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am 19.05.2021 11:49 - zuletzt bearbeitet am 19.05.2021 11:52 von CommunityTeam
Hallo,leider habe ich nach Vertragsende keine kündigungsbestätigung bzw.auch keinen Retourenschein zum Zurücksenden der "Fritz Box"von "Vodafone"bekommen.
Der Vertrag ist von meinem neuen Anbieter fristgerecht gekündigt worden.
Da ich es dann aber selber auch versäumt habe den Router an "Vodafone"zurückzusenden,habe ich es jetzt nachgeholt.Vorher hatte ich mehrmals bei "Vodafone"angerufen,aber mir ist trotz Zusage kein Retourenschein zugesandt worden.Deshalb habe ich jetzt den Router auf eigene Kosten an "Vodafone"zurückgesendet .
Für den 2 jhre alten Rouer ist mir von "Vodafone"ein Betrag von 160.-Euro abgebucht worden!Das ist nicht in Ordnung.
Da ich nun den Router zurückgeschickt habe,werde ich den Betrag von meinem Konto zurückbuchen lassen.
Ich bitte um Klärung,das ich nun nicht wieder belangt werde.
Danke.
Mathias *** Kd-Nr.:***
Edit: Kundennummer und Klarname aus Datenschutzgründen entfernt
am 20.05.2021 13:35
Es gibt zwei Urteile diesbezüglich am LG Düsseldorf und am LG München 1. Diese beziehen lediglich auf die Ausgleichszahlung an sich, nicht auf die Rückversandkosten. Ebenfalls sind diese Urteile noch nicht rechtsgültig. Vodafone hat in Düsseldorf bereits Berufung eingelegt. Erst wenn die Berufung durch ist, steht ein rechtsgültiges Urteil an das Vodafone sich auch halten wird.
Unabhängig davon sind die Rückversandkosten. Diese hast du anscheinend ohnehin bezahlt. Vodafone kann selber festlegen, ob du Rückversand zahlen musst oder nicht. Selbst beim Widerrufrecht bist nur du alleine für die Rückversandkosten verantwortlich.
Dir stand und steht immer offen einen geringeren Schaden nachzuweisen. Du kannst die Zahlung der höheren Gebühr unter Vorbehalt durchführen und dir das Geld später, wenn die Urteile rechtsgültig sind, wieder zurückholen. Wenn du dich bereits in einem Inkassoverfahren befindest, haben die späteren Urteile möglicherweise für dich keine Bedeutung mehr, da ein Inkassoverfahren zu anderen Rechten und Pflichten führt.
20.05.2021 13:52 - bearbeitet 20.05.2021 13:53
Schaue in deinen gültigen Vertrag (schriftliche Auftragsbestätigung).
Du schuldest nach Vertragsende den unaufgeforderten Rueckversand des Leihrouters auf eigene Kosten und Risiko.
am 20.05.2021 16:09
Google mal nach "Urteil Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 03.02.2021, 12 0 83/20) " und "Landgericht München I (Urteil vom 24.02.2021 12 O 7213/20)" -- sehr erhellend. Kurzum: Nimm Dir Anwalt, hast gute Chancen.
am 20.05.2021 16:11
20.05.2021 16:15 - bearbeitet 20.05.2021 16:17
Und dennoch steigen durch diese Urteil die Erfolgsaussichten deutlich, dass Vodafone hiermit zukünftig nicht mehr durchkommt -- im Sinne der Verbraucher. Daher nochmal: Anwalt nehmen.
am 20.05.2021 16:25
A) steht in den Preislisten ein entsprechender Hinweis:
"Es bleibt gemäß den AGB der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist"
B) kann man auch bei verspäteter Rücksendung des Gerätes um eine Gutschrift bitten, die bisher gewährt wurde.
am 20.05.2021 16:43
Hast du überhaupt gelesen und verstanden worum es geht?
Der TE will/wollte einen Retourenschein damit er das Gerät kostenlos zurücksenden kann.
Jetzt erklärst du mir bitte, auf welcher Rechtsgrundlage das geschehen soll. In den AGB steht ja klipp und klar drin, dass das Gerät auf eigene Kosten und Risiko zurückgesendet werden muss (Risiko ist aktuell strittig und auch die Höhe der Ausgleichszahlung ist strittig). Rückversandkosten? Dein Typ ist gefragt, ich warte.
am 20.05.2021 18:54
20.05.2021 18:57 - bearbeitet 20.05.2021 19:00
am 21.05.2021 11:04
Hallo Wynton13,
zu Vertragsbeginn hast Du den Vertragsbedingungen zugestimmt. Wie Dir auch schon geschrieben worden ist, musst Du unser Endgerät nach Vertragsende auf eigene Kosten zurück schicken.
Viele Grüße
Nancy