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Preiserhöhung - Kommunikationsweg(e) ?
BinnenSegler21
Datenguru
Datenguru

Hallo,

wird die derzeit (auch für Bestandkunden) um sich greifende Preiserhöhung nur per E-Mail von Vodafone mitgeteilt oder auch per Brief bzw. im Vodafone-Portal ?

Danke für Hinweis hierzu und Viele Grüsse,

BinnenSegler21

https://www.techbook.de/connectivity/internet-dsl-kabel/vodafone-preiserhoehung-kabel-dsl

 

23 Antworten 23
MasterScorpion
SuperUser
SuperUser

Ich persönlich würde eher dazu zu tendieren das es via PDF im Kundencenter oder Mail rumgeschickt wird.

Für eine grüne Welt und so ^^

Personen, die lieber Einschreiben schicken, sollten es natürlich auch als Einschreiben empfangen 🙂

Koste es, was es wolle

Ich meine, irgendwo in einem Jura-Forum etwas von schriftlich gelesen zu haben.


@MasterScorpion  schrieb:

Ich persönlich würde eher dazu zu tendieren das es via PDF im Kundencenter oder Mail rumgeschickt wird.

Für eine grüne Welt und so ^^


Ich würde es auch gut finden, wenn (ggfls. neben einem E-Mail) die Preiserhöhung im Kundenportal gut sicherbar hinterlegt würde .... wie man das auch in APPs bei Änderungen von Mobilfunktarifen kennt,.


@HausHelene  schrieb:

Personen, die lieber Einschreiben schicken, sollten es natürlich auch als Einschreiben empfangen 🙂

Koste es, was es wolle

Ich meine, irgendwo in einem Jura-Forum etwas von schriftlich gelesen zu haben.


Ihr tendenzöser Text trifft den Sachverhalt auch nicht ansatzweise. In Vertragsangelegenheiten empfiehlt sich schon wegen der Nachvollziehbarkeit ein Kommunikationsweg mit Nachweis. Bei der Preiserhöhung ist Vodafone in der Nachweispflicht und der Kunde froh, wenn er nicht plötzlich eine Rechnung mit Zusatzbetrag erhält und dann das Gerangel losgeht. Daher wäre ein entsprechender Hinweis im Vodafone Portal gut.


Lesestoff zum Thema:

https://www.muth-partner.de/static/content/e17/e168/e5927/e7854/downloads1/download/ger/Novelle%20de...

Seite 5

 

§ 126 b Textform

 
TKG §57
(2) 1Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste müssen Endnutzer mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate, bevor eine Vertragsänderung nach Absatz 1 Satz 1 wirksam werden soll, klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger über Folgendes unterrichten:

1. den Inhalt und den Zeitpunkt der Vertragsänderung und
2. ein bestehendes Kündigungsrecht des Endnutzers nach Absatz 1 Satz 1 bis 3.

 

@BinnenSegler21 

Warum stellst du eine Frage, wenn du die Antwort schon kennst?

Das Problem mit dem Mail ist halt, dass Vodafone nicht (einfach) nachvollziehen kann, dass das Mail tatsächlich angekommen ist.

Bsp: Postfach voll.

Wan bekommt man den Bescheid, über die Preiserhöhung?

 

Angblich sollen die Preise ab Mai steigen und wir haben März.

Ab Erhalt des Schreibens von Vodafone kann man den Vertrag ohne Kosten und ohne Einhaltung einer Frist – innerhalb von 3 Monaten frühstens ab 30.04.2023 - außerordentlich kündigen...

wenn ich erst zum 30.4 kündigen kann dauert das ja noch ewig ist das sofort?

Das mit dem 30.4. ist so richtig da ja der neue mtl. Basispreis ab 01.05. erst gültig ist und nicht vorher....