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Lösung
am 01.03.2021 20:37 - zuletzt bearbeitet am 01.03.2021 21:23 von Ines75
Hallo,
ich habe ein Mehrfamlilienhaus mit sechs Parteien. Nun beginnen bereits 2 Mieter damit, die Kabelgebühren in der Nebenkostenabrechnung zu bemängeln. Es soll ja eine neue Nebenkostennovelle geben, wonach ein Mieter den Kabelanschluss nicht mehr zahlen braucht, wenn er diesen nicht nutzt. Wenn ich jetzt den Anschluss verringere auf 4 Einheiten, wie kann ich dann nachweisen bzw. verhindern, dass dieser wirklich nicht genutzt wird?
Er befindet sich ja in der Wohnung und kann nicht einfach rausgerissen werden.
Vielen Dank für die Hilfe
edit: Ins richtige Board verschoben @Moonlight69
am 01.03.2021 21:28
Hallo @Moonlight69 ,
bei den Kabelanschlüssen, die über die Nebenkosten gezahlt werden, kann nur fürs gesamte Haus abgerechnet werden.
Wenn Mieter den Kabelanschluss nicht mehr nutzen und zahlen möchten, bleibt nur die Möglichkeit, den Mehrnutzervertrag komplett zu kündigen. Alle Mieter, die weiterhin den Kabelanschluss nutzen möchten, müssten dann eigene Verträge abschließen.
Anders wäre es leider nicht möglich.
Viele Grüße, Ines
am 01.03.2021 21:35
Gesetzlich gibt es keine neue Regelung. Aktuell wird diskutiert, die Umlage mit einer Ausbaupflicht fuer Glasfaser bis in die Wohnung (FTTH) zu verbinden. Die Mieter sind durch die jeweilige Regelung im Mietvertrag gebunden. (TV-Kabelumlage über Nebenkosten)
am 01.03.2021 21:40
Verhindern kannst du es nicht, die TV sperfilter wurden ja für die GBit Leitung ausgebaut und somit kann man den TV Anschluss nicht mehr sperren. Ausser wenn die garkein Kabel Internet haben kann man die Wohnung abklemmen.
Aber wie gesagt die TV Gebühren kannst du noch weiterhin von den vordern, es ist nur eine Diskussion und noch nichts entschieden..
Du kannst natürlich auch komplett den Anschluss kündigen. Das jeder mieter selber TV connect abschließen muss.
am 01.03.2021 21:51
Das Thema Kabel in Mietnebenkosten wurde sehr wohl diskutiert.
Eine Gesetzesnovelle gibt es meines Wissens noch nicht, ich rechne aber fest damit.
Wie es mit den Tarifstrukturen aussieht, wage ich nicht zu beurteilen.
Allein im Ex-UMland gab es 2 verschiedene Konzepte:
In BaWü sprach man von Objekttarifen (=Haus)
In Hessen und NRW sprach man von Mehrnutzerverträgen
am 04.03.2021 10:06
Vielen Dank für die Antwort. Theoretisch dachte ich mir das schon so. Ich weiß nur nicht, wie das funktionieren soll. Wir haben den Anschluss im Keller und dann geht es von Wohnung zu Wohnung nach oben. D.H. es ist nur ein Kabel, was im Haus läuft. Unter Putz in der Wand.....
Das geht doch dann gar nicht so einfach, oder?
LG
am 04.03.2021 10:45
@Moonlight69 schrieb:Vielen Dank für die Antwort. Theoretisch dachte ich mir das schon so. Ich weiß nur nicht, wie das funktionieren soll. Wir haben den Anschluss im Keller und dann geht es von Wohnung zu Wohnung nach oben. D.H. es ist nur ein Kabel, was im Haus läuft. Unter Putz in der Wand.....
Das geht doch dann gar nicht so einfach, oder?
Soweit ich weiss, wird da gar nichts gemacht. Der Aufwand wäre wohl im Verhältnis zum Ertrag zu hoch.
Einen direkten Vergleich habe ich in BaWü nicht.
Das Haus meiner Mutter hat 3 WE, die allerdings als Pension genutzt wurde.
Nachdem sie zum Pflegefall wurde und in ihrem Zimmer sowieso kein Anschluß vorhanden war, habe ich KabelTV abgemeldet und nutzte nur noch Kabelinternet. In den 2 Jahren hat nie jemand an der Haustür geklingelt und wollte irgendwas ändern.
Mein Schwager mit 3 WE hatte vor vielen Jahren auf zentrales SAT umgestellt.
Als er auf KabelInternet wechselte, wurde ein extra Kabel verlegt und anstatt einer MultimediaDose nur eine Dose mit 1 Anschluß gesetzt, die auch noch versiegelt war.
Also ich würde mir da nicht den Kopf von Vodafone zerbrechen.