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Lösung

Müssen die Kosten für einen Servicetermin nicht vorher genannt werden?
soeren2456
Daten-Fan
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Moin,

ich hatte letztens kein Internet mehr über meinen Router bekommen und im Hotline Gespräch wurde mir gesagt das man eine Techniker vorbeischicken würde. Das dieser Termin auf jedenfall etwas Kosten würde wurde verschwiegen. Am 4.5. wurde ich von besagtem Techniker auf der Arbeit angerufen, er käme nicht in die Wohnung. Ich dachte ich hätte den Termin auf den 5.5. (Homeoffice) gelegt, aber lassen wir das außen vor und sagen ich habe einfach ausversehen einen Fehler gemacht. Ich sagte dem Techniker dass der Termin doch morgen sei und er meinte das wäre kein Problem und legte sofort auf. Ein Rückruf war nicht möglich wegen unterdrückter Nummer. Auch hier keine Erwähnung von Kosten. 

Es war also niemand hier, ich habe das Problem alleine gelöst und jetzt soll ich 100€ für den Techniker Termin bezahlen! Ich hab mich schon erneut durch die Hotline gekämpft und mit einem Mitarbeiter eine Widerruf an das Backoffice geschickt das ich diese Rechnung also nicht bezahlen möchte weil ich nicht über Kosten aufgeklärt wurde. Ich hab jetzt eine Email erhalten in der Vodafone schreibt das wäre so in Ordnung wegen der Anfahrt. Das klingt für mich völlig abstrus, man muss doch über Kosten aufklären? In diesem Fall waren es ja sogar nicht einmal "eventuelle Kosten", sondern "100 %ige Kosten" weil ja scheinbar die Anfahrt in diesem Fall die gesamten Kosten erzeugt hat.. mehr hatte ja nicht stattgefunden.

Ich hatte dem Techniker am Telefon auch gesagt ich könnte in ca 15 min zuhause sein, das hätte ich noch für völlig verhältnismäßig gehalten, aber er sagte es sei alles ok und hat sofort aufgelegt. Auch ein Nachbar hätte mit dem Zweitschlüssel meine Wohnung öffnen können aber der Techniker hat sofort aufgelegt und ich soll jetzt 100 € dafür bezahlen. 

Das ist doch so nicht rechtens oder?

 

 

1 Akzeptierte Lösung

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reneromann
SuperUser
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@soeren2456  schrieb:

In diesem Fall waren es ja sogar nicht einmal "eventuelle Kosten", sondern "100 %ige Kosten" weil ja scheinbar die Anfahrt in diesem Fall die gesamten Kosten erzeugt hat.. mehr hatte ja nicht stattgefunden.


Wie bei jedem anderen Handwerker auch - wenn du einen Handwerker bestellst, er anfährt und du ihn versetzt, dann kostet alleine die Anfahrt schon die Pauschale.

 


@soeren2456  schrieb:

Das klingt für mich völlig abstrus, man muss doch über Kosten aufklären?


Die Pauschale ist in der Preisliste, die deinem Vertrag zugrundeliegt, aufgeführt.

Du wusstest also über die Kosten alleine aufgrund der Preisliste. Wenn du dir diese nicht durchliest - dein Problem...

 


@soeren2456  schrieb:

Ich hatte dem Techniker am Telefon auch gesagt ich könnte in ca 15 min zuhause sein, das hätte ich noch für völlig verhältnismäßig gehalten, aber er sagte es sei alles ok und hat sofort aufgelegt.


Der Techniker muss nicht warten - du hast zum vereinbarten Zeitpunkt vor Ort zu sein. Wenn du das nicht bist, bricht der Techniker den Einsatz ab und die Aktion ist kostenpflichtig.

 


@soeren2456  schrieb:

Auch ein Nachbar hätte mit dem Zweitschlüssel meine Wohnung öffnen können aber der Techniker hat sofort aufgelegt und ich soll jetzt 100 € dafür bezahlen.


Dafür hättest du im Vorfeld sorgen müssen - nicht im Nachhinein, wenn der Techniker vor verschlossener Tür steht.

 


@soeren2456  schrieb:

Das ist doch so nicht rechtens oder?


Doch ist es - wenn du zum vereinbarten Zeitpunkt bzw. innerhalb dem vereinbarten Zeitraum nicht direkt anzutreffen bist, ist der Einsatz kostenpflichtig. Und dies ist auch rechtens, da die Techniker (aber auch andere Handwerker) Besseres zu tun haben, als bei einem vereinbarten Termin vor Ort auf dich eine unbestimmte Zeit zu warten.

 

Denn nur weil du sagst, dass du "nur 15 Minuten" brauchst, steht ja nicht fest, dass es wirklich "nur 15 Minuten" sind. Es gibt da durchaus auch Zeitgenossen, die sagen: "ich brauche nur 15 Minuten" und sind dann selbst nach einer Stunde nicht da.

 

Außerdem war dir der Termin im Vornherein durch eigene Abstimmung bekannt - warum schaffst du es dann nicht, rechtzeitig genug vor Terminbeginn zu Hause zu sein oder dem Nachbarn zu sagen, dass er in der Zeit deine Klingel ebenfalls "überwachen" soll?

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4 Antworten 4
Kurtler
SuperUser
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Doch das ist es. Schaue mal in die AGB, die du mit dem Vertrag erhalten und akzeptiert hast. Dort ist die Pauschale von 99,99 € aufgeführt, wenn z.B. am ausgemachten Termin keiner zu Hause ist.

 

Gruß Kurt

Bitte keine Anfragen über PN stellen!

Das dies im Vertrag steht weiß ich, aber ich denke man muss das trotzdem für die konkrete Aktion erwähnen. Und wie hält es sich mit der Auslegung von "wenn z.B. am ausgemachten Termin keiner zu Hause ist." Ich hätte dem Techniker ja Eintritt gewähren können mit unterschiedlichen Möglichkeiten, er hatte ja einfach direkt aufgelegt und war nicht erreichbar. Das Gespräch hatte laut meinem Smartphone 40 Sekunden gedauert. Der Termin war von 14-17 Uhr angesetzt und der Techniker hatte nach unserem Telefonat den Status im System auch so eingetragen das er grade da sei und das Problem löst, obwohl er ja gefahren ist. Ich wurde nach Ablauf der Zeit benachrichtigt das Termin jetzt fertig sei und wie zufrieden ich mit der Arbeit der Person sei. 

Ich hab nicht das Gefühl dass man das rechtfertigen kann mit "im Vertrag steht 100€ für Service ist ok, haben Sie unterschrieben." Was wäre wenn ich beim Nachbarn bin und sagen möchte das ich jetzt rüberkomme um aufzumachen, aber der Techniker bei ".. bin grade beim Nachbarn .." sofort "Ok tschüss" ruft und auflegt? Ich denke eine gewisse, sagen wir "Kooperation", ist evtl. auch juristisch einforderbar. Mal ganz abgesehen das man seine Kunden ja zB auch einfach nicht am juristischen Limit behandeln könnte.

reneromann
SuperUser
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@soeren2456  schrieb:

In diesem Fall waren es ja sogar nicht einmal "eventuelle Kosten", sondern "100 %ige Kosten" weil ja scheinbar die Anfahrt in diesem Fall die gesamten Kosten erzeugt hat.. mehr hatte ja nicht stattgefunden.


Wie bei jedem anderen Handwerker auch - wenn du einen Handwerker bestellst, er anfährt und du ihn versetzt, dann kostet alleine die Anfahrt schon die Pauschale.

 


@soeren2456  schrieb:

Das klingt für mich völlig abstrus, man muss doch über Kosten aufklären?


Die Pauschale ist in der Preisliste, die deinem Vertrag zugrundeliegt, aufgeführt.

Du wusstest also über die Kosten alleine aufgrund der Preisliste. Wenn du dir diese nicht durchliest - dein Problem...

 


@soeren2456  schrieb:

Ich hatte dem Techniker am Telefon auch gesagt ich könnte in ca 15 min zuhause sein, das hätte ich noch für völlig verhältnismäßig gehalten, aber er sagte es sei alles ok und hat sofort aufgelegt.


Der Techniker muss nicht warten - du hast zum vereinbarten Zeitpunkt vor Ort zu sein. Wenn du das nicht bist, bricht der Techniker den Einsatz ab und die Aktion ist kostenpflichtig.

 


@soeren2456  schrieb:

Auch ein Nachbar hätte mit dem Zweitschlüssel meine Wohnung öffnen können aber der Techniker hat sofort aufgelegt und ich soll jetzt 100 € dafür bezahlen.


Dafür hättest du im Vorfeld sorgen müssen - nicht im Nachhinein, wenn der Techniker vor verschlossener Tür steht.

 


@soeren2456  schrieb:

Das ist doch so nicht rechtens oder?


Doch ist es - wenn du zum vereinbarten Zeitpunkt bzw. innerhalb dem vereinbarten Zeitraum nicht direkt anzutreffen bist, ist der Einsatz kostenpflichtig. Und dies ist auch rechtens, da die Techniker (aber auch andere Handwerker) Besseres zu tun haben, als bei einem vereinbarten Termin vor Ort auf dich eine unbestimmte Zeit zu warten.

 

Denn nur weil du sagst, dass du "nur 15 Minuten" brauchst, steht ja nicht fest, dass es wirklich "nur 15 Minuten" sind. Es gibt da durchaus auch Zeitgenossen, die sagen: "ich brauche nur 15 Minuten" und sind dann selbst nach einer Stunde nicht da.

 

Außerdem war dir der Termin im Vornherein durch eigene Abstimmung bekannt - warum schaffst du es dann nicht, rechtzeitig genug vor Terminbeginn zu Hause zu sein oder dem Nachbarn zu sagen, dass er in der Zeit deine Klingel ebenfalls "überwachen" soll?


@soeren2456  schrieb:

Ich denke eine gewisse, sagen wir "Kooperation", ist evtl. auch juristisch einforderbar.


Nein, du hast einen Termin 14-17 Uhr, dann hast du auch 14-17 Uhr da zu sein. Und nicht erst 14:15 oder nach Anruf -- sondern 14:00!

 

Wenn du aus Eigenverschulden, wie du ja im Ursprungspost schon schreibst, den Termin am 04.05. 14:00-17:00 verschwitzt, dann hast du dafür auch die Kosten zu tragen. Der Techniker muss nicht auf dich warten - er muss auch nicht bei irgendwelchen Nachbarn rumklingeln und hoffen, dass ihn jemand reinlässt. Wenn er an deiner Klingel klingelt und ihn niemand reinlässt, kann er auch ohne Anruf wieder abfahren und es wird die Gebühr fällig.