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am 14.04.2022 09:53
Hi,
ich hatte wegen Umzug in eine neue Wohnung Kabel erhalten und leider waren weder Sky noch Vodafone in der Lage alles auf eine Smartcard zu legen. In der Vergangenheit wohl möglich aber wegen unterschiedlicher Verschlüsselungsstandards nicht mehr.
Nun hatte ich fristgerecht den Kabelanschluss (TV Connect) gekündigt, HW zurückgesandt (Smartcard) und auch im Februar eine Bestätgungsmail erhalten dass sowohl die HW eingegangen ist, als auch der Auftrag storniert wurde. Was aber Vodafone nicht davon abhält sowohl im März als auch April munter die Kosten für TV Connect zu berechnen.
Was muss ich tun damit dies aufhört?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 14.04.2022 14:08
Fall geschlossen. Ich habe mich nochmal durch die Rechnungsabteilung telefoniert und man hat sich gesamten Schiftverkehr nochmals zu Gemüte geführt.
Ende vom Lied, alle ungenutzten, ungewollten Services wurden zum heutigen Tag gekündigt und mit der nächsten Rechnung wird eine Gutschrift geben die den Ausgaben gleichkommt.
@Díaz_de_Vivar super Tipp mit dem Bezug auf die Stornierung.
Da man nicht herauslesen kann was hier storniert wurde, war nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung der Fall recht einfach zu handhaben.
Frohe Ostern an alle Beteiligten
am 14.04.2022 10:40
Stornierung oder Kündigung?
Zu wann wurde die Kündigung bestätigt?
Weil eine Storno keine Kündigung ist - und nur weil die Programme nicht auf eine SmartCard zusammengeschalten werden können, ist dies kein Mangel, der eine vorzeitige Kündigung erlauben würde.
am 14.04.2022 10:45
Tatsächlich ist der Wortlaut des Schreibens Stornierung.
Originaler Text aus dem Schreiben->
schade, dass Sie auf unsere Produkte verzichten möchten.
Ihren Auftrag habe ich storniert.
am 14.04.2022 10:51
Der Mangel ergibt sich aus der falschen Aussage die getroffen wurde.
Mir wurde ein Kabelanschluss angeboten mit welchem ich auch private HD Sender empfangen könnte.
Es war Vodafone nicht möglich die Smartcard (beide Smartcards Sky und Vodafone) mit den zugebuchten HD Sendern zu versorgen.
Initial wurde auch vollmundig versprochen dass man die Smartcard von Sky auch mit den Daten von Vodafone versorgen könnte. Zum Schluss wurde dann in den Raum gestellt einfach 2 Reciever zu nutzen (Sky und Voda) und da habe ich dann abgewunken.
am 14.04.2022 11:11
Selbst wenn du im Bereich von Vodafone West lebst, ist es kein Problem, sowohl das Sky- als auch das VF-Programm auf der VF-SmartCard freizuschalten. Hier muss aber Sky die Freischaltung auf der VF-Karte vornehmen - VF kann die Sky-Programme nicht umschalten, weil VF nichts mit Sky zu tun hat.
Jedoch funktioniert dann nur noch die VF Smartcard im VF-Receiver / VF-CI+-Modul -- die Sky-SmartCard mit dem SkyQ hingegen funktioniert dann NICHT.
Das sind aber keine vertraglichen Bestandteile des Vertrages mit Vodafone - und sofern dir nicht schriftlich im Vertrag zugesichert wurde, dass dies möglich sei (wovon ich nicht ausgehe), ist dies kein vertraglicher Bestandteil geworden und damit auch kein Mangel - selbst wenn du der Meinung bist, dass dies durch die mündliche Absprache Teil des Vertrages geworden ist. Denn vertragliche Bestandteile sind nur diejenigen, die auch schriftlich fixiert wurden - mündliche Nebenabreden sind ungültig.
am 14.04.2022 11:24
Aber ist es dann nicht so, dass wenn ich fristgerecht vom Vertrag zurücktrete (innerhalb 14 Tage) ich komplett herauskomme?
Und zumdem wird mir online schon klar angezeigt "Dein Vertrag ist beendet".
Stört aber die Buchhaltung nicht Geld zu buchen:-)
am 14.04.2022 11:28
Genau dass sagten beide Seiten auch. Es ist ganz einfach und hat dann trotzdem nicht geklappt.
Hier der originale Text aus der Stornierung des Auftrages.
Es fiel auf dass beim Kabelfernsehen die privaten Sender nicht in HD vorliegen und nicht freigeschaltet sind. Also Vodafone angerufen und die Info erhalten dass man die
vorliegende Smartcard von Sky nicht mehr freischalten kann da die Nummernkreise 000 und 001 nicht unterstützt werden.
Laut Aussage der Dame am Telefon wird ab dem 01.07.2022 ein neues Verschlüsselungsverfahren implementiert welches die Freischaltung der Karten von Sky nicht
mehr ermöglicht.
Tipp von Vodafone am 02.02.2022 war nun eine neue Smartcard zu erhalten welche ich dann bei Sky anmelden kann und alle Services inklusive HD Fernsehen aktivieren lassen kann.
Am 08.02.2022 und demnach genau zur Rücktrittsgrenze habe ich die neue Smartcard erhalten. Das Telefonat mit Sky lief wenig erfolgreich da die Info annähernd gleich ausfiel.
Smartcards mit den Nummernkreisen 12xx und 11xx können nicht aktiviert werden. Bitte nur Nummernkreise 000x und 001x verwenden und diese bitte von Vodafone ordern.
Da weder Vodafone die Smartcards von Sky als auch Sky die Cards von Vodafone freischalten und mit eigenen Services bestücken kann, waren alle Telefonate mit Vodafone als auch Sky nicht
zielführend da die Infos in vielen Fällen falsch waren.
Nun habe ich einen Kabelanschluss den ich nicht benötige als auch Smartcards von beiden Fraktionen die ihre Aufgabe nicht erfüllen können.
Ich bitte daher den Kabelanschluss zu stornieren da die zugesicherten Eigenschaften aufgrund nicht zu kombinierender Verschlüsselungsstandards nicht einhaltbar sind.
am 14.04.2022 11:37
@houseordnung schrieb:
Aber ist es dann nicht so, dass wenn ich fristgerecht vom Vertrag zurücktrete (innerhalb 14 Tage) ich komplett herauskomme?
Es gibt kein allgemeines 14-tägiges Rücktrittsrecht.
Wenn überhaupt gibt es "nur" das 14-tägige Widerrufsrecht, welches aber nicht bei Umzügen greift und auch wenn überhaupt nur für Fernabsatzverträge gilt sowie bei dem die Widerrufsfrist ab Unterrichtung und nicht erst ab Schaltung zu zählen beginnt.
Um das Widerrufsrecht nutzen zu können, hättest du dich einfach nur an die Wege in der Widerrufsbelehrung halten müssen -- der Nachweis, dass der Widerruf fristgerecht erklärt wurde, ist dann ebenfalls dein Ding. Das hat aber nichts mit einer Stornierung zu tun, die bestenfalls dann greift, wenn Produkte bei dir gar nicht geschalten werden können (was ja offenbar nicht der Fall ist - nur willst du mit "alles auf eine Smartcard" etwas, was vertraglich nicht vereinbart wurde).
Und wenn irgendwelche Schaltungen erst ab 01.07.22 nicht mehr möglich sind, stellt dies Stand 14.04.22 noch keinen Mangel dar - davon abgesehen dürfte dir nie schriftlich vertraglich versichert worden sein, dass eine Schaltung von VF-Programmen auf der Sky-Smartcard oder anders herum möglich ist. Ergo wäre diese Nicht-Schaltbarkeit Stand 14.04.22 kein Mangel (obwohl es "noch" funktioniert) und auch Stand 01.07.22 würde kein Mangel entstehen, wenn es vertraglich nicht schriftlich zugesichert wurde.
am 14.04.2022 11:41
@houseordnung schrieb:
Nun habe ich einen Kabelanschluss den ich nicht benötige als auch Smartcards von beiden Fraktionen die ihre Aufgabe nicht erfüllen können.
Warum "nicht erfüllen können"?
Jede der Smartcards erfüllt die für ihren Vertragszweck vorgesehene Funktion - du kannst mit der Sky-Smartcard und dem passenden Endgerät Sky-Programme schauen (und genau das besagt der Sky-Vertrag) und du kannst mit der VF-Smartcard und dem passenden Endgerät VF-Programme schauen (und genau das besagt der VF-Vertrag).
Ergo erfüllen die SmartCards genau die vertraglich vereinbarten Funktionen - von einer Kreuz-Schaltung der Sky-Programme auf die VF-Smartcard oder der VF-Programme auf die Sky-Smartcard ist in beiden Verträgen keinerlei Zusicherung enthalten.
So blöd es auch klingt: Beide Verträge werden sauber erfüllt und somit hast du beide Verträge bis zum regulären Vertragsende zu bezahlen -- das du lieber nur eine SmartCard und ein Endgerät haben willst, spielt jedoch für die Erfüllung der Verträge keine Rolle.
@houseordnung schrieb:
Ich bitte daher den Kabelanschluss zu stornieren da die zugesicherten Eigenschaften aufgrund nicht zu kombinierender Verschlüsselungsstandards nicht einhaltbar sind.
Sofern dir dies nicht schriftlich(!) sowohl von Vodafone als auch von Sky in den jeweiligen Verträgen zugesichert wurde, hat das rechtlich keinerlei Relevanz.
am 14.04.2022 13:22
@reneromann schrieb:
@houseordnung schrieb:Aber ist es dann nicht so, dass wenn ich fristgerecht vom Vertrag zurücktrete (innerhalb 14 Tage) ich komplett herauskomme?
Es gibt kein allgemeines 14-tägiges Rücktrittsrecht.
Wenn überhaupt gibt es "nur" das 14-tägige Widerrufsrecht, welches aber nicht bei Umzügen greift und auch wenn überhaupt nur für Fernabsatzverträge gilt sowie bei dem die Widerrufsfrist ab Unterrichtung und nicht erst ab Schaltung zu zählen beginnt.
Um das Widerrufsrecht nutzen zu können, hättest du dich einfach nur an die Wege in der Widerrufsbelehrung halten müssen -- der Nachweis, dass der Widerruf fristgerecht erklärt wurde, ist dann ebenfalls dein Ding. Das hat aber nichts mit einer Stornierung zu tun, die bestenfalls dann greift, wenn Produkte bei dir gar nicht geschalten werden können (was ja offenbar nicht der Fall ist - nur willst du mit "alles auf eine Smartcard" etwas, was vertraglich nicht vereinbart wurde).
Und wenn irgendwelche Schaltungen erst ab 01.07.22 nicht mehr möglich sind, stellt dies Stand 14.04.22 noch keinen Mangel dar - davon abgesehen dürfte dir nie schriftlich vertraglich versichert worden sein, dass eine Schaltung von VF-Programmen auf der Sky-Smartcard oder anders herum möglich ist. Ergo wäre diese Nicht-Schaltbarkeit Stand 14.04.22 kein Mangel (obwohl es "noch" funktioniert) und auch Stand 01.07.22 würde kein Mangel entstehen, wenn es vertraglich nicht schriftlich zugesichert wurde.
Ich habe zu häufig diese Aussage vom Vodafonsupport erhalten "da wir ab dem 01.07.2022 einen komplett abweichenden Verschlüsselungsstandard verwenden können wir keine Karten von Sky mehr bedienen.
Die Smartcards von Sky wiederum sind jedoch anders verschlüsselt.
Heißt aber dass die mündlich vereinbarten Zusagen wie "Sie können mit ihrem Reciever alles wie gehabt mit einer Smartcard empfangen" waren schichtweg nicht zutreffend und dies wurde mir dann innerhalb der 14 Tage ab Schaltung bestätigt dass dies nicht geht.
Und wenn man in der Hotline schon die Info erhält dass es einem unglaublich leid tut und man den Vertrag stilllegt, man auch die Stornoinfos erhält und die Bitte die überstellte HW an Vodafone zurückzusenden, dann gehe ich jede Wette ein, dies sollte nicht darin gipfeln 2 Jahre lang eine Gebühr zu zahlen für einen Service, zu dessen Funktion eine Hardware benötigt wird die man schon einkassiert hat.