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am 19.09.2021 09:41
Guten Tag,
bei mir liegt seit einigen Wochen oder Monaten ein "Rückwegsstörer" vor. Jeder Techniker sagt mit etwas anderes. Die letzten 5 oder 6 haben mir gesagt das Problem sei in 24h behoben. 24 Stunden später funktioniert es dann auch wieder, allerdings nur bis zum nächsten Morgen. Zwischen 10-12Uhr steigt das Internet wieder komplett aus.
Aussagen wie: "Rufen sie nochmal an dann gibt es sicher wieder eine Gutschrift" helfen mir nicht weiter. Ich bin Arbeitsbedingungen auf das Internet angewiesen.
Die letzte Aussage war: "Ein solchen Störer zu finden ist extrem schwer und kann bis zu einem Jahr dauern, wechseln sie zu DSL oder machen sie von ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch".
Die Bearbeitung einer solchen Kündigung soll angeblich zwei Wochen dauern. Ich kann nicht 2 Wochen kein oder nur schlecht funktionierendes Internet haben.
Fällt euch noch was ein? In meinem Wohnhaus sind mindestens 3 weitere Haushalte betroffen.
Vielen Dank und viele Grüße,
Jerome
am 19.09.2021 10:09
Bei beruflicher Nutzung würde ich immer einen Fallback Anschluss mit alternativer Anschlusstechnik (DSL, Fiber etc.) vorhalten. Längere Störungen koennen bei jeder Anschlusstechnik vorkommen. Auch im Rahmen der Schadensminderungspflicht ist dies geboten.
Eine ausserordentliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklaerung. Da solltest du dich rechtlich beraten lassen. Rechtsberatung findet hier nicht statt.
Eine einvernehmliche vorzeitige Vertragsbeendigung aufgrund einer in absehbaren Zeit nicht behebbaren Störung, kannst du schriftlich beim Beschwerdemanagement anregen.
am 19.09.2021 10:20
Vielen Dank schonmal für die Rückmeldung. Beruflich meine ich auf Grund von Corona und Homeoffice "Pflicht".
am 19.09.2021 10:24
@Jerome1812 schrieb:Vielen Dank schonmal für die Rückmeldung. Beruflich meine ich auf Grund von Corona und Homeoffice "Pflicht".
Viele Arbeitgeber finanzieren einen beruflich bedingten Zweitanschluss mit alternativer Anschlusstechnik zur besseren Ausfallsicherung - alternativ steigen die berufsbedingten Werbungskosten.