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Keine entschädigung nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) § 58 nach Totalausfall (12 Tage)
Alex471
Smart-Analyzer
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Hallo liebe Community,

 

hiermit erhebe ich eine Beschwerde, dass mir ein Schadenersatz nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) § 58 zusteht, aber dieser von Vodafone gekonnt verwert wird, mit der Absicht der Kunde gibt irgendwann auf. Das zieht sich bereits über 4 Monate hinweg, die Mitarbeiter tun jedes Mal so, als wüssten Sie von nichts und man werde noch von der Fachabteilung angerufen, was nie passiert ist.

Zur Vorgeschichte:
Ich hatte 12 Tage Störung bzw. Totalausfall der Internetverbindung (inklusive Telefon und TV) im Januar 2023. Dies hat mir erhebliche Unannehmlichkeiten und finanzielle Verluste verursacht, da ich auf eine stabile Internetverbindung sowohl privat als auch für meine berufliche Tätigkeit angewiesen bin.

 

Gemäß dem Telekommunikationsgesetz (TKG) § 58 Entstörung haben Sie als Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten die Pflicht, Störungen unverzüglich zu beseitigen. Außerdem steht mir als Endnutzer ein Schadenersatz zu, wenn die Störung länger als 24 Stunden andauert. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro, ab dem fünften Tag 10 Euro. oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

 

Die Störung habe ich Ihnen am 29.01.23 um 23:00 telefonisch gemeldet (zu dem Zeitpunkt bestand die Störung schon seit zwei Tagen). Entstörung erfolgte zum 09.02.23 und wurde ebenfalls telefonisch gemeldet. Beide Telefonate und Störungsmeldungen sind bei Ihnen im Kundenportal / System dokumentiert, jedoch selbst das möchte Vodafone nicht eingestehen. Habe sogar meine Anrufliste inkl. Gesprächsdauer als Screenshot zugeschickt.

 

Ich fordere Sie daher auf, mir endlich eine angemessene Entschädigung für den Ausfall zu zahlen bzw. eine Gutschrift für den nächsten Abrechnungszeitraum auszuweisen. Ich erwarte eine Summe von mindestens 70 Euro, was aus der Berechnungsformel des Telekommunikationsgesetzes, für neuen Tage, hervorgeht.

 

Zu diesem Fall habe ich Sie mehrfach am 16.03.23, 03.04.23 und 05.04.23 telefonisch erneut auf meinen Anspruch auf Entschädigung bzw. Anspruch auf Schadenersatz hingewiesen, jedoch erneut keine  Rückmeldung von Ihnen erhalten.

Am 03.04.23 wurde telefonisch für mein Anliegen ein Ticket erstellt und mir eine mündliche Zusage vom 2,5-fachen des monatlichen Grundbetrages (ca.33 €) zugesprochen. Allerdings erfolgte bis heute keine Rückmeldung oder gar eine Gutschrift. Bei jedem Telefonat behauptet immer ein anderer Ansprechpartner, im System sei nichts sichtbar.

 

Das alles ist so ausgelegt, dass darauf spekuliert wird, dass der Kunde genervt aufgibt. Mittlerweile weiß ich schon gar nicht mehr, was schlimmer wer, die 11 Tage Störung oder der Versuch sein gutes Recht als Verbraucher zu erhalten.

 

Ich hoffe, dass hier in der Community mich endlich ein Vodafone Experte hört und mir hilft und allen anderen Kunden ermutigt für Ihr gutes Recht zu kämpfen. Bin für jeden Hinweis dankbar.


@Alex471
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HausHelene
Giga-Genie
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Solche Angelegenheiten wickelt man schriftlich mit Nachweisen ab.

Good luck.

Erst einmal solltest du dich entscheiden, ob du Privatnutzer oder gewerblicher Nutzer bist. Der von dir benannte Paragraph aus dem TKG spricht von Verbrauchern, die gemäß BGB als Privatkunden definiert sind - solltest du hingegen als gewerblicher Nutzer gegenüber Vodafone auftreten, greift damit § 58 TKG für dich nicht.

 

Weiterhin: Wenn die Störung erst am 29.01. 23:00 gemeldet wurde, dann gilt auch dieser Zeitpunkt als Störungsbeginn, selbst wenn vorher schon eine Störung vorlag. Zeiträume vor der Störungsmeldung werden bei der Berechnung nach § 58 TKG nicht herangezogen, weil du bei einer verspäteten Meldung eine deiner wesentlichen Vertragspflichten -der unverzüglichen Meldung eines Mangels- nicht nachgekommen bist.

 

Weiterhin ist fraglich, ob der 29.01. überhaupt noch mit gerechnet werden darf, da die Meldung weit außerhalb der Geschäftszeiten getätigt wurde - und selbst wenn, dann würde dir nur für die Zeit vom 31.01. bis 09.02., also maximal für 10 Tage, wahrscheinlich aber sogar nur für 9 Tage eine Erstattung zustehen. Aber wie gesagt nur dann, wenn du Verbraucher im Sinne des Gesetzes bist - bei gewerblicher Nutzung gilt §58 TKG nicht und du müsstest den entstandenen Schaden direkt nachweisen.

 

Davon abgesehen müsste auch geklärt werden, woran die Störung lag -- sollte sie außerhalb des Verantwortungsbereiches von Vodafone liegen, gibt's keinen einzigen Cent. Dies wäre z.B. der Fall, wenn der Hausverstärker oder die Huasverkabelung beschädigt wurden -oder- wenn draußen auf der Straße durch fremde Bauarbeiten Kabel beschädigt wurden. In all diesen Fällen kannst und musst du dich stattdessen an den Verursacher wenden - VF ist dann auch bei raus.

BinnenSegler21
Datenguru
Datenguru

@Alex471  schrieb:

Ich hatte 12 Tage Störung bzw. Totalausfall der Internetverbindung (inklusive Telefon und TV) im Januar 2023. Dies hat mir erhebliche Unannehmlichkeiten und finanzielle Verluste verursacht, da ich auf eine stabile Internetverbindung sowohl privat als auch für meine berufliche Tätigkeit angewiesen bin.

1. Wenn für Sie beruflich eine stabile Internetverbindung und kurze Reaktionszeiten bei Störungen wichtig sind und Sie finanzielle Riskiken reduzieren wollen, dann sollten Sie einen Business Tarif abschliessen.

2. Wenn Sie nicht detailliert über jede Minute der vorgeblich von Vodafone zu vertretenden Störungen Buch geführt haben werden Sie - ausserhalb von Kulanz - keinen Cent erhalten.

 

 

reneromann
SuperUser
SuperUser

Eine weitere Anmerkung dazu:


@Alex471  schrieb:

[...] Dies hat mir erhebliche Unannehmlichkeiten und finanzielle Verluste verursacht, da ich auf eine stabile Internetverbindung sowohl privat als auch für meine berufliche Tätigkeit angewiesen bin.


Was für Unannehmlichkeiten und finanzielle Verluste sollen dies sein?

Die Fahrt zum regulären Arbeitsplatz mitsamt der dazu benötigten Zeit als auch der dadurch entstehenden Kosten sind im Sinne der entsprechenden Gesetze und Verordnungen weder "erhebliche Unannehmlichkeiten" noch sind dadurch entstehende Kosten als (ersatzfähige) finanzielle Verluste einzustufen. Ganz im Gegenteil: Sofern es sich um mobiles Arbeiten handelt, sind sowohl die Wegezeiten als auch die Wegekosten alleine Sache des Arbeitnehmers und nicht durch Dritte (schaden-)ersatzpflichtig.

 

Des Weiteren bist du in der Schadensminderungspflicht, d.h. jeglichen Schaden, den du geltend machen willst, müsstest du einerseits sauber finanziell belegen können -und- er dürfte sich nicht über geeignete Maßnahmen abwenden lassen (z.B. Aufsuchen des regulären Arbeitsplatzes oder Nutzung einer alternativen Internetverbindung, z.B. via Mobilfunk, bei Buchung entsprechender Tagesflatrates). Insofern bezweifele ich, dass dir wesentlich mehr als 5 € Schaden pro Tag entstanden sein können, wenn ich jetzt mal eine Datenflat-Option auf Tagesbasis ansetze...

 

Davon abgesehen gilt für mobiles Arbeiten folgendes:

DU bist dafür verantwortlich, dass du an dem von dir gewählten Ort arbeiten kannst - solltest du das nicht können, dann musst du dich in's Büro begeben, wo dein Arbeitgeber für die Arbeitsmittel einsteht.

 

Solltest du hingegen arbeitsvertraglich vereinbart HomeOffice nutzen (wo dein Büro zu Hause auch als Solches im Arbeisvertrag explizit als Arbeitsort benannt ist), dann ist dein Arbeitgeber für die Stellung der Arbeitsmittel zuständig, dazu gehört dann auch die Internetverbindung.

 

Insofern sehe ich nicht, welche "erhebliche[n] Unannehmlichkeiten und finanzielle Verluste" dir hier durch einen Ausfall der Internetleitung wirklich real entstanden sein sollen -- denn die Zeit für den Arbeitsweg als auch die damit verbundenen Kosten sind nunmal Dinge, die nicht vom ISP zu tragen sind, sondern alleine dein eigenes Problem darstellen.

Wie sieht so eine "Buchführung von Vodafone zu vertretenden Störungen" aus? @BinnenSegler21 

Ich kann nicht mehr machen als wie eine Störung, die ich nicht im Haushalt zu vertreten hab, nur telefonisch zu melden.

Alex471
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hi an alle und  @reneromann ,

 

  • Ja, bin Privatnutzer.
  • Die Störung war eine "Großraumstörung", also lag entsprechend nicht beim Privatnutzer und auch keine "höhere Gewalt" war Ursache für die Störung. 
  • Nein, mittlerweile ist mir die tatsächliche Anzahl der Tage, für die die Störung vorhanden war, egal.
    Die Störung an sich hat 12 oder sogar 13 Tage gedauert. Ich habe mich anfangs geduldet in der Hoffnung, das klärt sich schon. Am 2 oder 3 Tag habe ich wie gesagt die Störung gemeldet. Ab diesem Zeitpunkt "tickt" quasi die Uhr entsprechend dem TKG. Somit verbleiben 10 Tage, wovon ab dem 3. Tag die Entschädigung fällig wird. Somit sind es 8 anrechenbare Tage. 
    Mir geht es auch letztendlich nicht um die Tage (8 oder 10), sondern um das Prinzip, dass überhaupt das Recht, welches jedem Privatkunden zusteht umgesetzt wird.
    Und um keine Entschädigungssumme, die über dem TKG hinausgeht! 

    Das ist schon ein Skandal, was Vodafone hier abliefert bzw. nicht abliefert.

Edit:  Soeben erneut angerufen und gefragt, warum kein Rückanruf von der "Fachabteilung" erfolgte. Aussage von der unkompetenten Erstanlaufstelle "Die Mitteilung zu dem Rückanruf wurde am Sonntag (??!) weitergereicht, Sie sollten also heute noch einen Anruf bekommen. Da es bis zu 48 Stunden dauern kann." 
Unfassbar, Vodafone soll am Sonntag gearbeitet haben? Obwohl der Anruf für letzte Woche geplant war!

 

Vorhersage: Es wird wieder nicht angerufen werden.... Smiley (wütend)  (Melde mich, sobald Neues gibt)
Bitte helft mir weiter...

 

PS.: Danke für jeden konstruktiven Kommentar hier im Forum.

War es nicht hier, in dem viele Beiträge weiter oben der Rat erteilt wurde, dich in Textform und nicht via Telefon zu melden.

Das mit dem Rückruf funktioniert in 9 von 10 Fällen nicht.

Persönliche Erfahrung wenn man diese nutzen kann: Twitter funktioniert sehr gut - bis ein Mensch sich die Vorgänge anschauen kann vergehen zwar mal 3Std aber dafür zielführend mit richtigen Informationen.