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Lösung
am 11.02.2021 21:07
Hallo!
Ich bin im letzten Herbst innerhalb Hessens umgezogen und bin nun nicht mehr Kundin bei Vodafone, sondern bei Unitymedia. Die Kündigung des alten Vertrags wurde mir schriftlich bestätigt, er endete am 14.12. 2020. Von Unitymedia bekomme ich bereits seit November 2020 Rechnungen. Trotzdem belastete Vodafone zum 29.12.2020 weiterhin mein Konto, obwohl der Vertrag nicht mehr galt. Nachdem ich die Lastschrift rückgängig gemacht habe und auch einen Brief an Vodafone mit entsprechenden Erklärungen geschickt habe, werde ich erneut angemahnt, den Betrag zu begleichen. Ich fasse es nicht - ist denn die Kündigung des Vertrags nicht wirksam? Warum muss ich doppelt bezahlen?
Es wäre schön, wenn Vodafone an dieser Stelle Transparenz schaffen könnte, denn ich fühle mich als Kundin einfach nur *schlecht beraten*.
11.02.2021 21:41 - bearbeitet 11.02.2021 21:42
Zurückzubuchen, ohne die Rechnung zu kontrollieren, ist die denkbar dümmste Idee, die man haben kann.
Hier gibt es mehrere Gründe, warum eine Rechnungsstellung auch nach dem Vertragsende vollkommen legitim ist:
a) Es handelt sich um die anteiligen Grundgebühren für den abschließenden Rechnungszeitraum
b) Es sind im Rechnungszeitraum noch Nutzungsgebühren angefallen, die über einen eventuellen Erstattungsbetrag hinaus gehen
c) Der Wechsel UnityMedia <-> Vodafone war zum Zeitpunkt noch nicht abschließend gemeldet
d) Es wurde kein Umzug gemeldet, sondern ein Neuvertrag abgeschlossen (weshalb dann die Bearbeitung als Umzug manuelle Nacharbeit erfordert oder gar nicht mehr möglich ist)
Noch was: Bei einer Kündigung wegen Umzug hast du gemäß TKG noch 3 weitere Monate ab Umzugsdatum (oder, wenn die Meldung erst NACH dem Umzug erfolgte, 3 Monate nach Meldungseingang) die Grundgebühren zu bezahlen!
am 11.02.2021 22:01
Das klingt alles plausibel und nachvollziehbar - wenn ein Vertrag am 14.12.2020 endet, bekommt man 2 Wochen später natürlich noch die reguläre bzw. letzte Abschluss-Rechnung für diesen Zeitraum bis zum 14. 12.2020. Ganz ohne Doppelzahlung und nur bis zu Deinem Vetragsende.
Wenn Du dann die Abbuchung rückgängig machst, mahnt Vodafone natürlich die offenen Gelder an. Schaue gerne in Deine Abrechnungrn, die Dir Vodafone transparent zur Verfügung stellt. Dort kannst Du alles einsehen was bis wann abgerechnet wurde und Dich sozusagen selbst beraten.