Frage
Antwort
Lösung
am 19.02.2022 20:34
Moin zusammen,
ich habe vor ein paar Tagen bei der Durchsicht der Buchungen über unser Haushaltskontos eine Abbuchung von Vodafone festgestellt, welche ich mir nicht erklären konnte.
Beim genauen Hingucken konnte ich feststellen, dass diese Abbuchung mit einer Kundennummer erfolgte, welche mir gänzlich unbekannt war.
Dann habe ich gesehen, dass diese Abbuchungen schon seit ein paar Monaten erfolgen.
Seltsamerweise begannen diese Abbuchungen unmittelbar im Folgemonat nach dem ich einen Tarifwechsel vorgenommen habe. Ein Schelm wer hierbei böses denkt!
Diese Abbuchungen laufen wie gesagt schon leider etwas länger. Ist mir auch nicht aufgefallen. Denn die Abbuchungen von Vodafone für meinen Bestandsvertrag erfolgen immer Ende des Monats. Die für mich unbekannten Abbuchungen immer um den 10.!
Ich habe dann unmittelbar beim Service angerufen...Tenor: "Bitte schicken sie uns ein Schreiben dazu." ich dazu: "Ich möchte, dass das jetzt bei euch im System eingepflegt wird!" Sie: "Ich halte Rücksprache mit der Beschwerdestelle." 5 Minuten Musik. Dann sie wieder: "Die Beschwerdestelle weiß bescheid, bitte trotzdem noch schriftlich eirneichen. Sie bekommen ihr Geld zurück."
Da ich ihr das mit der Beschwerdestelle nicht glaubte, habe ich ein Schreiben aufgesetzt und dieses per Kontaktformular als angehängte Datei und per Post abgeschickt.
keine Kündigung, denn was soll ich kündigen, was ich nicht beauftragt habe.
Und jetzt kommts: die schriftliche Antwort vom Kundenservice;
Der Vertrag wurde telefonisch ageschlossen. Ein entsprechendes Gerät (vermutlich ein Router) wurde von DHL zugestellt aber ohne Angabe von Gründen zurückgesandt. Das Schreiben der Aktivierung des Vertrages wurde auch nicht als unzustellbar zurückgesandt, weshalb vom erhalt ausgegangen wird.
Aus Kulanz werde der Vertag ab sofort beendet. Eine Erstattung der abgebuchten Beträge wird jedoch nicht entsprochen.
Hallo, geht noch? Unrechtmäßige Abbuchungen ohne Einzugsermächtigung!
Meine weiteren Recherchen ergaben, dass dieses Prozeder offensichtlich mehrfach vorkommt. Findet man ja zuhauf im Internet und in diesem Forum.
Es gibt zu einem gleichgelagerten Fall auch ein Urteil des Landgerichtes München I unter dem Aktenzeichen
1 HK O 14157/19. Verbraucherzentrale Hamburg vs. Vodafone kabel Deutschland GmbH.
Sehr interessanter Inhalt; sollte es zu (solchen wie oben genannten) Zuwiederhandlungen kommen, ist ein festzusetzendes Ordnungsgeld bis zu 250.000,-€, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten für den Geschäftsführer.
Wenn man sich das Urteil und die Forenbeiträge in ein Bild bringt, ist das von mir erlebte kein Einzelfall! Offensichtlich machen die "Werber/Serviceangestellten" nach Kontaktaufnahme einen weiteren Vertrag unter dem Namen des anrufenden Kunden. Dieser neue Vertrag läuft auf dessen Namen...allerdings widerkehrend unter einer anderen Anschrift. was auch erklärt, warum ich weder ein Paket mit einem Router bekommen habe, noch entsprechende Vertragsunterlagen! Denn spätestens dann wäre mir das ja aufgefallen und ich hätte intervenieren können.
zudem bekomme ich über die in meinem Kundenkonto hinterlegte Emailadresse immer eine Beachrichtigung über neue Rechnungen.
Im Falle des 2.Vertrages muss demnach entweder gar keine Emailadresse hinterlegt sein, oder eine falsche.
Warum bitte sollte ich einen zweiten Vodafone Cable Max-Tarif abschließen. Liebe Servicemitarbeiter, das stciht doch ins auge, dass da etwas nicht stimmen kann. es schreit förmlich.
ich möchte daher bitten, dass sich ein Mod ( @MOD )bei mir meldet, und sich diese sache anguckt, um sprichwörtlich "die Kuh vom eis zu bekommen".
Dieses ist nach meinem schriftlichen Weg, der zweite und letzte Weg hier eine Lösung zu finden.
Sollte dieses nicht fruchten, werde ich bei meiner Rechtschutzversicherung kostenübernahme beantragen und folglich meine Rechtsanwaltskanzlei des Vertrauens beauftragen. Und das bis zum Schluss mit vollstreckbarem Titel.
am 19.02.2022 20:48
Die Mods können und dürfen sich nicht über das Beschwerdemanagement hinwegsetzen. Da kannst du nur noch mit rechtlichem Beistand arbeiten, z.B. dem Verbraucherschutz oder einem Rechtsanwalt.
am 19.02.2022 20:58
@nils1977 Zögere nicht lange, kontaktiere deine Rechtschutzvesicherung. Bin mir ziemlich sicher, dass ein kurzer Brief eines Anwalts die Erstattung bewirkt. VF macht in solchen Fällen nicht etwa aus "Kulanz" die sofortige Vertragsbeendigung, sondern weil klar ist, dass der Vertrag nicht nachgewiesen werden kann.
Kannst dir auch noch eine Strafanzeige überlegen.
am 19.02.2022 21:23
Traurig, aber wahr.
Ja, die Strafanzeige u.a. wegen Betrugs gem. §263 StGB ff. werde ich mit meinem RA durchsprechen und ggf.an die zuständige StA direkt schicken. Sonst sind die Ermittlungswege zu lang. Tatort ist nämlich Erfüllungsort. Da ich in der Executive tätig bin, kenne ich den strafrechtlichen weg und auch die obj. und subj. Tatbestände die m.E. bereits erfüllt sind.
Vorrangig ist für mich allerdings die offensichtliche Zivilklage.
Daher hier noch einmal ganz eindringlich die Aufforderung an den "Kundenservice" sich meiner Abmahnung anzunehmen und die rechtswidrig erlangten Entgelte umgehend zurück zu überweisen.
am 19.02.2022 21:42
Beim ausspähen von Kundendaten / Identitätsdiebstahl richten sich die Schadensersatzansprueche aber gegen den jeweiligen Täter. Liegt ein plausibler Auftrag unter deiner Identität vor, ist zunächst von einem korrekten Vertrag auszugehen. Du hast bisher keine Strafanzeige gestellt - agierst aber bereits mit einer Abmahnung wegen "rechtswidrig erlangter Entgelte". Bisher liegt doch überhaupt kein Ermittlungsergebnis vor.
am 19.02.2022 21:57
Wenn ich keinen Auftrag erteilt habe, weder für einen Vertragsschluss noch für die Einzugsermächtigung, wurden die Abbuchungen rechtswidrig getätigt. oder wie würdest du das dann nennen CE38 ???
Dafür bedarf es keines Ermittlungsergebnisses einer StA oder deren Ermittlungspersonen. da reicht der normale Menschenverstand aus. Nämlich meines.
Alles was dann zivilrechtlich und strafrechtlich läuft, steht auf einem ganz anderen Papier. Wer in dem Kundenservice den 2. Vertrag da aufgelegt hat ist für die Rücküberweisung der Entgelte erst einmal unerheblich. Strafrechtlich ist die Frage, ob der "Mitarbeiter" mittelbarer oder unmittelbarer Täter war.
19.02.2022 22:12 - bearbeitet 19.02.2022 22:24
Wenn du Vorsatz nachweisen kannst ? Wird vielleicht ein bereits vorhandenes SEPA Mandat genutzt ? Da sollte man aufpassen.
Du kannst die Lastschriften des von dir nicht beauftragten Vertrag im Rahmen deiner regelmässigen Rechnungskontrolle zurückbuchen lassen. (13 Monate bei unberechtigten Abbuchungen). Bitte mit Verweis auf die Strafanzeige um Stornierung und Rueckabwicklung.
am 19.02.2022 23:28
Danke für den Hinweis. Hatte ich auch schon im Netz irgendwo gelesen. Allerdings wollte ich dieses besser auch erst mit dem RA absprechen, bevor ich da noch ne weitere Baustelle aufmache.