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13.03.2022 03:41 - bearbeitet 13.03.2022 03:56
Hallo,
zuerst bemühte ich die Webseite von Vodafone um mit dem Kundenservice in Kontakt zu treten. Hier machte ich auf das folgende Urteil aufmerksam:
Urteil des europäischen Gerichtshofes
Man sagte mir, dass man die Pauschale deaktiviert und ich 10 Euro erstattet bekomme. Dazu bekam ich auch einen Brief, welchen ich leider nicht mehr habe, aber aus der Rechnung ist die Gutschrift zu erkennen.
Dann achtete ich eine Weile nicht mehr darauf, weil dachte alles okay.
Nun stellte ich aber fest, dass diese Pauschale weiterhin lustig berechnet wird. Dadurch ist mein Konto mittlerweile im Minus.
Also dachte ich mir, jetzt schreibst du mal direkt nach Erfurt und nicht per Kontaktformular. Nun habe ich mich da schlauer gemacht und verlangte auch gleichzeitig eine Erstattung meiner bisher insgesamt gezahlten Pauschalen ab dem 13.01.2018.
Die Antwort darauf war sehr erstaunlich:
Ob die Pauschale nun nicht mehr in der Rechnung erscheint, da habe ich meine Zweifel, weil beim ersten Mal hat es auch nicht funktioniert. Die Begründung in diesem Brief von Vodafone ist nach obigen Urteil komplett falsch.
Auch habe ich eine zuverlässige Seite gefunden, wo dies einfacher erklärt ist:
Hier würde ich Sie bitten tätig zu werden. Denn zu verschenken haben wir alle nichts und deshalb möchte ich den rechtswidrig erhobenen Betrag umgehend erstattet haben. Natürlich auch eine Bereinigung meines Kontostandes bei Ihnen.
Vielen Dank für die Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
am 13.03.2022 08:32
Moin 😊
Laut aktuellen Artikel (Quelle: https://www.teltarif.de/vodafone-verweigert-erstattung-ueberweisungsgebuehr/news/87174.html) ist folgendes zu lesen:
"Die Entscheidung des EuGH war allerdings noch kein finaler Abschluss des Verfahrens. Das Gericht aus München hatte dem EuGH den juristischen Sachverhalt nur im Rahmen einer Rechtsanfrage zur Beurteilung vorgelegt. Nach dieser Beurteilung durch den EuGH ist es noch notwendig, dass das Gericht in München das final umsetzt und in ein rechtskräftiges Urteil verwandelt."
Solange dieses Urteil nicht bestätigt ist, wird VF nicht anders reagieren wie bei dir.
Daher wird dein FAZ-Artikel (2.11.2021) hier gar nicht zum Zuge kommen.
MFG
am 13.03.2022 13:59
Zusätzlich dazu sei auf die allgemeinen Verjährungsregelungen hingewiesen - Forderungen aus 2018 sind regelmäßig Ende 2021 verjährt, wenn du also nicht bereits vor Beginn 2022 diese Forderungen gestellt hast und/oder die Forderungen nur unter Vorbehalt mit Verweis auf das anhängige Gerichtsverfahren bezahlt hast, wird es für 2018 kein Geld mehr zurück geben...
13.03.2022 22:34 - bearbeitet 13.03.2022 22:49
Dies wird dann ein Rechtsanwalt klären, zu was habe ich eine Rechtsschutzversicherung. Forderungen können aus meiner Sicht nicht verjähren, wenn sie gesetzeswidrig erhoben worden sind.
Das dies nun an das Gericht in München zurück ist, dies wußte ich nicht, aber es wäre mehr als verwunderlich, wenn dieses Gericht dann dies nicht nur alles bestätigt.
Warum Vodafone hier auf Zeit spielt, dies wissen sie wahrscheinlich nur selber.
am 14.03.2022 14:58
Warum auf Zeit spielen, wenn du der Meinung bist das es so nicht rechtens ist geht man halt in Berufung.
Sobald aber deine rechtschutzversicherung eingeschaltet ist. Bekommst du überhaupt keine Hilfe mehr hier im forum von Vodafone Mitarbeitern. Dann kannste nur erzählen wie es gelaufen ist
14.03.2022 16:43 - bearbeitet 14.03.2022 16:54
https://www.vzbv.de/urteile/europaeischer-gerichtshof-weist-vodafone-die-schranken
So hier mal direkt von der Verbraucherzentrale.
Natürlich spielt Vodafone auf Zeit. Sonst wären sie bestimmt nicht so kulant und würden das Selbstzahlerentgelt deaktivieren, auch wenn es bei mir bisher nicht funktioniert hat und ich erwarte nach wie vor, dass mein Konto bereinigt wird und auch eine Rückerstattung meiner bisher gezahlten Pauschalen.
Ansonsten wird eben ein Vorgespräch mit einem Anwalt stattfinden und falls der ja sagt, dann wird es teuer für Vodafone, also teurer als bisher zu erwarten.