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Lösung
am 21.10.2024 20:33
Die LEG wurde vom Verbraucherschutz bereits zum Vorgehen im Hinblick auf das Nebenkostenprivilleg abgemahnt. Jetzt wird uns Mietern mitgeteilt, dass im Bestand der LEG der Bezug von Kabelfernsehen nur über die LEG möglich ist, da es angeblich keine Alternative gibt. Allerdings habe ich aus verschiedenen Vodafone Shops immer wieder die Aussage bekommen, das die LEG (Vermieter) lediglich die Sammelverträge kündigen müsse, dann könnten wir Mieter auch entsprechende Einzelverträge abschließen. Kann hier jemand aufklären, ob es Rechtens ist, dass der Anschluss nicht für einen neuen (privaten) Abschluss freigegeben wird? Eine Sperrdose soll seitens der LEG in unserer Wohnung installiert werden, falls wir nicht den Vertrag mit der LEG abschließen.......heißt doch eigentlich, dass hier über bie Nichtkündung seitens der LEG ein künstliches Monopol geschaffen wird oder habe ich da etwas nicht verstanden?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 21.10.2024 20:50
Es gibt beim Kabelnetz keine Wahlfreiheit des Anbieters.
Wenn die LEG hier als NE4-Betreiber auftritt, hast du genau ZWEI Optionen:
a) Einen Vertrag mit der LEG abschließen und weiterhin Kabeldienste nutzen
-oder-
b) Keinen Vertrag mit der LEG abschließen und die LEG sperrt die Dose für alle Dienste
Das ist rechtlich auch weiterhin zulässig - ob die LEG dann Sammelverträge mit Vodafone hat oder woher die auch immer ihr Signal beziehen, spielt keine Rolle.
Die einzige Tatsache, die sich geändert hat: Der Vermieter darf den Kabelanschluss nicht mehr zwangsweise über die Miete eintreiben.
Wenn er aber einen separaten Vertrag als NE4-Anbieter für den Kabelanschluss unter den geltenden Bedingungen (max. 24 Monate Laufzeit, max. 3 monatige Kündigung innerhalb der MVLZ, danach nur noch tägliche Verlängerung mit max. einmonatiger Kündigungsfrist) anbietet, ist dies rechlich völlig in Ordnung -- da gibt's auch keinen Anspruch auf Unterlassung oder keinen Ansatzpunkt für eine Abmahnung.
am 21.10.2024 20:48
Wurden abgemahnt weil versucht wurde einem Verträge "unterzuschieben"
Deine Situation wird im ganzen nicht erwähnt.
am 21.10.2024 20:50
Es gibt beim Kabelnetz keine Wahlfreiheit des Anbieters.
Wenn die LEG hier als NE4-Betreiber auftritt, hast du genau ZWEI Optionen:
a) Einen Vertrag mit der LEG abschließen und weiterhin Kabeldienste nutzen
-oder-
b) Keinen Vertrag mit der LEG abschließen und die LEG sperrt die Dose für alle Dienste
Das ist rechtlich auch weiterhin zulässig - ob die LEG dann Sammelverträge mit Vodafone hat oder woher die auch immer ihr Signal beziehen, spielt keine Rolle.
Die einzige Tatsache, die sich geändert hat: Der Vermieter darf den Kabelanschluss nicht mehr zwangsweise über die Miete eintreiben.
Wenn er aber einen separaten Vertrag als NE4-Anbieter für den Kabelanschluss unter den geltenden Bedingungen (max. 24 Monate Laufzeit, max. 3 monatige Kündigung innerhalb der MVLZ, danach nur noch tägliche Verlängerung mit max. einmonatiger Kündigungsfrist) anbietet, ist dies rechlich völlig in Ordnung -- da gibt's auch keinen Anspruch auf Unterlassung oder keinen Ansatzpunkt für eine Abmahnung.
am 22.10.2024 11:46
Hallo @Silv123,
ich bin auch Mieter bei der LEG und habe das vorgehen damals an die Verbraucherzentrale NRW gemeldet.
Ich habe meinen Vertrag nicht über die LEG weiterlaufen lassen und bekam auf mein Schreiben an die LEG eine Kündigungsbestätigung samt der Mitteilung das demnächst Firma XY kommen würde um die Dosen zu sperren.
Wochen später kam diese Firma dann auch.
Was @reneromann schreibt ist schon richtig.