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Lösung
am 16.12.2021 18:08
Hallo,
Ich habe folgende Situation.
Seit Ende November funktioniert der Kabelanschluss nicht. Sprich, kein Internet und Telefon. Am 1 Dezember habe ich beim Support angerufen, woraufhin am 6 Dezember ein Techniker gekommen ist, der festellen musste, dass das Kabel, welches vom Anschluss ins Keller führt kaputt ist. Es müsste ein neues an der Fassade entlang verlegt werden. Aber dies müsste die Hausverwaltung zustimmen.
Die Hausverwaltung hat dies aber nicht zugestimmt, was nun bedeutet, dass für mich keine Möglichkeit besteht den Service zu nutzen, welches ich im Vertrag abgeschlossen habe.
Am 9 Dezember habe ich eine außerordentliche Kündigung per Email versendet, worauf ich immernoch keine Antwort bekommen habe.
Am Wochenende habe ich sogar beim Support angerufen, wo ich zwei weitere Telefonnummern bekomme habe. Ich sollte dort anrufen und nachfragen wie der Stand ist. Also niemand ist wohl dafür zuständig. Der letzter Mitarbeiter am Telefon meinte zu mir ich solle bis Dienstag (also vorgestern) warten und falls ich keine Antwort auf meine Kündigung bekomme, nochmal anrufen.
Heute habe ich zwar angerufen, aber nach 1 Stunde war ich immernoch in der Warteschlange. Daraufhin habe ich aufgelegt, weil ich nicht den ganzen Tag am Telefon verbringen möchte.
Es wäre echt schön, wenn mir jemand hier helfen könnte.
Gruß
am 16.12.2021 18:22
Ist in deinem Mietvertrag ein Kabelanschluss vereinbart ? Aus welchen Bundesland bekommst du ?
am 16.12.2021 18:27
Ist eine Eigentumswohnung im Mehrfamilienhaus.
Aus Bw.
am 20.12.2021 19:59
Du hast mit dem Auftrag aber den AGB zugestimmt, die besagen, das eine vorhandene Hausverkabelung notwendig ist, um den Telefon- & Internet-Anschluss übers Kabelnetz zu nutzen. Wenn diese defekt ist, ist die Hausverwaltung am Zug und muss die zwingend austauschen (lassen). Ansonsten muss die dir das schriftlich geben, dann kannst du damit den Vertrag außerordentlich kündigen. Du bist dann übrigens auch nicht mehr verpflichtet, einen Mehrnutzer-Anschluss für TV darüber zu zahlen, wenn die HV die Leitung nicht instandsetzen lässt...
am 20.12.2021 20:36
Hat die Eigentümergemeinschaft jegliche Instandsetzung untersagt ? Bist du an diesem Beschluss als Miteigentuemer:in beteiligt ? Zur ordnungsgemäßen Verwaltung eines Objekts gehören Instandsetzungen. Dies kann eine Hausverwaltung aus "eigenen Antrieb" nicht untersagen.