Frage
Antwort
Lösung
am 31.05.2022 10:46
Hallo,
dies ist jetzt der letzte Versuch, mein Anliegen "privat" zu klären.
Sachverhalt:
- Abschluss Kabel-Internetvertrag im Juli 2019 (Vertragsänderung)
- gleichzeitige Kündigung des überflüssigen Sicherheitspakets - und zwar per Fax direkt aus dem Vodafone-Laden durch den Berater (nachweisbar)
- leider erst vor Kurzem entdeckt, dass mir die ganze Zeit über (also seit fast drei Jahren) unberechtigt das Sicherheitspaket zu knapp 4 Euro im Monat berechnet wurde
Klärungsversuche
1. Erstmal vorsorgliche Kündigung des Sicherheitspaket hier auf der Website, nachdem ich es entdeckt hatte.
2. 17.05.2022 Anruf Hotline. Zunächst Versuch, mich abzuwimmeln, weil ich die falsche Rechnungslegung nicht schon früher reklamiert hatte. Verweis auf die deutsche Gesetzgebung (keine Verjährung von Widersprüchen). Daraufhin die Bitte des Agents, die Kündigungsbelege incl. Kundennummer "einfach und schnell" per Whatsapp zu senden, alles sei dann innerhalb von 24 Stunden in Arbeit.
3. 17.05.2022: Post von Vodafone mit einer Kündigungsbestätigung des Sicherheitspakets zum 15.06.22.
4. 17./18.05.22: Belege wie gebeten per Whatsapp gesendet, dort in die Fänge der AI geraten. Ich durfte nochmal ganz von vorn anfangen, dies und jenes angeben, es passte letztlich nicht zu meinem Sachverhalt und endete ergebnislos.
5. Nach einigen Tagen alle Belege hier auf der Website nochmal per E-Mail eingereicht, keine Antwort.
6. 20.05.2022: Post von Vodafone mit einer Vertragszusammenfassung, in der das Sicherheitspaket in der Auflistung der monatlichen Zahlungen wieder enthalten ist.
Ich fühle mich ernsthaft verladen und bin RICHTIG genervt. Ist es Absicht oder Ignoranz, treue Kunden so zu behandeln?
Nochmal zusammengefasst:
- ich widerspreche der Berechnung des Sicherheitspakets seit Herbst 2019, weil ich das Feature ordentlich, fristgerecht und nachweislich gekündigt hatte.
- ich erwarte eine Erstattung der zuviel gezahlten Beträge.
- ich erwarte außerdem eine korrekte Vertragszusammenfassung OHNE dieses verdammte Sicherheitspaket
Grüße
V. Voigt
am 31.05.2022 12:08
Du hast eine Pflicht zur Rechnungskontrolle - wenn du dieser nicht nachkommst, gelten Rechnungen stillschweigend als genehmigt.
Weiterhin: Beim Sicherheitspaket handelt es sich um eine Dienstleistung, die über die ganze Zeit erbracht wurde. Insofern ist es müßig, jetzt darüber zu diskutieren, ob du für eine erbrachte Dienstleistung rückwirkend eine Gutschrift zustehen würde. Zumal wir hier ja nicht um ein doer zwei Monate reden, sondern um fast 3 Jahre, die du deine Rechnungen offenbar nicht kontrolliert hast.
Und ich muss dich zusätzlich enttäuschen:
Ein Widerspruch der Rechnung hebt nicht die Verjährungsfristen auf - er kann sie maximal hemmen / unterbrechen.
@VoigtV schrieb:
- ich erwarte außerdem eine korrekte Vertragszusammenfassung OHNE dieses verdammte Sicherheitspaket
Das wirst du nicht bekommen, weil das Sicherheitspaket Anno 2019 bei Vertragsschluss inbegriffen war - ergo ist die Vertragszusammenfassung aus 2019 mit Sicherheitspaket korrekt. Dies entspricht dem, was du damals abgeschlossen hast.
Noch was: Wenn die Kündigung des Sicherheitspakets am gleichen Tag wie die Auftragserfassung erfolgte, kann es durchaus sein, dass deine Kündigung in's Leere gelaufen ist, da zu dem Zeitpunkt noch gar kein zu kündigender Vertrag bestand. Der Vertrag kommt erst nach Zustimmung des Auftrags durch Auftragsbestätigung von Vodafone zustande und nicht bereits im Laden -- im Laden gibst du nur ein für dich verbindliches Vertragsangebot in Auftrag, Vodafone muss diesem separat zustimmen (und dies erfolgt nicht im VF-Laden durch die dortigen Mitarbeiter, da diese dazu nicht berechtigt sind).
am 31.05.2022 12:50
@reneromann schrieb:Und ich muss dich zusätzlich enttäuschen:
Die Hoffnung darf ich Ihnen nehmen, so leicht bin ich nicht zu enttäuschen 😉
@reneromann schrieb:
@VoigtV schrieb:- ich erwarte außerdem eine korrekte Vertragszusammenfassung OHNE dieses verdammte Sicherheitspaket
Das wirst du nicht bekommen, weil das Sicherheitspaket Anno 2019 bei Vertragsschluss inbegriffen war - ergo ist die Vertragszusammenfassung aus 2019 mit Sicherheitspaket korrekt. Dies entspricht dem, was du damals abgeschlossen hast.
Nochmal: Die genannte Vertragszusammenfassung stammt frisch vom 20. Mai 2022, also nach der manuellen Kündigung des Sicherheitspakets.
Darüber hinaus bin ich im Besitz einer schriftlichen Vertragszusammenfassung aus Juli 2020 (!), in der von einem Sicherheitspaket nicht die Rede war, sondern sich der Rechnungsbetrag vertragsgemäß auf 34,99 Euro belief.
Korrekt: Natürlich habe ich die Rechnungsprüfung viel zu spät durchgeführt.
Ich dachte leider (offenbar fälschlich), ich kann mich auf den postalischen Schriftwechsel verlassen.
am 31.05.2022 14:46
@VoigtV schrieb:
Darüber hinaus bin ich im Besitz einer schriftlichen Vertragszusammenfassung aus Juli 2020 (!), in der von einem Sicherheitspaket nicht die Rede war, sondern sich der Rechnungsbetrag vertragsgemäß auf 34,99 Euro belief.
Weil bei Vertragsanpassungen nur die sich ändernden Bestandteile aufgelistet werden - nicht die Bestandteile, die weiterhin gelten. Wenn du die Homebox-Option gebucht hättest, würde die bei einem Vertragswechsel ebenfalls nicht geführt werden, wenn sie weiterhin bestehen bleibt.
am 01.06.2022 08:54
ich sehe das anders als @reneromann pflciht zur rechnugnskontrolle? kann man das auch belegen?
was ist denn mit der pflciht von vodafone die kundenanschreiben richtig und vollständig zu bearbeiten! außerdem hat der kunde seinen gegenanspruch nicht dadurch verloren, dass er nicht aktiv wird. ganz im gegenteil. er muss darauf vertrauen, dass sein vertragspartner also vodafone richtig nach treu und glauben handelt.
wäre ja super, wenn es so wäre, wie reneoman es behauptet: firma wird einfach nciht tätig und berechnet zu viel, dann ist es die schuld des privaten kunden. wir sind hier nicht im kaufmannsrecht und hgb wo es strengere regeln für erfahrener kauflete gibt.
dazu gab es letzten einen schönen beitrag in der süddeutschen, die der dlf als "pressestimme" hervorgehoben hat:
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/mobilfunkanbieter-kuendigungsfristen-***-tkg-novelle-1.552905...
https://www.deutschlandfunk.de/die-wirtschaftspresseschau-5158.html
darin heißt es wirklich pefekt zusammengefasst:
Ob Mobilfunkkonzerne sich vorsätzlich daneben benehmen oder Fehler schlicht geschehen lassen, ist zweitrangig. Entscheidend ist, dass sie in der Verantwortung stehen, dafür zu sorgen, anständig mit ihren Kunden umzugehen. Es ist ihre Aufgabe, die korrekte Arbeit beauftragter Unternehmen und die reibungslosen Abläufe in den Kundencentern sicherzustellen. Andere Unternehmen - und ja, sogar Mobilfunkanbieter - schaffen das auch. Um die Motivation für einen besseren Umgang mit Kunden in der Branche zu steigern, wäre es sicher hilfreich, wenn die Bundesnetzagentur bei Verstößen deutlich höhere Geldstrafen verhängen oder, in gravierenden Fällen, mit dem Entzug der Lizenz drohen würde. Fehlverhalten müsste den Konzernen jedenfalls deutlich mehr weh tun als bisher.
Bis dahin sollten sich Verbraucher nichts gefallen lassen und ihre Rechte selbst durchsetzen, sich an die Verbraucherzentralen oder die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden, die ihnen dabei helfen.
und damit ist eigentlich alles gesagt!!! 🙂
am 01.06.2022 10:00
@reneromann schrieb:
@VoigtV schrieb:Darüber hinaus bin ich im Besitz einer schriftlichen Vertragszusammenfassung aus Juli 2020 (!), in der von einem Sicherheitspaket nicht die Rede war, sondern sich der Rechnungsbetrag vertragsgemäß auf 34,99 Euro belief.
Weil bei Vertragsanpassungen nur die sich ändernden Bestandteile aufgelistet werden - nicht die Bestandteile, die weiterhin gelten. Wenn du die Homebox-Option gebucht hättest, würde die bei einem Vertragswechsel ebenfalls nicht geführt werden, wenn sie weiterhin bestehen bleibt.
Ach, tatsächlich Das grenzt ja fast an Täuschung, da es wörtlich als "Ihre monatlichen Kosten ab dem XX.XX.2020" formuliert ist. In meiner jüngsten Vertragszusammenfassung ist übrigens ALLES enthalten (ja, auch das zuvor erneut gekündigte Sicherheitspaket).
Schade, dass Sie Ihren eigenen Beitrag immer wieder eifrig als "Lösung" kennzeichnen, obwohl noch einige Fragen offen sind, zB wohin 2019 meine Kündigung per Fax "verschwunden" ist? Es steht ausdrücklich eine Weborder-ID drauf sowie meine vollständigen Kundendaten. Wie gesagt, ich war ja bereits Kunde und habe nur das Paket gewechselt. Eine Faxbestätigung habe ich auch. Und wenn mir ein Vodafone-Mitarbeiter im Vodafone-Laden zusagt, dass das so klargeht, muss ich mich darauf doch verlassen können. "War nicht zuzuordnen" ist mir wirklich zu billig.
Vielen Dank für den anderen Beitrag zum Thema Rechnungsprüfung.
am 01.06.2022 10:09
lieber @VoigtV ich bin hier auch immer wieder überrascht welche überhaupt nciht haltbaren aussagen getätigt werden. einfach so ins blaue hinein.
ich bin davon überzeugt, dass der anbieter in der pflicht ist, es richtig zu machen. kämpfen, hart bleiben, verbraucherzentrale und bundesnetzagentur informieren.
hier in einem anderen thread habe ich ich auch was zum sicherhetispaket geschrieben. ich will es hier reinkopieren:
Betreff: Unangemeldete Überprüfung der Multimediad... - Vodafone Community
ich habe vor kurzem einen Vertrag abgeschlossen. ohne sicherheitspaket. davon stand auch NICHTS, rein gar nichts in meiner vertragszusammenfassung oder bestellbesättigung. privat nutze ich ohnehin nur iphone und mac OS. trotzdem hatte ich einen aktiven 3,99 euro sicherheitspaket. die ersten drei monate kostenlos, danach monatlich kündbar.
in nrw, wo ich wohne, ist ganz interessant, dass die verbracuherzentrale mal gegen unitymedia deswegen vor jahren vorgegangen ist und gewonnen hat. die selbe masche macht jetzt vodafone. wenn eine million kunden jeden monat 4 euro für ein sicherheitspaket bezahlen, wass die faktisch nicht kenne/nutzen/brauchen/wollen, macht es jeden monat - JEDEN MONAT - 4 millionen euro, die so erwirtschaftetet werden.
die können noch an anderen kunden verdienen, dein geld kannst du hier zurückverlangen. es ist sonnenklar, dass vodafone sich hier moralisch als nachfolge-firma von untiymedia nicht richtig verhält.
am 01.06.2022 11:16
@VoigtV schrieb:
Und wenn mir ein Vodafone-Mitarbeiter im Vodafone-Laden zusagt, dass das so klargeht, muss ich mich darauf doch verlassen können.
Da ist genau das Problem:
Die Mitarbeiter in den Shops sind keine Vodafone-Mitarbeiter - sondern Angestellte in eigenständigen Filialen, die nur als Franchise-Nehmer auftreten -- insofern ist dieser Mitabreiter für deine Kündigung nicht anders einzustufen, als der Mitarbeiter in einer Postfiliale, der deinen Brief entgegennehmen würde.
@VoigtV schrieb:"War nicht zuzuordnen" ist mir wirklich zu billig.
Ist aber (leider) so - wenn die Kündigung vor dem eigentlichen Vertragsschluss eingeht, kann die Kündigung nicht zugeordnet werden und ist hinfällig. Denn vor dem eigentlichen Vertragsschluss existiert kein Vertrag, der gekündigt werden könnte - und daher ist die Kündigung dann schlichtweg hinfällig (und sie kann auch keinem Kundenkonto / Vertragskonto o.ä. zugeordnet werden, weil es eben kein solches Konto gibt)...
Mir wurde daher nicht umsonst mitgeteilt, dass man das Sicherheitspaket erst NACH Schaltung des Anschlusses unter Angabe der Kunden- und (konkreten) Vertragsnummer (und nicht irgendeiner Web-ID / Antragsnummer) kündigen soll. Einen passenden Vordruck gab es jedoch ebenfalls dazu.
Und was die Aussagen von @fama21 betrifft:
Diese sind mehr als nur halbgar, wenn nicht sogar blauäugig. Es gibt eine Pflicht zur Rechnungskontrolle -auch für Privatpersonen- denn anders als von @fama21 behauptet, ergibt sich die Pflicht alleine aus den allgemeinen Abschnitten im BGB zu Schuldverhältnissen.
Und auch die Aussagen in Bezug auf das Nichtwissen zum Sicherheitspaket, wie es mal irgendwann bei UM der Fall war, greifen hier nicht - denn wenn man etwas kündigen will, weiß man ja um den Umstand, dass es etwas zu kündigen gibt.
am 01.06.2022 12:13
Und was die Aussagen von @fama21betrifft:
Diese sind mehr als nur halbgar, wenn nicht sogar blauäugig. Es gibt eine Pflicht zur Rechnungskontrolle -auch für Privatpersonen- denn anders als von @fama21 behauptet, ergibt sich die Pflicht alleine aus den allgemeinen Abschnitten im BGB zu Schuldverhältnissen.
Und auch die Aussagen in Bezug auf das Nichtwissen zum Sicherheitspaket, wie es mal irgendwann bei UM der Fall war, greifen hier nicht - denn wenn man etwas kündigen will, weiß man ja um den Umstand, dass es etwas zu kündigen gibt.
@reneromann irgendein sachliches argument nennst du nicht. du bringst auch keine belege. "allgemeinen abschnitten im bgb zu schuldverhältnissen" kannst du auch konkreter werden? mich - und jeden anders halbwegsinformierten laien - überzeugt das nicht. im HGB gibt es sowas, das ist richtig. aber der vorteil ist, man kann hier jeden unfug von sich behaupten ohne belege vorbrignen zu müssne.
mal unterstellt, du hättest mit der wirren behauptung "rechnungsprüfungsflicht des privatkunden" recht, sind wir uns doch wenigstens darüber unstreitig und einig, dass vodafone eine vetrags-nebenpflicht hat: nämlich anliegen des kunden gewissenhaft und richtig zu bearbeiten und auch richtige rechnunge zu schreiben.
also man kann eher dem anbieter hier vorwürfe machen, a) bearbeitet das anleigen des kunden richtig und b) stellt richtige rechnungen. diese beiden vertrags-nebenpflichten nicht zu beachten und dann eine nachrangige - von dir konstruierte - rechnungsprüfungspflicht beim kunden zu monieren, ist einfach mega falsch.
davon völlig unabhängig gibt es ja einen verjährungsanspruch von 3 jahren. nicht umsonst ist das so lange gewählt, damit eben solche fehler. unklarheiten und lange unauffälligkeit gebliebenes noch korrigiert/zurückgeholt werden kann. wer von einem anderen ohne rechtlcihen grund etwas erhalten hat, muss es zurückgeben. das ist ein urprinzip aus dem alten römischen recht und dieses prinzip ist in allen(?) westlichen modernen rechtsstaaten so etabliert.
und nunmehr ein weiterer - aber auch von mir unsachliches argument:
ich hab mri deine andere posts aus der vergangenheit mal angeschaut. auch da postest du sehr viele sachen, die meineserachtens nicht vertretbar sind. und ich finde, du hast eine viel zu freundlcihe und loyale haltung zu vodafone. bist du wirklcih völlig privat hier?
am 01.06.2022 12:30
Deine Grammatik und Rechtschreibung sind gruselig - es wäre durchaus angebracht, wenn du vor dem Posten mal die Rechtschreibkorrektur benutzen würdest.
Davon abgesehen:
Ja, es ist die vertragliche Hauptpflicht des Gläubigers, dem Schuldner eine (korrekte) Rechnung zu stellen - dies hat Vodafone getan. Damit ist Vodafone der Pflicht zur Rechnungsstellung erst einmal nachgekommen - und hier kommt der Kunde als Schuldner in's Spiel, der einerseits das Recht hat, diese Rechung einzufordern, woraus sich aber sowohl die Pflicht zur Bezahlung der Rechnung ergibt, aber auch die Pflicht zur (sachlichen) Kontrolle und den unverzüglichen Einwendungen (u.a. auch in den AGB geregelt) bei vermeintlichen Widersprüchen.
Dies gilt insbesondere deshalb, weil hier für Teilpositionen der Rechnungen, z.B. Verbindungsdaten, entsprechende Löschfristen vorgesehen sind und daher eine nachträgliche Prüfung nach längerem Zeitraum nicht mehr möglich ist.
Und da du ja offenbar noch immer auf dem Faktor rumreiten willst, dass die Kündigung nicht bearbeitet worden sei: Wie soll eine Kündigung bearbeitet werden, wenn es zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht mal einen Vertrag gibt, der gekündigt werden kann? In dem Moment ist die Kündigung schlichtweg unsinnig und hinfällig -- für einen Vertrag, der erst danach geschlossen wird, kann die Kündigung hingegen keine Wirkung entfalten. Daher ja auch die klare Ansage, dass die Kündigung etwaiger Zusatzoptionen erst NACH Zustandekommen des Vertrages zu erfolgen hat - dies wurde mir (aber auch anderen Personen gegenüber) klar kommuniziert.
Und anders als bei UnityMedia hat VF KD hier immer schon klar sowohl in den Anträgen als auch in der Auftragsbestätigung auf das Sicherheitspaket hingewiesen - es war nur wie auch das zwei Monate kostenfreie Premium-HD-Paket nie direkt abwählbar, sondern immer vorausgewählt.
Und was deine Ausschweife in Richtung Römisches Recht anbetrifft:
Auch diese ziehen hier nicht - es wurde eine Dienstleistung über den ganzen Zeitraum erbracht, also ist sie zu bezahlen -- und zwar egal ob sie genutzt wurde oder nicht. Es handelt sich auch anders als in deinem angebrachten Beispiel von UM, die das ungefragt und unbewusst untergeschobene haben (sollen), bei VF eben nicht um eine ungefragte und nicht bekannte Zusatzoption, sondern hier war es dem Kunden von Anfang an klar, dass es die Option gibt und sie kostenpflichtig ist -- es wäre nur zu prüfen, inwiefern die Kündigung hier einerseits überhaupt eingegangen ist und andererseits inwiefern die Kündigung vor Vertragsbeginn überhaupt rechtskräftig sein kann. Und selbst wenn Letzteres bejaht werden sollte (wovon ich nicht ausgehe, weil man nicht vor Vertragsschluss kündigen kann), dann käme noch immer der Faktor Zeit dazu - das hier also eine Dienstleistung über all die Zeit vorgehalten wurde, von der der Kunde wusste und die auch entsprechend auf den Rechnungen aufgeführt war. Bei 1..2 Monaten oben drüber wäre hier sicherlich etwas mit Kulanz zu machen - aber bei fast 3 Jahren?