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Lösung

Sonderkündigungsrecht bei Umzug wegen Nichtverfügbarkeit?
hitsuji
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo,

ich wohne aktuell zu Miete und habe einen Vertrag mit Kabelinternet "Red Internet & Phone 50 Cable"

Wir sind aber aktuell am Bauen und hoffentlich in 2-3 Monaten umziehen. Dort gibt es aber gar kein Kabelanschluss und für Internet wurde Glasfaser ins Haus verlegt.

 

Wenn ich es richtig verstanden habe kann ich meinen derzeitigen Tarif dort also nicht weiter nutzen und habe Sonderkündigungsrecht, richtig?

Wie gehe ich da vor?

 

Viele Grüße

Daniel

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
hitsuji
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

ein zweites telefonat mit einem anderen kundendienstmitarbeiter und jetzt sollte alles passen.

was auch immer den ersten kundendienstmitarbeiter geritten hat, sowas ist mir noch nie begegnet.

 

danke für kundendienstmitarbeiter nr2. professionell, freundlich, alles erklärt.

 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

10 Antworten 10
Torsten
SuperUser
SuperUser

Du meldest einfach deinen Umzug. Bei Nichtverfügbarkeit wird der Vertrag dann mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten beendet.


@Torsten  schrieb:

Bei Nichtverfügbarkeit wird der Vertrag dann mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten beendet.


Nun kommt es auch darauf an, in welchem Bundesland du wohnst bzw. mit welchem "Unternehmen" du einen Vertrag hast. Ist es "Vodafone West", also das alte unitymedia, hast du Pech. Dann beginnt die Frist (frühestens) mit dem Umzugstag. Bist du hingegen Kunde von VF, beginnt die Frist mit Eingang der Kündigung und wird frühestens zum Umzugstag wirksam. Ob in diesem Zusammenhang die Umzugsmeldung  auch als "Kündigungsschreiben" anerkannt wird, kann ich dir nicht sagen. Sicherheitshalber würde ich beides machen: Umzugsmeldung und Kündigung.

Hallo und danke für die Antworten. Wir wohnen bzw. ziehen um in Bayern.

 

Dann werde ich mal eine Kündigung mit Begründung "Sonderkündigung wegen Nichtverfügbarkeit von Kabelinternet am neuen Wohnort" aufsetzen und kann nur hoffen, dass da kein "Theater" entsteht.

@Díaz_de_Vivar Auch bei VFW beginnt die Frist mittlerweile mit Eingang der Umzugsmeldung, da bist du nicht "up2date" 😉

@hitsuji Wenn du beim Umzug auf DSL von Vodafone wechselst, wird auf die 3 Monate verzichtet und die Verträge gehen nahtlos ineinander über.


@Torsten  schrieb:

@Díaz_de_VivarAuch bei VFW beginnt die Frist mittlerweile mit Eingang der Umzugsmeldung, da bist du nicht "up2date" ;).


Wow! Danke für diese Info. Ich frage mich, warum man ohne Not derart kundenfreundlich ist (ich hatte niemals etwas gegen die "3-Monats-Regelung ab Umzug") andrerseits aber z.B. auf die Zusatzgebühr für Überweisungen bei Altverträgen nicht verzichtet, und gegen das erstinsatzliche Urteil Rechtsmittel eingelegt hat.

Aber das ist ein anderes Thema.

leider passiert nun genau das, theater. hier ist gar nichts kundenfreundlich! kündigung ging schriftlich raus, umzug gemeldet.

antwortschreiben: kündigung zum märz 2022 bestätigt (da läuft der vertrag dann eh aus)

telefonisch nachgehakt. und dann originalantwort: "in meinen agbs steht dass ich ihnen das gesetz nicht erklären muss, wenn der kunde zu dumm ist es zu verstehen."

also bei nichtverfügbarkeit am neuen ort so wurde es mir eben erklärt, dann wird mit dem tag des umzugs a) sofort an der alten adresse abgeschaltet und b) muss ich noch 3 monate weiterzahlen.

eine frechheit dieses telefonat

@hitsuji 

Hast du den Umzug mit einer Meldebescheinigung vom neuen Wohnort nachgewiesen ? Eine Umzugsmeldung ist ja noch kein Freifahrtschein fuer eine Sonderkuendigung. Erst bei einem bestätigten Umzug kann bei einer Nichtverfuegbarkeit der gebuchten Leistung eine berechtigte Sonderkuendigung werden. Vorher kann dir nur das reguläre Kuendigungsdatum bestätigt werden. Du kannst 3 Monate vor dem Umzug eine Sonderkuendigung einreichen. Mit Nachweis kann der Vertrag dann zum Umzugsdatum gemäss Meldebescheinigung beendet werden.

hitsuji
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

ein zweites telefonat mit einem anderen kundendienstmitarbeiter und jetzt sollte alles passen.

was auch immer den ersten kundendienstmitarbeiter geritten hat, sowas ist mir noch nie begegnet.

 

danke für kundendienstmitarbeiter nr2. professionell, freundlich, alles erklärt.

 


@hitsuji  schrieb:

also bei nichtverfügbarkeit am neuen ort so wurde es mir eben erklärt, dann wird mit dem tag des umzugs a) sofort an der alten adresse abgeschaltet und b) muss ich noch 3 monate weiterzahlen.

eine frechheit dieses telefonat


Nicht nur eine Frechheit, sondern auch falsch. Solange du bezahlst hast du Anspruch auf die Leistung. Zumindest bei VF gab es da auch nie Probleme. Und was die Kündigungsfrist angeht ist das nicht der erste hotliner, der keine Ahnung von irgendwelchen Änderungen hat. Absoluter Knaller ist die Aussage "in meinen AGB steht...."

Wozu hat VF angeblich eine Qualitätssicherung, wenn dann derart unfähige MA nicht aussortiert werden.