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Lösung
am 10.04.2025 16:38
Hallo,
ich bin seit Anfang März nicht mehr bei Vodafone und habe das Router Mitte März auch zurück geschickt gehabt. Nun habe ich heute eine 2Play Porting Reconnected Rechnung erhalten. Diese ist für den Zeitraum 28.03-31.03 ausgestellt. Zu diesem Zeitpunkt war ich aber ja schon beim neuen Anbieter. Für was zum Teufel soll diese Rechnung sein? Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
MfG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 11.04.2025 21:24
Wenn die DSL-Leitung zwischendurch unterbrochen war, dann konnte zum 03.03. der Anbieterwechsel nicht erfolgen.
Ergo gilt ab dann die Weiterversorgungspflicht von Vodafone, für die VF auch einen Anspruch hat (selbst wenn ihr den Router zurückschickt und statdessen ein mobiles Gerät vom neuen Anbieter nutzt -- denn z.B. die Telefonnummern sind darüber nicht nutzbar).
Mich würde es nicht wundern, wenn die Tage durch die Weiterversorgung mit Telefonie (bis zur endgültigen Portierung der Rufnummer) zustande gekommen sind -- aber dann dürfte halt der neue Anbieter kein Geld fordern.
Und die Variante mit dem mobilen Internet ist halt kein Ersatz für eine Festnetzanschluss -- die Regelungen sind da ziemlich eindeutig, dass der Anbieterwechsel mit solch einem "Trick" nicht als abgeschlossen gilt.
am 11.04.2025 12:11
am 11.04.2025 12:56
diese Rechnungen werden erstellt bei einer Weiterversorgung durch den alten Anbieter (hier Vodafone) in den Fällen, in denen der neue Anbieter nicht zum geplanten Termin aktivieren kann.
lt TKG sollte diese Weiterversorgung eigentlich für den Kunden kostenfrei sein....
am 11.04.2025 16:06
Vielen Dank für die Antworten. Ich hab mich halt echt gewundert weil wir zu dem angegebenen Zeitpunkt ja schon beim neuen Anbieter waren. Dann muss ich mich wohl doch mal mit dem Kundenservice in Verbindung setzen.
am 11.04.2025 16:55
"Porting Reconnected" hört sich so an, als würde der Anschluss wieder im Rahmen der Weiterversorgungspflicht wieder angeschaltet worden sein...
am 11.04.2025 20:18
@natas666 schrieb:
lt TKG sollte diese Weiterversorgung eigentlich für den Kunden kostenfrei sein....
Nö, sollte nicht.
Nach § 59 (3) TKG hat der abgebende Anbieter einen Anspruch auf das (taggenau abgerechnete) Entgelt vom Tag des Vertragsendes an bis zur erfolgreichen Bereitstellung aufnehmenden Anbieters, welcher sich auf 50% reduziert, sofern der Anbieter nicht nachweisen kann, dass der Kunde die spätere Schaltung verursacht hat. Der aufnehmende Anbieter hat hingegen erst einen Anspruch ab dem Tag der erfolgreichen Bereitstellung.
Gerade wenn die Bestellung / Portierung aber erst sehr spät erfolgt, dürfte regelmäßig der Passus mit "vom Kunden verzögert" (da zu spät bestellt) greifen...
am 11.04.2025 20:32
Hallo,
also die Vertragskündigung und Bestätigung erfolgte zum 03.03. an dem Tag war auch der Techniker da, jedoch stellte er fest das die DSL Leitung in der Wohnung auf halber Strecke gecupt wurde. Darauf hin haben wir ein mobiles Ersatzinternet bekommen vom neuen Anbieter und den alten Router haben wir dann an Vodafone zurück geschickt. Der Elektriker kam und machte eine neue Leitung, worauf am 26.03 erneut der Techniker kam und die Leitung freischaltete. Ab dem Zeitpunkt lief die neue Leitung beim neuen Anbieter (hatten zuvor über Vodafone Kabelinternet) und sind zu DSL gewechselt. Sprich die Leitung war seit dem 03.03. nicht mehr in Betrieb durch uns...die Abrechnung für die Zeit 01.03-03.03 kam am 11.03 und wurde auch brav bezahlt. Warum und wofür sie jetzt dann nochmal eine für den Zeitraum 28.03-31.03 stellen ist halt einfach die Frage, da wir zu dem Zeitpunkt ja bereits 2 Tage das vertraglich festgehaltene Internet des neuen Anbieter genutzt haben. Die neue Leitung läuft ja nicht über Vodafone. Ich kann auch im alten Kundenkonto seit dem 03.03.25 auf nichts mehr zugreifen, hab lediglich die Mail mit der Rechnung erhalten...ich setze mich morgen mit dem Kundenservice mal in Verbindung, weil es nicht schlüssig ist für was die jetzt nochmal Geld haben wollen.
Aber danke dennoch sehr für die Antwort 🙏
Lg
am 11.04.2025 21:24
Wenn die DSL-Leitung zwischendurch unterbrochen war, dann konnte zum 03.03. der Anbieterwechsel nicht erfolgen.
Ergo gilt ab dann die Weiterversorgungspflicht von Vodafone, für die VF auch einen Anspruch hat (selbst wenn ihr den Router zurückschickt und statdessen ein mobiles Gerät vom neuen Anbieter nutzt -- denn z.B. die Telefonnummern sind darüber nicht nutzbar).
Mich würde es nicht wundern, wenn die Tage durch die Weiterversorgung mit Telefonie (bis zur endgültigen Portierung der Rufnummer) zustande gekommen sind -- aber dann dürfte halt der neue Anbieter kein Geld fordern.
Und die Variante mit dem mobilen Internet ist halt kein Ersatz für eine Festnetzanschluss -- die Regelungen sind da ziemlich eindeutig, dass der Anbieterwechsel mit solch einem "Trick" nicht als abgeschlossen gilt.
am 11.04.2025 21:51
Okay, das macht natürlich Sinn auch wenn es ärgerlich ist, weil wir ja aufgefordert wurden den Router zurück zu senden. Ich dachte halt damit sei alles abgeschlossen. Es ist zum Glück nicht die Welt, also wird es gezahlt und gut ist.
Danke nochmal, einen schönen Abend noch und schöne Ostertage
LG