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am 17.04.2023 17:47 - zuletzt bearbeitet am 17.04.2023 18:02 von D4vidP
Hallo liebe Community,
hiermit erhebe ich eine Beschwerde, dass mir ein Schadenersatz nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) § 58 zusteht, aber dieser von Vodafone gekonnt verwert wird, mit der Absicht der Kunde gibt irgendwann auf. Das zieht sich bereits über 4 Monate hinweg, die Mitarbeiter tun jedes Mal so, als wüssten Sie von nichts und man werde noch von der Fachabteilung angerufen, was nie passiert ist.
Zur Vorgeschichte:
Ich hatte 12 Tage Störung bzw. Totalausfall der Internetverbindung (inklusive Telefon und TV) im Januar 2023. Dies hat mir erhebliche Unannehmlichkeiten und finanzielle Verluste verursacht, da ich auf eine stabile Internetverbindung sowohl privat als auch für meine berufliche Tätigkeit angewiesen bin.
Gemäß dem Telekommunikationsgesetz (TKG) § 58 Entstörung haben Sie als Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten die Pflicht, Störungen unverzüglich zu beseitigen. Außerdem steht mir als Endnutzer ein Schadenersatz zu, wenn die Störung länger als 24 Stunden andauert. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro, ab dem fünften Tag 10 Euro. oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Die Störung habe ich Ihnen am 29.01.23 um 23:00 telefonisch gemeldet (zu dem Zeitpunkt bestand die Störung schon seit zwei Tagen). Entstörung erfolgte zum 09.02.23 und wurde ebenfalls telefonisch gemeldet. Beide Telefonate und Störungsmeldungen sind bei Ihnen im Kundenportal / System dokumentiert, jedoch selbst das möchte Vodafone nicht eingestehen. Habe sogar meine Anrufliste inkl. Gesprächsdauer als Screenshot zugeschickt.
Ich fordere Sie daher auf, mir endlich eine angemessene Entschädigung für den Ausfall zu zahlen bzw. eine Gutschrift für den nächsten Abrechnungszeitraum auszuweisen. Ich erwarte eine Summe von mindestens 70 Euro, was aus der Berechnungsformel des Telekommunikationsgesetzes, für neuen Tage, hervorgeht.
Zu diesem Fall habe ich Sie mehrfach am 16.03.23, 03.04.23 und 05.04.23 telefonisch erneut auf meinen Anspruch auf Entschädigung bzw. Anspruch auf Schadenersatz hingewiesen, jedoch erneut keine Rückmeldung von Ihnen erhalten.
Am 03.04.23 wurde telefonisch für mein Anliegen ein Ticket erstellt und mir eine mündliche Zusage vom 2,5-fachen des monatlichen Grundbetrages (ca.33 €) zugesprochen. Allerdings erfolgte bis heute keine Rückmeldung oder gar eine Gutschrift. Bei jedem Telefonat behauptet immer ein anderer Ansprechpartner, im System sei nichts sichtbar.
Das alles ist so ausgelegt, dass darauf spekuliert wird, dass der Kunde genervt aufgibt. Mittlerweile weiß ich schon gar nicht mehr, was schlimmer wer, die 11 Tage Störung oder der Versuch sein gutes Recht als Verbraucher zu erhalten.
Ich hoffe, dass hier in der Community mich endlich ein Vodafone Experte hört und mir hilft und allen anderen Kunden ermutigt für Ihr gutes Recht zu kämpfen. Bin für jeden Hinweis dankbar.
@Alex471 Beitrag ins passende Board verschoben.
am 19.04.2023 08:14 - zuletzt bearbeitet am 19.04.2023 15:38 von MasterScorpion
Habe gerade das gleiche Problem, mir stehen geschmeidige 170 Euro zu. Die Mitarbeiter vom Kundensuppport tun so als hätten sie vom TKG noch nie etwas gehört. Mein Nachbar, der von der gleichen Störung betroffen war, hat seine Entschädigung widerspruchslos bekommen. Habe zusätzlich diverse Mails geschickt, die noch einmal auf die Gesetze verwiesen haben, noch nie eine Antwort bekommen, die weiterhilft, stets nur Verweis auf den Kundensupport, der beharrlich Arbeitsverweigerung betreibt
Ich werde meine Forderung als nächstes per Einschreiben schicken. Telefonisch ist da nichts zu erreichen. * Geschäftsgebahren, so zu tun, als kenne man die Gesetze nicht.
Beitragn an Forenregeln angepasst, MS
am 01.07.2023 10:43
Hi!
Handelt es sich bei dir um einen Kabelanschluss oder DSL Anschluss?
am 01.07.2023 17:28
Das dürfte sich um einen Kabelanschluss gehandelt haben - spielt aber prinzipiell für die Entschädigung gemäß TKG keine Rolle.