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Antwort
Lösung
am 09.01.2022 23:27
Guten Abend,
ich bin seit 2008 Vodafone Kunde und
habe aktuell den Red Internet 250 mbit/s Cable Vertrag.
Aufgrund von Internet Problemen (die ich seit der Unitymedia Umstellung habe) habe ich gekündigt. Das problem vorher war, ich hatte ganze Zeit Paketloss (Paketverluste). Des Weiteren kam oft die gebuchte Leistung nicht an. Oft gab es spikes. Oft ist der router abgeschmiert. Mir wurde nicht weiter geholfen, also habe ich gekündigt. Plötzlich kam dann aufeinmal eine Post, wo Vodafone es schade findet und gerne mich zurückgewinnen würde als Kunden. Ich habe, bei Vodafone angerufen und mir wurde gesagt das Problem kann gelöst werden mit dem HomeBox FRITZ!Box 6660 und dann wurde noch ein Angebot vereinbart, dass ich wie ein neu Kunde im Dezember den 6 Monate lang 0€ Deal kriege. Und raten Sie mal was passiert ist. Im Dezember wurde, das Geld abgehoben und der kostenlose router der mir versprochen wurde kam nie an. Inzwischen sind mehr als 2 Monate vergangen, ich habe 1000 mal angerufen. Mir wurde jedes mal, etwas anderes versprochen und es wird sich drum gekümmert. Da jedes Mal ein anderer beim Service sich um den Auftrag kümmert, sagt auch jeder Mitarbeiter was anderes und niemand hilft mir. Mehrfach wurde mir eine Gutschrift versprochen, doch nichts passierte. Mein Geld, das unrechtmässig abgehoben wurde, sollte zurück überwiesen werden und nichts passierte. Der router der mir versprochen wurde kam auch nie an. Ich habe vor 3 Wochen (damit ich mal etwas schriftlich habe) eine email geschrieben an kundenservice@unitymedia.de (die mir ein Service Mitarbeiter gegeben hat). Bis dato keine Rückmeldung erhalten.
09.01.2022 Großraum Störung in meiner Gegend. Ich bitte darum mir datenvolumen bereitzustellen, weil ich ein online Meeting habe mir wird dreist gesagt "da kann ich nichts machen, alle haben eine Internetstörung in Ihrem Kreis.". Die Probleme mit dem Paketloss und den Spikes sind auch noch nicht behoben. Es wird immer geprüft, ein Ticket wird eröffnet und nach 2 Wochen wird das Ticket geschlossen, ohne das mich ein Techniker oder sonst weranruft, absolut nicht hilfreich.
Ich hoffe drauf, dass ich hier wenigstens irgendjemanden erreiche der mir weiterhilft. Andernfalls muss ich halt kündigen. Einfach eine Frechheit.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
10.01.2022 01:41 - bearbeitet 10.01.2022 01:43
Bei der Antwort muss man auch mal lächeln und ich muss sagen mir kommt das auch bei einigen so vor.Der eine Kunde ist zufrieden, der nächste unzufrieden und der andere Fan.
Erste Sache, mach Dir einen Zettel und schreibe Dir immer auf, mit wem zu welcher Zeit was besprochen. Ich habe mir über die Jahre immer angewöhnt zuerst nach dem Namen des Gesprächspartners zu fragen. Das bringt zwar erstmal nichts, hilft aber weiter wenn es wirklich mal zu einen Anwalt geht. Weiter wüde ich hier Vodafone schriftlich eine Frist setzen. Bei Deinen Anrufen haben diese ja schon annerkant , das etwas schief gelaufen ist.
Du hast aber jetzt, wenn ich es richtig verstanden habe, Deine Kündigung storniert, auf Grund eines Angebotes und der Lösung (neue Fritzbox) welches Du nicht erhalten hast. Ich würde hier Vodafone mit einer Frist von 14 Tagen auffordern, dieses Angebot zu erfüllen oder die Kündigung wieder zu aktivieren, da die Lösung des Problemes (Neue Fritzbox und Tarifwechsel) Vorraussetzung für die Kündigungsrücknahme war.
am 10.01.2022 02:48
Sowas ließt Man doch gerne.
Danke für den Tipp, absofort werde ich es so handhaben und alles notieren. Die Frist von 2 Wochen ist leider abgelaufen, weil ich ganze Zeit hingehalten wurde von VF. Mir wurde gesagt " es wird sich drum gekümmert", ein Ticket wurde erstellt und später wurde dieses Ticket einfach wieder geschlossen.
Ich habe, halt von Vodafone nichts schriftliches erhalten und weiß deswegen nicht wie ich vorgehen soll. Ich werde mich, noch mit dem Verbraucherschutz in Kontakt setzen und hoffe, dass die mir eventuell aus der Situation raus helfen können.
Vielen Dank und noch einen schönen Abend
am 10.01.2022 17:38
Ja das mit der Frist von 2 Wochen ist mir klar. Allerdings ist hier Vodafone im Verzug mit der Erbringung der Vereinbarung. Ich weis nicht ob Vodafone verlangen kann, das jeder Kunde eine Mailadresse angeben muss, auf der anderen Seite wurde hier eine schiftliche Regelung von denen akzeptiert. Ich glaube eine Widerrufsfrist gilt erst ab eintreffen der Auftragsbestätigung (darauffolgender Werktag) .
am 10.01.2022 18:15
Ein Mündlicher vertrag wird immer durch eine Auftragsbestätigung rechtskräftig. Als Kunde ist man da meist machtlos, da man keine Zugriffe auf die aufgenommen Zuschnitte hat. Die meistens auch sogar noch nur für schulungszwecke gelten.
am 10.01.2022 18:29
Jeder Anbieter in der Größe betreibt eigentlich eine Revisionssichere Mail Archivierung, ich glaube dazu gibt es sogar Verpflichtungen ab einer gewissen Größe, kann es aber nicht genau sagen.
am 10.01.2022 18:30
Ein mündlicher Auftrag ist kein Vertrag. Erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von VF kommt es bei einer uebereinstimmenden Willenserklaerung beider Vertragsparteien zu einem Vertrag. Durch die seit 1.12.2021 notwendige schriftliche vorvertragliche Zusammenfassung für die Auftragserteilung per Telefon (bei VF Bestätigung per Link), kann die Willenserklaerung des Auftragsgebers gut mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers abgeglichen werden. Stimmen diese überein, liegt ein wirksamer Vertrag vor.
am 25.01.2022 10:25
Da liegst du Flasch, habe mich mit dem verbraucherschutz in Kontakt gesetzt und die sind gegen VF vorgegangen.
Habe jz den Vertrag der mir Mündlich versprochen wurde erhalten. Man muss nur mal etwas druck machen dann klappt es nach paar Monaten auch mal.
Ein Mündlicher Vertrag in Deutschland ist verbindlich, wenn es zu garkeinem Vertrag kommt dann ist es nicht schlimm, aber VF hat kein recht irgendein *** in die Bestätigung reinzuschreiben, welches Mündlich nicht ausgehandelt wurde. 😉
am 25.01.2022 11:10
Nach BGB gibt es muendliche Vertraege. Im Massengeschaeft werden mündliche Vertraege in den AGB's bei grossen Anbietern aber grundsätzlich ausgeschlossen.
Nach dem TKG 2021 wird seit dem 1.12.2021 zum Verbraucherschutz ein telefonischer Auftrag erst nach Bestätigung der vorvertraglichen Zusammenfassung aktiviert. Diese vorvertragliche Zusammenfassung ist die Auftragsgrundlage (noch kein Vertrag - der entsteht erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung)
am 25.01.2022 11:16
Kollege es macht kein Sinn mit dir zu schreiben.
Ich habe jz den Mündlichen verbindlichen Vertrag über VF erhalten (und recht bekommen ich habe recht bekommen nach 2 Monaten hin her VF lag Falsch also alles was du schreibst bringt hier eh keinen weiter).
Die haben nämlich im Schriftlichen Vertrag irgendein *** reingeschrieben welches nie vereinbart war.
Somit greift der Verbraucherschutz ein. Mein Vertrag wurde vor dem 1.12.2021 aufgesetzt.
am 25.01.2022 11:25
Dann glaube deine Wahrheit weiter. Vielleicht gab es in deinem Fall eine individuelle Kulanzentscheidung. Die hat aber mit einem "muendlichen Vertrag" nichts zu tun.