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am 10.09.2021 17:50
Hallo zusammen,
im Mai 2020 hatte ich Probleme mit meinem DSL Anschluss. An der Telefonhotline wurde mir damals empfohlen, ich solle doch Kabel umsteigen. Da ich keinen KabelTV Anschluss in meiner Wohnung habe, stimmte ich zu, einen Techniker zu schicken, der das Verlegen der Kabel-Dose prüfen soll. Ein Techniker kam nie, lediglich ein Paket mit Kabelmodem. Seitdem habe ich nun einen Vertrag (Red Internet & Phone 250 Cable U) an der Backe, den ich nie in Auftrag gab. Ich habe den Vertrag per E-Mail Widerrufen und darum gebeten, mir ein Retourlabel für das Modem zukommen zu lassen. Ich glaube, dass das noch innerhalb 14Tage nach Erhalt des Pakets war, aber nach meiner Rechtsauffassung sollte das bei einem Vertrag, der ohne meine Willenserklärung zustandegekommen ist, eigentlich egal sein. Auf meine Widerrufs-Mail habe ich nie eine Antwort erhalten.
Mir ist klar, dass ich mit meinem Anliegen "etwas" spät ankomme, ich hatte einfach keine Lust mehr mich in irgendeiner Weise darum zu kümmern...
Vielleicht kann mir hier ja etwas Klarheit verschafft werden, wie ich weiter vorgehen kann, abgesehen vom Kündigen des Vertrags.
am 10.09.2021 18:26
Sich über ein Jahr nicht zu kümmern, ist ja jetzt auch nicht sonderlich sinnvoll. Den lfd. Rechnungen hast du ja nicht widersprochen. Ob dein damaliger Widerruf rechtzeitig und unter korrekter E-Mail-Adresse erfolgte, kannst ich natürlich nicht einschätzen. Du schreibst aber selber, dass du eine Zustimmung zu einen Umstieg - Internet & Phone per Cable erteilt hast. Du musst dich dann aber um die Sache auch kümmern. Techniker für die Erstinstallation anfordern - Anbieterwechselformular mit Rufnummernportierung ausfüllen und zurücksenden etc.
Wird ein Router zur Selbstinstallation ohne vorhandene Cable MultiMedia Dose zugesandt, musst du die Mitteilung machen, dass die Selbstinstallation fehlgeschlagen ist. Dann kommt ein Techniker für die Erstinstallation. Da musst du dich dann aber auch melden.
am 10.09.2021 18:27
"Da ich keinen KabelTV Anschluss in meiner Wohnung habe, stimmte ich zu, einen Techniker zu schicken, der das Verlegen der Kabel-Dose prüfen soll. "
"Ich glaube, dass das noch innerhalb 14Tage nach Erhalt des Pakets war, aber nach meiner Rechtsauffassung sollte das bei einem Vertrag, der ohne meine Willenserklärung zustandegekommen ist, eigentlich egal sein."
Und den Punkt können wir jetzt auslegen ob es einen Auftrag gab oder nicht.
Techniker rücken nicht ohne Auftrag aus ...
Aus welchem Bundesland kommst du ?
An welche Adresse ging die Mail ? Und wann - solltest ja alle Unterlagen noch haben...
Rücksendelabel wenn keins dabei auf eigene Kosten AGB 3.2.3
am 10.09.2021 18:36
@leon19 schrieb:
Da ich keinen KabelTV Anschluss in meiner Wohnung habe, stimmte ich zu, einen Techniker zu schicken, der das Verlegen der Kabel-Dose prüfen soll.
Es gibt kein "es kommt ein Techniker um zu prüfen". Entweder du bestellst und dann kommt im Zweifel ein Techniker für die Einrichtung des Anschlusses, wenn du ihn separat, wie im Begrüßungsschreiben erwähnt, anforderst -oder- du lässt es sein (und dann kommt auch kein Techniker).
Denn Technikereinsätze kosten Geld - deshalb schickt dir niemand ohne Auftrag einen Techniker zur Prüfung in's Haus.
@leon19 schrieb:
Ein Techniker kam nie, lediglich ein Paket mit Kabelmodem. Seitdem habe ich nun einen Vertrag (Red Internet & Phone 250 Cable U) an der Backe, den ich nie in Auftrag gab. Ich habe den Vertrag per E-Mail Widerrufen und darum gebeten, mir ein Retourlabel für das Modem zukommen zu lassen.
Das Retourelabel liegt m.W. den Geräten immer bei -oder- kann im Fall von Vodafone West (ehem. Unitymedia) über die Retoure-Website ausgedruckt werden.
@leon19 schrieb:
Ich glaube, dass das noch innerhalb 14Tage nach Erhalt des Pakets war, aber nach meiner Rechtsauffassung sollte das bei einem Vertrag, der ohne meine Willenserklärung zustandegekommen ist, eigentlich egal sein.
Da ist die Krux in deiner Rechtsauffassung - mit der Aussage "schicken sie mir einen Techniker" hast du einem Vertragsschluss indirekt zugestimmt. Daher hast du auch das Widerrufsrecht - welches jedoch nur 14 Tage ab Zustellung der Widerrufsbelehrung läuft und an die in der WRB genannten Stellen gerichtet werden muss.
Den Nachweis des rechtzeitigen Absendens der WRB an die richtige Adresse mitsamt dem Nachweis des Eingangs der WRB müsstest du selbst erbringen - dazu gehört aber auch, dass du das Gerät gemäß der WRB zurückschickst.
@leon19 schrieb:
Auf meine Widerrufs-Mail habe ich nie eine Antwort erhalten.
Da braucht es auch keiner Antwort - ähnlich wie bei einer Kündigung. Mit Eingang des Widerrufs entfaltet dieser seine Wirkung.
@leon19 schrieb:
Mir ist klar, dass ich mit meinem Anliegen "etwas" spät ankomme, ich hatte einfach keine Lust mehr mich in irgendeiner Weise darum zu kümmern...
Das dürfte wirklich ein Problem sein - denn je mehr Zeit in's Land zieht, desto schlechter sieht das mit dem Widerruf aus.
@leon19 schrieb:
Vielleicht kann mir hier ja etwas Klarheit verschafft werden, wie ich weiter vorgehen kann, abgesehen vom Kündigen des Vertrags.
Wenn der Widerruf nicht rechtzeitig erfolgte oder nicht an die richtige Stelle gerichtet wurde, dann kannst du nur zum Laufzeitende kündigen...
am 10.09.2021 19:42
Vergiss nicht, den Vertrag rechtzeitig zu kündigen. Sonst bist Du nochmal für ein Jahr dabei...