Verträge mit den Providern selbst gibt, sondern die meisten Wohnheime direkt an das DFN angeschlossen sind.
Ändert aber nichts daran, dass die Antennenanlage ggfs. trotzdem RK-fähig ist und damit eine Nutzung des Kabel-Internets möglich ist.
@Gelöschter User schrieb:
p.s. Ich kenne kein Studentenwohnheim, bei dem irgendein Provider irgendwas installieren darf.
Nur weil du es nicht kennst, heißt es nicht, dass es sowas nicht gibt.
am 26.06.2021 20:16 - zuletzt bearbeitet am 26.06.2021 20:25 von Moni_GK
Ich schreibe exta ganz langsam, damit du es kapierst:
Kabelinternet erfordert die ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers.
@Gelöschter User Bitte auf den Ton achten. Danke Moni (MOD)
am 26.06.2021 20:26
Der Ton ist durchaus korrekt
Wenn euch das nicht passt, werft mich einfach raus.
am 26.06.2021 20:41
@Gelöschter User schrieb:
Ich schreibe exta ganz langsam, damit du es kapierst:
Kabelinternet erfordert die ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers.
Und ich schreibe dir nochmal:
Wenn die Hausanlage rückkanalfähig ist, ist Kabelinternet möglich - egal wer diese rückkanalfähig gemacht hat (ist aber i.d.R. der Kabelnetzbetreiber in Rücksprache mit dem Eigentümer). Und nur weil DU es nicht kennst, heißt es noch längst nicht, dass es die Situation nicht geben kann.
Heißt im Endeffekt:
Es muss vor Ort festgestellt werden, ob der Vertrag erfüllt werden kann (also der Anschluss RK-fähig ist) -oder- ob er es nicht ist. Sollte der Vertrag erfüllt werden können, zieht er -ohne Wenn und Aber- mit um - kann er nicht erfüllt werden, wird er mit den 3 Monaten nach TKG gekündigt.
am 27.06.2021 14:57
am 27.06.2021 15:43
Was willst du mir mit "nicht einsehen" unterstellen?
Ich wiederhole mich gerne nochmal: Ist der Vertrag technisch möglich, zieht er um - ohne Wenn und Aber.
Ist der Vertrag technisch NICHT möglich, wird er mit 3 Monaten zum Umzugstag (bzw. zum Eingang der Umzugsmeldung, sofern diese NACH dem Umzug erfolgt) gekündigt.
Für die Feststellung der technischen Unmöglichkeit reicht aber nicht irgendein Schreiben aus - das muss schon von einem Techniker vor Ort festgestellt werden. Und sofern keine Unterlagen zum Umzug eingereicht werden (z.B. Ummeldebescheinigung), sondern stattdessen einfach nur eine Sonderkündigung zum Datum X ohne jegliche Referenz auf einen Umzug geschickt wird, passiert da nicht viel.
27.06.2021 15:52 - bearbeitet 27.06.2021 15:53
und ich wiederhole mich gerne nochmal:
Gibt es keine Erlaubnis durch den Eigentümer, ist der Rest egal.
Und selbstverständlich darf/muss Vodafone tätig werden, was offensichtlich nicht passiert ist.