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am 13.09.2022 17:28
Hallo,
ich habe meinen Kabel-Vertrag fristgerecht am 18.06. widerrufen per Mail an widerruf@unitymedia.de und auch eine Eingangsbestätigung per Mail erhalten. Die Hardware habe ich auch bereits zurückgeschickt. Aber habe ich nun trotzdem die Rechnung bekommen, mein Anliegen wurde also offensichtlich noch nicht bearbeitet.
Da im Vodafone Forum ja öfter zu lesen ist, dass Widerrufe oder Kündigungen einfach ignoriert werden und ich sehr gerne verhindern möchte, dass unnötig Geld von meinem Konto abgebucht wird (was ich über die DKB auch zurückfordern würde), würde ich mich freuen, falls sich ein Mod hier meines Anliegens annehmen und mir helfen könnte, dass die Bearbeitung meines Widerrufs bald stattfindet.
Vielen Dank im Voraus.
am 13.09.2022 18:09
Moderatoren werden hier keine Einzelanliegen mehr bearbeiten.
Normalerweise sollte die Hotline in der Lage sein den aktuellen Bearbeitungsstand des Widerrufs nennen zu können. ... ich bin mal optimistisch ...
am 13.09.2022 18:37
Wohnst du denn überhaupt im UnityMedia-Gebiet?
Nicht das der Widerruf an die falsche Adresse ging...
13.09.2022 19:20 - bearbeitet 13.09.2022 19:22
@reneromann schrieb:Wohnst du denn überhaupt im UnityMedia-Gebiet?
Nicht das der Widerruf an die falsche Adresse ging...
einfacher wäre es sicherlich, wenn er kunde bei ehemals untiymedia ist. aber kategorisch ausschließen kann man den widerruf nciht, wenn es an die falsche (tochter-)unternehmen gegangen ist.
selbst für den fall, dass du kabel-deutschland vodafone kunde bist und es fälschlicherweise an untiymedia gesendet hast, wäre es nur fair (gebot von treu und glauben, 242 bgb), dass der andere tochter-unternehmer es intern richtig weiterleitet. dazu gab es sogar ein urteil, der vom wdr (oder dlf) präsentiert wurde. da ging es um telekom dsl und t-mobile handy. da hat das gericht auch gesagt, das müsst ihr intern weiterleiten oder eben schnell den kunden informieren, er möge es an die richtige tochter-gesellschaft schicken. nichts tun (wie im fall von telekom) und dann den standpunkt einnehmen, dass es zu spät sei, widerspreche den geboten von treu und glauben = also fair gegenüber seinem vertragsparnter zu handeln.
am 13.09.2022 19:52
@fama21 Schon wieder ein äüßerst kompliziertes Gebiet. Da kommt es schon wirklich sehr drauf an, in welchen Rechtsverhältnissen die Unternehmen zueinander stehen. Insofern wäre es schön, wenn du das Urteil parat hättest.
am 13.09.2022 20:36
Wenn der Widerruf an die völlig verkehrte Adresse geht, hilft auch das Gebot von Treu und Glauben nicht weiter.
Es steht in der Widerrufsbelehrung klar drin, wie und wohin ein Widerruf zu richten ist -- wenn man den Widerruf an eine völlig andere Stelle oder gar eine komplett andere Firma richtet, erlischt das Widerrufsrecht, da man sich schlicht und ergreifend nicht an den in der Widerrufsbelehrung genannten Ablauf gehalten hat.
am 13.09.2022 21:18
@Díaz_de_Vivar , ich stimme dir zu, dass das ein kompliziertes thema ist, aber wenn es alles zu einfach ist, sehe ich keine intelektuelle herausforderung drin. 😉
dennoch suche ich mal das urteil raus. hab es eben via google nicht auf anhieb gefunden, weil einfach zu viele treffer gibt oder von mir nicht die besten suchbegriffe benutzt wurden.
@reneromann der hier theoretisch konstruierte fall, dass ein kabel kunde den widerruf an um schickt, ist meinesearchtens nicht "die völlig verkehrte adresse", ebenso ist es nicht "eine völlig andere stelle oder gar komplette andere firma". ich bin nur ein mensch, vielleicht erinnere ich mich falsch und gut ist nicht, dass ich das urteil/bericht jetzt zur hand habe, aber dennoch bin ich mir ziemlich sicher, dass ein telekom-dsl kunde und gleichzeitig auch neuer t-mobile-handy kudne den handy-widerruf falsch an telekom-dsl versendet hat udn das gericht, überzeugend argumentiert hat,
1.) der kunde sehr früh widerrufen hat
2.) ihr hättet den kunden vorher - dafür war zeit - irgendwie oder uberhaupt informieren können, das der widerruf nicht ganz richtig erklärt wurde und sodann hätte er es richtig gemacht
3.) gar nichts zu machen und den kunden mit einer automaitschen bestätigung im guten glauben zu lassen, verstößt gegen die gebote von treu und glauben.
anderer konstruierter fall, der aber exakt bei mir hätte passieren können:
- ich hatte erst einen young L mit smartphone vertrag den habe ich wirksam widerrufen mit "widerruf@vodafone.com"
- dann habe ich den nur simkarte youn M bestellt, der auch aktiv gegangen ist
- später den (weswegen ich hier im forum gelandet bin) den unitymedia kabel red 250 mbit
--> mal unterstellt, ich hätte den kabel-vertrag auch widerrufen wollen und hätte im guten glauben auch an "widerruf@vodafone.com" gesendet? wäre das auch alles in deinen augen völlig falsch und absolut unbeachtlich?
dennoch ... viel überzeugender als meine konstruierten fälle ... wäre das urteil/der bericht von wdr/dlf. ich scuhe danach ... vielleicht kann ich es ja wirklich nachreichen 😉
13.09.2022 21:45 - bearbeitet 13.09.2022 21:46
Der Gesetzgeber hat KLARE Regeln für den Widerruf aufgestellt - wenn du den Widerruf an die falsche Adresse schickst, ist das dein Problem. Du bist in der Nachweispflicht, dass der Widerruf an die richtige Stelle gegangen ist.
Und da ändert auch eine Eingangsbestätigung der "falschen" Stelle nichts dran.