am 07.02.2022 18:41
Seit Wochen lege ich Beschwerde wegen meiner Rechnung ein. Es werden Services in Rechnung gestellt die ich nicht bestellt habe.
Ich benutzte die angegebene EMail Adresse (rechnungsfragen@vodafone.com) die auf der Rechnung angeführt wird und bekomme eine automatische Rückmeldung -> das über die eMail nix geht und ich über TOBI mein Anliegen vorbringen soll.
TOBI sagt mir er kann damit nichts anfangen.
WAS SOLL DAS???? @Vodafone: Bitte kümmert euch um mein Anliegen und antwortet mir auf meine eMail
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 22.02.2022 21:19
Hallo Sven,
ich sehe, dass Du mehrfach mit dem Beschwerdemanagement in Verbindung standest. In sämtlichen Dokumenten steht nichts von dem Sicherheitspaket.
Die Kollegen haben Dir verschiedene Angebote unterbreitet. Einer Zahlung von Schadenersatzansprüchen wurde widersprochen. Wenn Du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, bleibt Dir nur der erneute Weg über das Beschwerdemanagement. Wir können und dürfen uns nicht über die getroffenen Entscheidungen des Beschwerdemanagements hinwegsetzen.
Viele Grüße
Lars
am 08.02.2022 08:02
Hallo Kalmitrider,
die von Dir genannte E-Mail-Adresse ist mir nicht bekannt. Das ist wahrscheinlich der Grund dafür, dass Du keine Antwort bekommst.
Schreib uns doch hier kurz, worum genau es geht.
Viele Grüße
Grit
am 08.02.2022 14:52
Lustigerweise hatte mir die eMail Adresse TOBI vorgeschlagen zu benutzen.
Es geht darum das ich das abgebuchte Sicherheitspaket nicht bestellt habe und trotzdem wird es abgerechnet.
Bitte erstatten Sie mir deswegen die bereits geleisteten Zahlungen diesbzgl. zurück auf mein Kto.
Besten Dank und viele Grüße,
Sven Bohrmann
am 10.02.2022 12:48
Hallo Kalmitrider,
das Sicherheitspaket ist am Anfang in jedem Vertrag enthalten, wenn man es bei der Bestellung nicht abwählt. Dieses ist für die ersten beiden Monate kostenfrei und ab dem 3. Monat fallen 3,99€ an, wenn die Option nicht in den ersten beiden Monate kündigt. Schau dazu gern mal auf Deine Auftragsbestätigung, dort wird es Dir auch so bestätigt. Die Kündigung kannst Du über das Kontaktformular einreichen. Eine Erstattung ist da aber nicht vorgesehen.
Viele Grüße
Anett
am 10.02.2022 13:48
Hallo Anett,
danke für die Auskunft - Lustig das über die Community Einträge die Kommunikation läuft, was über das Vodafone Portal nicht möglich ist.
Wo genau kann ich die Kündigung einreichen? Auf dem Kontakformular sehe ich dazu keine Option...
Viel Grüße,
Sven
10.02.2022 14:02 - bearbeitet 10.02.2022 14:04
Unter Angabe von Kundennummer, deinen Namen und Produktbezeichnung Sicherheitspaket kannst du zum nächstmöglichen Termin auf einem formlosen Kontaktformular von VFD kündigen. Du kannst natürlich auch den postalischen Weg nutzen.
am 10.02.2022 15:10
@Anett schrieb:Hallo Kalmitrider,
das Sicherheitspaket ist am Anfang in jedem Vertrag enthalten, wenn man es bei der Bestellung nicht abwählt. Dieses ist für die ersten beiden Monate kostenfrei und ab dem 3. Monat fallen 3,99€ an, wenn die Option nicht in den ersten beiden Monate kündigt. Schau dazu gern mal auf Deine Auftragsbestätigung, dort wird es Dir auch so bestätigt. Die Kündigung kannst Du über das Kontaktformular einreichen. Eine Erstattung ist da aber nicht vorgesehen.
Viele Grüße
Anett
Wenn mich nicht alles täuscht ist dieses Vorgehen (opt-out) schon seit Jahren verboten.
Sprich: Der Kunde muss ausdrücklich anklicken, wenn er das Sicherheitspaket haben will.
am 10.02.2022 15:49
Das ist ja mal wieder der Hammer - ich habe das nicht bestellt. Typischer Fall von `die ersten Monate nichts abrechnen damit der Kunde nichts merkt und dann zuschlagen`.
Guter Punkt mit Opt-Out...
@Vodafone: Wie stehen Sie dazu?
10.02.2022 15:58 - bearbeitet 10.02.2022 16:00
Bei der Online-Bestellung musst du das Sicherheitspaket aktiv auswählen. Nur in diesem Zusammenhang geht es um Opt-Out
Am Telefon kann dir ein individuelles Angebot geschnürt werden. Seit dem 1.12.2021 bekommt du eine schriftliche vorvertragliche Zusammenfassung. Erst mit Bestätigung wird dann dein Auftrag (ggf. mit dem Sicherheitspaket) aktiviert.
Nach Übersendung von schriftlicher Auftragsbestätigung und Widerrufsbelehrung kannst du alles noch mal überprüfen und ggf. die Widerrufsmoeglichkeit nutzen.
am 10.02.2022 18:56
Die Aussage von @Anett hört sich aber deutlich anderst an.
Der Vorgang begann aber schon im November, wobei sich deinen eigenen Argumentationen zufolge grundsätzlich im Dezember nicht sehr viel geändert hat. Eine AB hat es ja schon früher gegeben, nur muss man sie inzwischen nochmal bestätigen.
Ob die Bestellung online oder telefonisch erfolgte, ist mir nicht bekannt.
Ob man als Verkäufer bei einer telefonischen Bestellung das Sicherheitspaket unterschlagen darf oder ob das vielleicht sogar geübt wird, weiss ich nicht.