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Kein Kündigungsrecht bei Nichtverfügbarkeit
Toddy-2021
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Auch bei meinem eh. Unitymedia Vertrag habe ich Probleme wegen meinem Umzug.

Ich ziehe zum 1.8.21 um, am neuen Wohnort kann ich kein Kabelfernsehen nutzen, da kein Anschluss und nur Satelittenfernsehen möglich.

Ich habe entsprechend gekündigt, da ich die Leistung ja nicht nutzen kann. Mir wurde mitgeteilt, dass der Vertrag noch monatelang trotzdem weiterläuft. Ich sollte mit meinem Nachmieter in der alten Wohnung verhandeln, dass der das übernimmt.

Das ist aber nicht möglich, da ich den Nachmieter nicht kenne und ob überhaupt schon jemand gefunden wurde und warum muss ich dem meinen Anschluss aufschwatzen......verkehrte Welt !!!!

13 Antworten 13

@Díaz_de_Vivar Die umfasst aber zumindest bis dato nicht die Sonderkündigungsfrist bei Umzug nach TKG §46.


@Díaz_de_Vivar  schrieb:
@reneromann schrieb 

Netterweise hat der Gesetzgeber eben jene 3-Monats-Regelung als Ausgleich eingeführt-.


Und jetzt war er schon wieder nett. In absehbarer Zeit gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von einem Monat, sobald die MVLZ vorbei ist. 


Mit zwei klitzekleinen Einschränkungen:

a) Dies gilt nur für die automatische Verlängerung, nicht für "normale" Vertragsverlängerungen im Rahmen von Tarifwechseln o.ä.

b) dies hilft nicht bei einem Umzug innerhalb der MVLZ...

Und gillt auch nicht für alte Verträge. 


@Torsten  schrieb:

@Díaz_de_VivarDie umfasst aber zumindest bis dato nicht die Sonderkündigungsfrist bei Umzug nach TKG §46.


Das wird zukünftig in § 60 Abs 2 geregelt:

"2) Wird die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, kann der Verbraucher unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden."

Also schon sehr verbraucherfreundlich. Wobei das ja keine "Freundlichkeit" unserer Regierung ist, sondern die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass der Verbraucherschutz einer immer größeren Stellenwert in den entsprechenden Vorschriften hat.