Frage
Antwort
Lösung
am 27.03.2022 10:43
Ich habe meinen Vertrag regulär gekündigt.
Danach habe ich einen neuen Vertrag über Check24 abgeschlossen. Der vereinbarte Cashback war dabei Teil der Kaufentscheidung für mich als Verbraucher.
Vodafone hat statt dem neuen Vertrag meinen alten Vertrag "reaktiviert" und verweigert nun den Cashback.
Ich habe ähnlich gelagerte Fälle gefunden: Reclabox
Der Vorschlag von Check24 ist den Vertrag zu widerrufen, mit dem Hinweis dass der Cashback Teil der Kaufentscheidung war. Und gleichzeitig einen neuen Anlaauf zu starten.
Wie komme ich zu einer Lösung?
am 27.03.2022 11:01
Bezüglich Cashback musst du dich natürlich an deinen Vermitter wenden. Bei der Vermittlung von Neukunden zahlt Vodafone eine Provision an Vermittler - über Cashback wird ein Teil an die Neukunden weitergereicht. Zu dieser Gruppe gehörst du nicht.
Aus den Vertrags- und auch Vermittlungsbedigungen geht eindeutig hervor, dass du als ehemaliger Bestandskunde (Sperrfrist 90 Tage - auch für alle Haushaltsangehoerigen) nicht berechtigt bist.
Du kannst ausschließlich zu Bestandskundenkonditionen abschließen. Auch ein Anruf bei der Kundenrueckgewinnung von Vodafone (Rufnummer siehe Kuendigungsbestaetigung) macht Sinn.
am 27.03.2022 11:10
Leider ist das bei Vertragsabschluss nicht ersichtlich. Check24 schiebt es auf Vodafone.
Option 1 ist für mich dass "ihr das untereinander klärt"
Option 2 ist Vertragsrücktritt und sofortige Beendigung. Wechsel zu einem anderen Anbieter.
Im Fall oben und vielen weiteren lief es auf Option 1 raus. Ist dafür der Verbraucherschutz wirklich notwendig?
27.03.2022 11:22 - bearbeitet 27.03.2022 11:24
In der schriftlichen Auftragsbestätigung von Vodafone wird an keiner Stelle die Gewährung von Cashback auftauchen. Dies beruht ausschließlich auf eine Vereinbarung mit deinem Vermittler. Da du kein Neukunde bist bekommt dein Vermittler kein Cash und du kein Cashback.
Du bist hier übrigens in einem Kunden-helfen-Kunden-Forum.
Der Verbraucherschutz wird dir da auch nicht helfen koennen. Du bist bereits in der Bestandskundenkartei von Vodafone - da kannst du schlecht als Neukunde vermittelt werden.
14 Tage nach Erhalt der Widerrufsbelehrung kannst du den Vertrag natürlich widerrufen.
am 27.03.2022 11:28
Die 14 Tage Frist ist natürlich abgelaufen. Das scheint Teil des Plans zu sein, dass wir das Feedback zum Cashback erst danach bekommen.
Leider ist das hier der einzige Kanal auf dem eine Antwort kommt. Bist du auch Endkunde oder vertrittst du Vodafone? Ich dachte dass hier den Kunden geholfen wird? 🙂
am 27.03.2022 11:42
Kann es vielleicht sein, dass es sich bei deinen beiden Threads
um eigentlich den gleichen Vorgang handelt?
Ich befürchte, dass du dich mit diesen Aktionen in den A*** gekniffen hast.
Offizielle Moderatoren sind extra gekennzeichnet. Da kann es aber sein, dass es schon ein paar Tage dauert, bis sich da jemand meldet.
am 27.03.2022 11:43
Ich bin Kunde wie du. Moderatorinnen und Moderatoren von Vodafone schauen sich Vodafone betreffende vertragliche Angelgenheiten hier auch an.
Hier geht es aber um eine vertragliche Angelegenheiten mit deinem Vermittler. (Vermittlungsauftrag) Da ist Vodafone raus.
am 27.03.2022 11:55
Das Statement nehme ich erstmal so auf.
Eine Sache liegt aber auf jeden Fall bei Vodafone, nämlich die nicht erfolgte Trennung zwischen dem alten, gekündigten Vertrag und dem neu abgeschlossenen. Unabhängig von der Entscheidung zum Cashback gab ed meinerseits eine Kündigung und einen Neuabschluss. Wie kann das aufgetrennt werden?
am 27.03.2022 12:02
Tatsächlich sind es zwei komplerr unabhängige Fälle. Die falschen Rechnungen beziehen sich auf den Altvertrag. 1000er Inet plus TV. Das wurde alles gekündigt.
Der Neuvertrag ist 250er Inet ohne TV, da wir das nicht mehr brauchen.
Die Rechnung für den neuen 250er Tarif ist korrekt, das Kabel wird aber immernoch berechnet.
27.03.2022 12:05 - bearbeitet 27.03.2022 12:10
Was soll getrennt werden ? Du kündigst bei Vodafone einen Vertrag und schließt über einen Vermittler einen Folgevertrag bei Vodafone ab (siehe schriftliche Auftragsbestätigung). Da bleibt Anschluss und Kundennummer bestehen - die gebuchten Tarifleistungen werden zur Verfügung gestellt. Da gibt es keine Trennung und auch keine neue Kundennummer.
Gab es den Doppelrechnungen fuer 2 Tarife oder wurde Red Internet & Phone 250 Cable nach dem Vertragsende des 1000er Tarife berechnet ?
Die Kündigung einer TV-Option (Receiver, HD-Option etc.) ist keine Kündigung des TV-Kabelanschluss. Dies muss - falsch gewünscht - extra erfolgen.