Frage
Antwort
Lösung
am 27.06.2024 15:00
Bei der Bestellung des neuen Anschlusses wird man zwar war über gesetzliches Widerrufsrecht belehrt, dann noch mal mit Lieferung von Geräten und Dokumenten. Die Freischaltung des Anschlusses erfolgt aber regelmäßig exakt am letzten Tag der Widerrufsfrist...Eine solche Lösung läuft der gesetzlichen Verpflichtung zuwider, sie schaltet aus praktischer Sicht das Widerrufsrecht aus. Wurde dies juristisch ernsthaft geprüft oder einfach Blindflug eines Marketing - Genies? Warum erteilt man bei der Bestellung nicht die wahrhafte Information über das Datum der Inbetriebnahme?
am 27.06.2024 19:57
Widerruf <> Probezeit
Eine Probezeit taucht immer wieder mal auf, hat aber mit deinem Vorwurf nichts zu tun.
z.B. habe ich vor ein paar Jahren online ein Mofa für meine Frau gekauft und die Lieferzeit dauerte ca. 4 Wochen.
Die Widerufsbelehrung kam sofort mit der AB.
am 27.06.2024 21:05
"Eine solche Lösung läuft der gesetzlichen Verpflichtung zuwider,"
Nein tut es nicht.
Es gibt unterschiede bei einem Verbrauchsgüterkauf und einem Dienstleistungsvertrag.
Falls es jemanden interessiert Widerrufsrecht (Abs. 2.2 und Abs. 3)
Datum Betriebnahme - theoretische Daten
am 27.06.2024 21:09
Hallo @Alois5 ,
die Widerrufsfrist ist kein Testzeitraum und auch keine Zufriedenheitsgarantie!
Die gesetzliche Widerrufsfrist gilt bei Verträgen zur Prüfung der Vertragsunterlagen beim Abschluss über Fernabsatz, also z.B. Hotline oder Internet. Da dir der Vertrag und die AGB im Gegensatz zum Abschluss in einem Geschäft nicht unbedingt sofort vorliegen, gibt es eine Frist von 14 Tagen. Würdest du deinen Vertrag in einem Geschäft abschließen und unterschreiben, hättest du überhaupt kein Widerrufsrecht.
Viele Grüße, Ines