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am 26.05.2022 11:04
Hallo zusammen,
da sich die Kundenbetreuung auf meine beiden Faxe vom 14.5 und 23.5. nicht gerührt hat, wende ich mich mit meiner Frage hier an die community.
Es geht dabei um die kürzeren Kündigungsfristen bei automatischen Vertragsverlängerungen, nach dem neuen
Telekommunikationsgesetz. Anscheinend gibt es hier eine "Interpretationsbandbreite", was Neu- oder Altverträge betrifft. Kapiert habe ich dies nicht.
Mein Vater hat folgenden Vertrag bei Vodafone laufen:
• Red Internet & Phone 1000 Cable U
• DigitalTV Allstars
• DigitalTV BASIC
• DigitalTV BASIC mit Video-Recorder
• Horizon TV Cable
Angaben auf Rechnung:
Vertragsbeginn: 31.08.2020
Aktuelles Ende der Mindestvertragslaufzeit: 31.08.2022
Kündigungsfrist: 3 Monate zum Ende der Mindestvertragslaufzeit
Ihne Kündigung muss bis zum 31.05.2022 eingehen, wenn Sie den Vertrag beenden möchten.
Meine konkrete Frage:
Wenn ich den Kündigungstermin bis zum 31.05.2022 verpasse, habe ich ab dann eine monatliche Kündigungsfrist, oder verlängert sich der Vertrag automatisch um 12 oder 24 Monate.
Danke und Grüße
Marion
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am 26.05.2022 15:16
Jop und diese AGB ist im Archiv weil diese Ersetzt wurde mit den AGB für Vodafone Dienstleistungen (Stand April 2022) mit Ergänzenden AGBs für Kabel/TV (Stand Feb 2022)
Wenn du nicht kündigst verlängert sich der Vertrag automatisch unbefristet.
Du kannst weiter Leistungen empfangen.
Ab diesem Zeitpunkt ist der Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen kündbar.
Im Hinterkopf behalten das evtl Rabatte entfallen.

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am 26.05.2022 11:16
Du hast eine monatliche (ich glaube, genauer 30-Tage) Kündigungsfrist.
Die Texte sind noch von dem Abschluß des damaligen Vertrags.
Einen Interpretationsspielraum gibt es da nicht.
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am 26.05.2022 12:51
Die aktuelle AGB - wenn du es genauer willst die entsprechende raussuchen.
5.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über VodafoneDienstleistungen eine erstmalige Mindestlaufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von einem Monat. Wird nicht (rechtzeitig)
gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann
mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Kündigungen müssen
in Textform erfolgen.
5.2 Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit können, soweit nicht abweichend vereinbart, von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden.
5.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

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am 26.05.2022 14:26
Ich habe mir die entsprechende AGB angeschaut ( AGB_Kabel_Internet_und_Telefon_2021_06_Juni).
10.2 Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten verlängern sich jeweils
um weitere 12 Monate, wenn sie nicht rechtzeitig zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt
werden: Bei einer Mindestvertragslaufzeit von mehr als 12 Monaten beträgt die Kündigungsfrist
jeweils 12 Wochen zum Laufzeitende, bei einer Mindestvertragslaufzeit von bis zu 12 Monaten
jeweils 6 Wochen zum Laufzeitende. Eine ordentliche Kündigung ist für beide Vertragspartner erst
zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich. Die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfristen
ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag und/oder den dazugehörigen LB/PL, soweit nachfolgend
nichts anderes geregelt ist.
10.3 Verträge mit unbestimmter Laufzeit können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
So richtig schlau macht mich dieser Text nicht, anscheinend bin ich zu dumm für das AGB-Deutsch.
Muss ich vor dem 31.05. kündigen, damit ich zukünftig die Möglichkeit erhalte, mit einer 4-Wochen-Frist zu kündigen? Nur habe ich dann keinen Vertrag mehr.
Grüße Marion
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am 26.05.2022 15:16
Jop und diese AGB ist im Archiv weil diese Ersetzt wurde mit den AGB für Vodafone Dienstleistungen (Stand April 2022) mit Ergänzenden AGBs für Kabel/TV (Stand Feb 2022)
Wenn du nicht kündigst verlängert sich der Vertrag automatisch unbefristet.
Du kannst weiter Leistungen empfangen.
Ab diesem Zeitpunkt ist der Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen kündbar.
Im Hinterkopf behalten das evtl Rabatte entfallen.

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am 26.05.2022 17:33
