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Lösung

Schriftliches Lockangebot dass trotz telefonischer Absprache nicht eingehalten wird.
Fril
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo,

 

ich habe im Dezember einen schriftlichen Flyer mit folgendem Angebot erhalten:
Red Internet & Phone 500 Cable für 37,99 Euro in den ersten 24 Monaten.
42,99 Euro nach Ablauf der 24 Monate.
Bedingung für das Angebot war, dass dies bis zum 27. Dezember telefonisch abgeschlossen wird.

Ich habe daraufhin die Nummer auf dem Flyer am 22. Dezember angerufen, hierbei wurde vom Kundenberater noch mal der Preis von 37,99 Euro in den ersten 24 Monaten bestätigt und dass nun alles in die Wege geleitet wird.

Überraschenderweise habe ich dann am 01.01.2022 eine Auftragsbestätigung erhalten, in welcher bereits ab dem 1. Monat ein Preis von 42,99 Euro fällig war. 
Ich habe daraufhin noch mal die Hotline von Vodafone angerufen und gesagt, dass das nicht so abgesprochen war. Die Kundenberaterin teilte mir mit, dass sie an dem Auftrag nichts ändern könne und ich lediglich einen Widerruf einlegen könne

Ich habe daraufhin schriftlich Widerruf eingelegt und noch mal auf das eigentlich Angebot hingewiesen, dass ich eigentlich in Anspruch nehmen wollte.
Nach einer Woche kam dann lediglich der Einzeiler, dass das Produkt storniert wurde.

Ich finde das Verhalten von Vodafone sehr fragwürdig.
Sind Lockangebote die nicht eingehalten werden bei Vodafone normal? Hat hier jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht?

 

 

2 Antworten 2
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie

@Fril 

Telefonische Absprachen als Grundlage gibt es grundsätzlich nicht. Seit 1.12.2021 bekommst du nach einer telefonischen Auftragserteilung eine vorvertragliche Zusammenfassung. Durch einen Link kannst du - nach Prüfung - deinen Auftrag aktivieren. Erfolgt die Freischaltung nicht, erfolgt keine weitere Bearbeitung des Auftrags.

 

Meine Frage ist, was war in der vorvertraglichen Zusammenfassung aufgeführt ? Die vorvertragliche Zusammenfassung gibt erst deinen Auftrag wieder. Dieser wird dann erst geprüft werden - kann abgelehnt oder mit der schriftlichen Auftragsbestätigung angenommen werden.


@CE38  schrieb:

Telefonische Absprachen als Grundlage gibt es grundsätzlich nicht.


Nur dass es hier einen Prospekt gab. Was nichts an der Sache ändert, dass der Widerruf wohl die einzig richtige Aktion war.

@Fril Ein Prospekt ist grundsätzlich kein Angebot und du kannst daraus keine Rechte ableiten. Ich vermute mal als erstes, dass es dazu irgendwelche Bedingungen und Kleingedrucktes gab. Falls nein, hast du trotzdem keinen Anspruch, allenfalls könnte VF wegen unlauterem Wettbewerb belangt werden. Bringt aber dir nichts.

Die Erklärung, wie das seit 1.Dezember abläuft hast du ja schon erhalten. Warum und weshalb das bei dir ggf. nicht so gewesen sein soll, müsste man klären.