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Lösung
am 29.11.2021 00:15
Liebe Community,
am 1. Dezember 2021 ist die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft getreten.
Auf der Webseite der Verbraucherzentrale steht:
"Haben Sie z.B. nach den 24 Monaten nicht gesagt, ob Sie kündigen oder wie Sie den Vertrag fortführen möchten, dann kommen Sie jederzeit mit einer einmonatigen Kündigungsfrist aus einem automatisch verlängerten Vertrag heraus.
Telefon-, Internet- und Mobilfunkverträge, die sich automatisch immer wieder um lange Zeiträume verlängern, werden damit der Vergangenheit angehören."
Das bedeutet, dass nach 24 Montan der Vertragslaufzeit des Kabelanschlusses der Vertrag monatlich kündibar ist.
Und die Hotline sagt auf Band beim Rausnehmen des Widerrufs, dass der Vertrag weitere 12 Monate läuft.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 02.12.2021 17:02
freie Meinungsäußerung ?
02.12.2021 17:09 - bearbeitet 02.12.2021 17:14
@Vringsveedel Was meinst du denn damit? Natürlich kann man hier seine Meinung frei äußern, aber da muss man sich erst eine bilden können. Kann doch niemand wissen, welche Wünsche bei dir im Vordergund stehen bzw. warum du wechseln willst.
Ich z.B. habe absolut keinen Grund, ich bin rundum zufrieden. Dass es auch anders sein kann, ist mir schon klar.
ABER: Du hast doch noch einen anderen thread offen, auch wenn du dort eine Lösung markiert hast. Das wird jetzt alles sehr unübersichtlich.
am 02.12.2021 17:13
ich werde Euch vermissen
am 03.12.2021 08:55
@Vringsveedel schrieb:
freie Meinungsäußerung ?
Wieder jemand, der das Konzept der "Meinungsfreiheit" nicht verstanden hat. Meinungsfreiheit bzw. freie Meinungsäußerung heißt nicht, dass du deine Meinung jederzeit und überall ohne Konsequenzen äußern darfst.
Niemand muss es sich gefallen lassen, wenn du in seinem Hoheitsbereich deine Meinung äußerst - dafür gibt es das Hausrecht und du kannst dann dafür auch "entfernt" werden. Insbesondere dann, wenn man dann in diesem Hoheitsbereich auch gegen denjenigen eine konträre Meinung fahren will -- denn es muss sich niemand gefallen lassen, wenn auf seinem Grund und Boden eine andere Person ihre konträre Meinung äußert. Dies gilt auch für Internetplattformen...
Die freie Meinungsäußerung hört auch dort auf, wo andere in ihren (Grund-)Rechten verletzt werden - dann kann es ganz schnell auch mal strafrechtlich relevant werden.
am 04.12.2021 16:49
Herzlichen Dank für das Statement. Aus meiner Sicht kann die Diskussion geschlossen werden.
am 04.12.2021 20:41
@Alexander49 wunschgemäß mach ich hier zu.