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Lösung

Rücksendung Retoure Kabel-Router, aber keine Erstattung...
qbor
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo zusammen,

 

im Rahmen der Verlängerung meines Vodafone CableMax 1000 konnte ich lediglich einen Routertausch (auf Fritz!Box 6660) aushandeln, allerdings gegen 30,- Euro Router-Tauschgebühr...

Überdies habe ich derzeit mit mehreren Kundenservice-Mitarbeitern telefonisch ausgehandelt, dass ich meinen überfälligen Router vom Vorvertrag 2016-2020 doch noch gegen die volle Erstattung von 100,- Euro zurücksenden könnte.

Also habe ich beide Alt-Router zurückgesendet, jedoch dabei leider die beiden Verpackungen (mit Zubehör) verwechselt bzw. vertauscht.

Demnach wurde der komplette Lieferumfang der genannten Alt-Router an Vodafone übersendet, wobei mit einem weiteren Anruf beim Kundenservice die genannte "Verwechselung" geklärt wurde.

Es wurde mir dann mitgeteilt, dass dies kein Problem darstelle, und die Erstattung bzw. Verrechnung des Alt-Router-Pfands von 100,- Euro demnächst stattfinden würde.

Leider wurde dieser Zusage bislang nicht nachgekommen... Was ist da los?

Ich bitte nun um umgehende Erstattung des vereinbarten Betrags von 100,- Euro, ggf. auch in Form von Verrechnung mit den kommenden Rechnungen.

Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung, über baldige Bestätigung seitens Vodafone würde ich mich freuen.

 

Mit freundlichen Grüßen

qbor

 

Edit: @qbor  Anhang aus Datenschutzgründen entfernt, in das passende Board verschoben. Gruß Kurtler

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@qbor 

 

Hast du dazu noch Fragen oder kann ich den Beitrag dann schließen?

 

Gruß Kurt

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13 Antworten 13
Kurtler
SuperUser
SuperUser

Da kann dir hier niemand weiterhelfen, da es hier im Forum keinen Support mehr gibt. Das geht nur noch über die Hotline oder per Facebook bzw. Twitter.

 

Gruß Kurt

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Rückerstattung nach über 2 Jahren? Puh...

Hallo,

 

dieser Alt-Router konnte nach Tarifverlängerung gar nicht mehr genutzt werden, und auch die willkürliche Fristsetzung seitens Vodafone ist rechtlich umstritten.

Überdies hatte ich mir extra vor Rücksendung die Zusage des Kundenservices geholt, welcher eideutig meinte, dass das Pfand zurückerstattet werden würde...

Daher fordere ich nun dazu auf, die vereinbarte Erstattung vozunehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

qbor

Wie schon geschrieben, wirst du hier damit keinen Erfolg haben, weil hier keiner von Vodafone mehr supportet.

 

Gruß Kurt

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@qbor  schrieb:

dieser Alt-Router konnte nach Tarifverlängerung gar nicht mehr genutzt werden


Korrekt - weil du ein Austauschgerät im Austausch gegen das alte Leihgerät bekommen hast...

 


@qbor  schrieb:

[...] und auch die willkürliche Fristsetzung seitens Vodafone ist rechtlich umstritten.


Die ist keinesfalls rechtlich umstritten, sondern die Fristsetzung zur Rückgabe von Leihgeräten ist rechtlich völlig in Ordnung. Du kanntest sie seit Vertragsbeginn -und- du wurdest mit den Unterlagen zum neuen Router auch separat noch einmal darauf hingewiesen, das Altgerät zurückzuschicken...

 


@qbor  schrieb:

Überdies hatte ich mir extra vor Rücksendung die Zusage des Kundenservices geholt, welcher eideutig meinte, dass das Pfand zurückerstattet werden würde...


Das ist kein Pfand - sondern Schadenersatz für die Nichtrücksendung von Eigentum!

Davon abgesehen kann dir am Telefon niemand rechtlich verbindliche Zusagen geben - die meisten CallCenter-Mitarbeiter sind gar nicht rechtlich befugt, verbindliche rechtliche Zusagen für Vodafone zu treffen.

 


@qbor  schrieb:

Daher fordere ich nun dazu auf, die vereinbarte Erstattung vozunehmen.


Wie gesagt - das geht hier im Forum nicht. Und andererseits wäre es -wenn überhaupt- eine Kulanzerstattung!

 

Du hattest die Möglichkeit, das Gerät fristgerecht zurückzuschicken und hast es nicht gemacht - also solltest du dich mit Forderungen zurückhalten und wenn überhaupt höflich um die Erstattung bitten -- wenn sie aber nicht gewährt wird, dann hast du das aufgrund des Fristversäumnisses auf deine eigene Kappe zu nehmen. Und bei fast zwei Jahren reden wir da auch nicht von "etwas über der Frist", wo man noch ein Auge zudrücken kann, sondern von "weit über der Frist".

Hallo reneromann,

 

vielen Dank für deine konstruktive Antwort...

Frage: Erhälst du inzwischen schon ein ordentliches Gehalt von Vodafone für deine Statements?

Wenn mir der Vodafone-Kundenservice, insbesondere im Kontext einer Vertragsverlängerung, eine Rückerstattung zusagt, dann ist diese Zusage vom momentan anscheinend einzigen "Single Point of Contact" für mich verbindlich.

Warum sollte ich mir ansonsten auch die Mühe gemacht haben, den Alt-Router zu verpacken und rückzusenden?

Wenn Vodafone, insofern preisgünstige Alternativen bestehen, einen eigentlich zufriedenenen Kunden verlieren will, dann wird das halt so sein...

 

Mit freundlichen Grüßen

qbor

 


@qbor  schrieb:

Frage: Erhälst du inzwischen schon ein ordentliches Gehalt von Vodafone für deine Statements?


Nein, da ich auch "nur" ein Kunde bin.

 


@qbor  schrieb:

Wenn mir der Vodafone-Kundenservice, insbesondere im Kontext einer Vertragsverlängerung, eine Rückerstattung zusagt, dann ist diese Zusage vom momentan anscheinend einzigen "Single Point of Contact" für mich verbindlich.


Wenn du im Jahr 2022 einen Vertrag verlängerst, geht wohl kaum jemand davon aus, dass du ein Gerät, welches deiner Aussage bereits im Jahr 2020 hätte zurückgeschickt werden müssen, jetzt erst zurückschicken und das Geld zurückerhalten willst.

Irgendwann ist der Punkt gekommen, an dem man zu seinen Fehlern stehen sollte - und es ist ganz schön anmaßend, wenn du -nach deiner Aussage- über 2 Jahre nach der Rücksendefrist jetzt damit um die Ecke kommst und dann auch noch Forderungen stellst.

 


@qbor  schrieb:

Warum sollte ich mir ansonsten auch die Mühe gemacht haben, den Alt-Router zu verpacken und rückzusenden?


Weil es verdammt nochmal nicht dein Eigentum ist, sondern das von Vodafone, was du bereits vor 2 Jahren hättest zurückschicken MÜSSEN!

 

Die AGB sind da schon seit über einem Jahrzehnt eindeutig - und auch die Regelungen im BGB in Bezug auf Leihgeschäfte sprechen die gleiche Sprache: Am Ende der Vertragsdauer oder bei Austausch gegen ein anderes Leihgerät hat das ursprüngliche Leihgerät unverzüglich dem Eigentümer zurückgegeben zu werden. Vodafone konkretisiert in den AGB lediglich den unbestimmten Begriff "unverzüglich" als "binnen 14 Tagen" - was sich durchaus mit der gängigen Rechtsprechung deckt.

Hallo reneromann,

 

alles klar, mach' einfach deinen Kopf zu, ok?

Einen Typen, der angeblich ohne Bezahlung seitens Vodafone, sein halbes Leben hier im Vodafone-Forum verbringt, kann man doch eigentlich auch nicht erst nehmen, oder?

 

Mit freundlichen Grüßen

qbor 

Wenn du beim Support genau so rumpolterst, würde es mich ehrlich gesagt nicht wundern, wenn du keinen Cent wieder bekommst...