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Mehrwertdienste werden falsch in Rechnungsübersicht eingerechnet
braunerbrownie
App-Professor
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Meine Mehrwertdienste Abrechnung wird nicht in die Rechnungsübersicht richtig eingerechnet.

Nach über 2Monaten erhält man eine Antwort es kann systembedingt nicht erledigt werden.

Habe deswegen eine Beschwerde an die Wettbewerbszentrale geschrieben, Individualabreden gelten vor AGB.

Laut AGB gibt es keinrn Hinweis das Gutschriften nicht verrechnet werden können, als Individualabrede zählt zum Beispiel Verrechnung Guthaben mit offenen Posten und Ziffer hoch 1 in der Rechnungsübersicht.

 

Mein Mehrwertdienstanbieter hat mir nach nicht begleichter Rechnung, obwohl auf meiner Rechnungsübersicht 0€ steht und trotz Guthaben nicht verrechnet wird über die KSP eine Rechnung in Höhe von 69,90€ zusätzlich gesandt.

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Naja grundsätzlich habe ich nie meinen Zeitaufwand geltend gemacht und Vodafone hat durch falsche Angaben diese Rechnung und den Schadenverursacht.

Bei irrtürmlichen AGB Erklärungen, geht es zu Lasten des Verwenders, der AGB Ersteller und wie gesagt warum und aus welchen Grund es system bedingt nicht verrechnet werden konnte, kann die Vodafone auch nicht mitteilen.

Die Rechnung wurde mir im Kundenportal erst 100Tage später richtig zum Download bereitgestellt und nicht mal das stört die Vodafone, über 7mal muss mal Vodafone dafür kontaktieren bis 1 Mitarbeiter es schafft eine Rechnung richtig zum download bereit zu stellen.

Völlig inkompetente Sachbearbeiter die selber den Fehler nicht erklären oder zu Beantwortung bringen wollen. Wenn man keine Rechnubg Online bekommt als Rechnungskunde, muss man am besten einen Anwalt beauftragen, weio man sonst kein Gehör erhält und keine Sachbearbeitung erfolgt?

Das kann ja wirklich wieder nicht sein, aber Hauptsache der Kunde muss alles 10mal am besten erklären, so viele unsympathische unfähige Servicedienstleister bei Vodafone.

Die Gebührenrechnung von der KSP aus Hamburg für die Nachfforderung gilt bei Vodafonr nämlich als zeitlicher Aufwand...

 

Edit: Urteil gelöscht. Nochmal: Bitte unterlasse dies. Bei nochmaligen Verstoß ist hier Ruhe und Dein Zeit im Forum ist  beendet. Grüße Moni 

6 Antworten 6
reneromann
SuperUser
SuperUser

Der Mehrwertdienstanbieter muss nicht zwangsläufig über die Telefonrechnung abrechnen - insbesondere dann nicht, wenn der Anschluss anderweitig abgerechnet wird.

 

Mir erschließt sich hier auch nicht, warum du jetzt Vodafone irgendwelche Anwaltsrechnungen für nicht bezahlte Rechnungen eines Dritten in Rechnung stellen willst - Vodafone hat mit deren Rechnungslegung nichts zu tun. Und das eventuelles Guthaben nur mit Dienstleistungen von Vodafone verrechnet wird, steht in den Bedingungen zu den Gutschriften.

 

Und ein Nachtrag: Für die Erstellung und Weiterleitung der Rechnung ist alleinig der Mehrwertdiensteanbieter verantwortlich. Wenn dieser so lange braucht, um die Rechung bereitzustellen, kann Vodafone nichts dafür...

Ich danke dir für deine Antwort um diese Uhrzeit noch vorallem.

Erstmal.hilfreich wegen Mehrwertdienst das der so nicht abrechnen muss, ich habe aber eine Vereinbarung für Abrechnung über Telefonrechnung, wenn diese nicht erfolgte, dann tun die bei der vereinbarten Zahlart über Festnetz selber weiter die Nachforderung betreiben. Andere Dienste die nicjt dort abrehnen bei Vodafone sind für mich irrelevant oder nutze ich nicht .

 

Nein, gnaz im Gegenteil macht Vodafone keine Erklärungen für Ihre Gutschriftenbedingungen und teilt sogar in der Rechnungsübersicht die Verrechnung mit Guthaben mit, dort werden alle Rechnungen abgerechnet und als verrechnet erklärt, daher ist es ein Problem. Man findet unter details alle Rechnungspositionen für den Monat und Fussnoten und Hinweise die die Gutschriftenverrechnungen wiedergeben, sogar auf der Rechnung wird das für offene Posten bei vorhandenen Guthaben so explizit beschrieben.

Eine Erklärung für Gutschriften gibt es nicht zu dem Thema, weder in AGB noch an anderer Stelle, nirgendwo erklärt Vodafone das Guthaben nur mit der Hauptrechnung und nicht mit genutzten Mehrwertdiensten verrechenbar sei.

 

Vodafone erklärte die Rechnung als beglichen und Guthaben verrechnet, daher muss auch Vodafone die Folge Kosten dafür übernehmen, weil es den Fehler durch einen Mangek verursacht hat.

Es gibt von Vodafone keine Bedingungen zu Gutschriften, mir wurden keine weiter mitgeteilt und auch der Kundendienst hat bei zahlreichen Gesprächen nie auf eine solche Art der Bedingung als Antwort dafür hinweisen können.

 

Bei mir steht 0€ in grüner farbe hinterlegt, trotz aisreichender Gutschrift und Zusatzrechnung mit aufgeführt unter Details wird die Guthaben Verrechnung erklärt.

Hier gilt die Individualrede vor der AGB und es gibt sonst keinerlei erklärte Bedingung für Gutschriften.

Sogar auf der Rechnung steht die Verrechnung mit offenen Posten.

 

Wenn du Bedingungen kennst oder es welche gibt für Gutschriften wäre es schön wenn die Firma Vodafone Ihre Kunden darüber informiert anstatt 2mal irrtümlich falsch zu informieren, es würde eine Verrechnung stattfinden.

 

Wenn es nicht direkt in der Rechnung steht, sondern es heisst mit offenen Posten ggf., dann weiss jeder Bilanzbuchhalter das damit auch zusätzlicje aufgeführte Rechnungen als Posten mit gemeint sein müssen.

Siehe SC Erklärung auf Rechnung für Gutschrift.

 

Irgendwas von anderen Bedingungen hier erzählen, aber nicht mal dran denken dass Vodafone keine anderen Bedingungen erklärt hat, ist mir echt keine Hilfe hier dein Beitrag.

 

PS ständig wird ungültiger HTML Beitrag aufgeführt, obwohl nur der angegebene Text wie auch jetzt übermittelt in das Textfeld eingetragen worden ist.

Sogar die falschen Daten werden ausgewählt und übertragen, wepche man als SC ausgewählt hatte.

 

 

 

Nein, Vodafone erstellt diese Rechnung, da bist du falsch informiert. Dein Nachtrag heisst nicht das du weisst warum die Rechnung nicht richtig upgeloadet wurde auf dem Kundenportal.

 

Die Rechnung wurde mit dem EVN Nachweis verwechselt und war deswegen nicht upgeloadet.

Lieber mal Nacjfragen genau bevor man denkt oder annimmt das der Gewerbekunde von Vodafone etwas falsch gemacht hat.

Nochmal:

Die Rechnung für Drittanbieterdienste wird NICHT von Vodafone erstellt - diese erstellt ausschließlich der Drittanbieter. Denn Vodafone kennt weder die Abrechnungsmodalitäten der Nummer (Zahlung pro Anruf, Zahlung pro Zeit, Festbetrag, Basisbetrag + Zusatzgebühr pro Zeit o.ä.) noch die genauen Verbindungsdaten (z.B. kostenpflichtige Weiterleitungen eines Auskunftsdienstes an die dort genannte Rufnummer, die zu Zusatzkosten führt).

 

Ergo muss der Mehrwertdiensteanbieter diese Abrechnungsdaten in Form einer Rechnung zur Verfügung stellen - dies machen einige Dienste erst sehr verzögert, wodurch dann auch eine Abrechnung über Vodafone erst verzögert stattfindet.

 

Und noch was: Im Kabelnetz sind Mehrwertdienste - insbesondere 0900 - standardmäßig gesperrt. Hier muss man selbst erst eine Entsperrung aktiv beantragen - mich würde es nicht wundern, wenn es damit zusammenhängt.

 

Bitte schaue auch mal auf die Rechnung des Mehrwertdiensteanbieters, ob dort nicht eine abweichende Bankverbindung zur Bezahlung genannt ist - in dem Fall würde Vodafone hier keinerlei Weiterleitung von Guthaben o.ä. vornehmen. Mal ganz davon abgesehen, dass du dann ja auch kein Guthaben hättest, wenn du immer nur die Grundgebühren überwiesen hast.

 

Und was die Gebühren des Drittanbieters für die Ermittelung anbetrifft:

Hier ist Vodafone wie gesagt bei raus - ich glaube auch ehrlich gesagt nicht, dass dir die Wettbewerbszentrale (die für Rechnungsfragen eh der völlig falsche Ansprechpartner wäre) irgendwelche Auskünfte in genau diese Richtung gegeben hat.

 

Und noch was:

Du versteifst dich hier andauernd auf Individualabreden - Individualabreden, insbesondere mündlicher Natur, werden über den schriftlichen Vertrag ausgeschlossen. Es gilt ausschließlich das, was im schriftlichen Vertrag (und dazu gehören auch die AGB) festgehalten sind - mündliche Aussagen eines Mitarbeiters, die nicht zusätzlich auch schriftlich fixiert wurden, sind belanglos. Eine Rechnung ist weiterhin keine Individualabrede - Hinweise auf dieser Rechnung ebenfalls nicht - das sind alleinig Hinweise zur Nachvollziehbarkeit der jeweiligen Berechnung, deren Grundlage aber der Vertrag bildet.

Danke aber du versteht nicht dass die Vodafone Kunden falsch informiert:

Es heisst nur im kleingedruckten für mehrwertdienste wird eine zusätzlcihe Rechnung erstellt, mehr heisst es dort nicht und es ist völlig egal ob die Vodafone auch eine andere Bankverbindung für die Einzahlung gesondert auswählt.

 

Vodafone hat schon bestätigt die Rechnung falach upgeloadet zu haben, auf Rechnung von Dritten oder für Mehrwertdienste speziell erstellt Vodafone die Rechnung: ich glaube du hast noch nie eine solche derarzige Rechnung gesehen.

Da steht Vodafone überall drauf, als Absender und als Geldempfänger und sogar die Rechnungsnummer ist von Vodafone vorgegeben.

Es geht nicht um die Rechnungserstellung, das ist ja richtig und interssesert niemanden, Fakt ist Vodafone hat erklärt die Rechnung nicht upgeloadet zu haben und dene sei ein Fehler passiert.

 

Eine Abrechnung fand überhaupt nicht statt und auch nicht später durch Vodafone, deine Angaben zu Gewerbekunden für meinen Fall aind völlig falsch hinaus interpetiert von dir. Es wurde für einen Monat abgerechnet in der die Rechnung nicht downloadbar gewesen ist, oder Vodafone ist nicht in der Lage später abzutechnen und in Rechnung zu stellen, da meine Rechnungen und EVN im selben Monat zum download nur angezeigt wurden, hat es nichts mit verpsäteter Rechnungsstellung oder gar Angaben für die Erstellung durch den Gewerbekunden zu tun gehabt.

Dieser sitzt in Köln und würde nicht deswegen eine bekannte grosse Rechtsanwaltskanzlei einschalten, wenn die nicht mal die Rechnung pünktlich erstellen können. Du verstehst das nicht.

 

Wettbewerbszentrale regelt Angaben die Kunden falsch gemacht werden, die Wettbewerbszentrale rügt Vodafone für Ihre Gutschrifteninformationen.

Individualrede bedeutet nicht mündlich, und selbst mündoiche Abreden haben gegenüber dem anderslautenden Vertrag in Schriftform durchaus Ihre Gültigkeit.

Individualrede ist die Gutschriftenerklärung in Rechnung und auf Rechnungsübersicht.

Da du darauf nicht eingehst und von mündlichen Absprachen redest, scheinst du absolut die sachpunkte nicht zu verstehen und denkst ich lebe in einer anderen Welt: dabei kannnst du leider ni ht mal besagte Gutschriftenbedingungen benennen von Vodafone oder wo die stehen sollen.

 

Sowas rügt die Wettbewerbszentrale bei der Firma Vodafone dann, weil irrtümliche Geschäftsgebaren gehen zu Lasten des Verwenders der AGB und damit ist der AGB Ersteller gemeint, die Firma Vodafone.

 

Es ist völlig egal ob Mehrwetdienst gesperrt sind oder nicht, das ist völlig belanglos für das Thema Zusatzrechnung und keine oder falache Einrechnung in der Rechnungsübersicht. Damit lenkst du vom Thema ab, gesperrt oder entsperrt ist ein einfache Unterteilung, davon ist hier nie die Rede gewesen.

 

Andere Bankverbindung ist angegeben, aber gleihes Referenzkonto, du kennst dich mit einer Buchhaltung nicht überhaupt nicht aus, schau mal mach was Rechnungsposten als BegrIffsdefinition heisst.

Mein Vater hat für ne Firma über eine Milliarde Euro managen ujd verwalten  dürfen, du kennst wohl ehrlich das du weisst ob ich nur Grundgebühr überweise?!

 

Eine andere Bankverbindung heisst nicht das man  Guthaben nicht wie laut Rechnung mit anderen offenen Posten verrechnet.

 

Auch gibt es keine Gutschriften Bedingungen von Vodafone wie du genannt hattest zum nachlesen, weder im Internet noch auf der Vodafone Honepage noch auf der AGB.

Die Wettberbszentrale wird der Vodafone helfen die Ihre Kunden irrtümlich falsch beraten tut, die ist nicht dafür das ich keinen Schadensersatz gegenüber Vodafine geltend mache, du weisst nicht was die Wettberbszentrale macht und wofür diese da ist 😅.

 

Selbstverständlich werden Angaben wie in der Rechnung zu Gutschriften als Individualrede bezeichnet, wir haben hier ein Bankgebaude gebaut, da sitzt auch die Fakultätsaufsicht für den Unilehrunterricht mit drin😅

Lies man nach was Individualrede heisst, hier z.Bsp. von Googlr bzw. Wikipedia:

"Eine Individualvereinbarung liegt vor, wenn beide Parteien eine Vereinbarung ausdrücklich oder stillschweigend ausgehandelt haben. Sie ist abzugrenzen von allgemeinen Geschäftsbedingungen, bei denen eine Partei der anderen die Bedingungen stellt."

 

Ich hab mal in Bad Homburg gelebt, die Wettbewerbszentrale wied das sicher für alle Kunden prüfen, welche Guthaben haben und eine Zusatzrechnung erhalten, ob die Kunden über eine Verrechnung richtig informiert werden oder ob diese falsche Angaben von Vodafone erhalten.

Ansonsten geht das nämlich auch über die Verbraucherzentrale, sogar die erklären dir das Individualreden nicht in der AGB stehen, und das was zu Gutschriften erklärt wied, steht eben nicht in der AGB, deswegen heisst Individualabrede.

 

Absolut keine Hilfe dein Beitrag, sogar das Bundeskartellamt rügt Sie hätten gerne mehr Kompetenzen um solche Fälle zu bearbeiten, dann würden nämlich Firmen es eher umsetzen und es wäre für Verbraucher besser.

 

Dann werden sich Kanzleien, Wettbewerbszentrale und Kartellamt sicher damit beschäftigen - je nach Zuständigkeit. 

 

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