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Lösung
am 17.04.2023 16:56
Hallo,
ich bin am 13.04.2023 in eine neue Wohnung gezogen und habe hierfür GigaZuhause von Vodafone bestellt. In meiner alten Wohnung hatte ich einen Telekom-DSL-Anschluss, der wohl nicht in der neuen Wohnung verwendet werden kann.
Mir wurde eine Vodafone-Station geschickt, aber in der Wohnung sind nur Multimediadosen mit zwei Anschlüssen; für Internet brauche ich also noch einen Adapter, der nicht im Paket enthalten war. Diesen erhalte ich aber frühestens an diesem Mittwoch. Ich habe also seit dem 13.04.2023 kein Internet in meiner Wohnung.
Ich frage mich jetzt, ob mein Fall zu dem neuen Telekommunikationsgesetz passt. Dort heißt es: "
Dies gilt, wenn bei einem Anbieterwechsel, einem Umzug oder bei einer Rufnummernmitnahme:
die Versorgung für länger als einen Arbeitstag komplett ausfällt, sofern Sie die Verzögerung nicht vereinbart oder zu verantworten haben,
oder wenn der Anbieter einen vereinbarten Kundendienst- oder Installationstermin versäumt hat."
(https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/NeueKundenrechte/start.html)
Trifft mein Fall hierauf zu? Wenn ja, wie und wo kann ich die Ausfallentschädigung beantragen?
17.04.2023 18:28 - bearbeitet 17.04.2023 18:31
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