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am 28.11.2021 19:46 - zuletzt bearbeitet am 28.11.2021 19:56 von Kurtler
Plane evtl. Cable DSL Vertrag abzuschliessen.
In der Wohnung keine Kabeldosen, sondern SAT Anlage.
Mehrfamilienhaus, ich im 4 Stock
Im Keller alter totgelegter KMG Kabel-Anschluss von 1997. Steckdose und Erdung liegt noch am alten Kabelanschluss an. Drumherum Kabelsalat...
Kann ich den Vertrag abschliessen, bzw. stellt dann Vodafon die Technik bis in meine Wohnung kostenfrei her?
Edit: @LindenRichie63 Titelthema angepasst. Gruß Kurtler
28.11.2021 19:53 - bearbeitet 28.11.2021 19:54
Ich würde erstmal die Verfügbarkeitsabfrage probieren, was die zu deiner Adresse sagt.
Und DSL Kabel gibt es nicht. Sondern entweder DSL oder eben Kabel.
Weiterhin, würde ich vorab erstmal abklären, was dein Vermieter dazu sagt, der muss das nämlich auch genehmigen, dass VF einen Anschluss schalten kann. Dann musst du mit ihm auch noch abklären, ob er entsprechende Umbaumaßnahmen erlauben würde. Hier würde ja sicherlich ein neues Kabel vom HÜP in deine Wohnung gelegt werden müssen, wenn die Dosen schon für SAT verwendet werden.
Und das ist ja meistens dann nur Aufputz möglich. Nicht jeder Hauseigentümer lässt die Kabelkanäle im Flur hoch zur Wohnung legen.
Ob die Kosten von VF getragen werden, kommt ganz auf den erforderlichen Aufwand an.
Gruß Kurt
am 28.11.2021 20:01
Danke für die Antwort!
Verfügbarkeits Check auf der VF website sagt ja
Gemeint ist der Tarif Red Internet & Phone 150 Cable
Ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft
Mir wäre es wichtig vor Vetragsabschluss konkret zu wissen ob VF die Kosten für den Anschluss vom Keller in die Wohnung zahlt. Es gibt Kabelschächte durch totgelegten Schorsteinzug. Da laufen auch die Kabel für die Satanlage durch. Früher die Kabel für den alten Kabelanschluss. Ob die da noch durchlaufen, oder ab da noch Platz ist weiss ich natürlich nicht. Wie kann ich vorgehen? Kommend die von VF unverbindlich vor Vetragsabschluss vorbei und schauen sich das an?
am 28.11.2021 20:08
Als Erstes musst du klären, ob du überhaupt einen Kabelanschluss schalten darfst. Dann musst du das eben mit der Wohnungseigentümergemeinschaft klären oder meistens gibt es ja dafür einen Verwalter.
Und dann kannst du einfach einen Vertrag abschließen. Dann kommt ein Techniker vorbei und schaut sich die ganze Sache an. Ist technisch kein Anschluss möglich, kommt der Vertrag dann nicht zustande.
Bei seinem Besuch, kann auch geklärt werden, was VF an Kosten übernehmen würde.
Gruß Kurt
am 28.11.2021 20:09
....und geht das auch ohne TV Vertrag und ohne zusätzliche Kosten? Ich meine nur den Internettarif?
am 28.11.2021 20:10
Ja geht natürlich auch nur für den Internetanschluss und Telefon.
Gruß Kurt
am 28.11.2021 20:13
Hallo Kurt, danke für Deine Antwort! Ja, ich darf das. Ich habe es jetzt so verstanden, dass ich zuerst einen Vertrag abschliessen muss und dann das Kostenrisiko hinsichtlich Anschlusskosten bei mir liegt. Das wollte ich aber vermeiden. Dann werde ich das lieber nicht machen. Schönen Abend! Gruß Richard
28.11.2021 20:17 - bearbeitet 28.11.2021 20:20
Ohne abgeschlossenen Vertrag kommt da kein Techniker vorbei und schaut sich das vorab an.
Aber du könntest den Vertrag, wenn Kosten für den Umbau fällig werden, doch dann wieder widerrufen. Dazu hast du doch 14 Tage Zeit.
Gruß Kurt
am 28.11.2021 20:26
Da hast Du sicherlich grundsätzlich recht. Scheint mir aber knapp innerhalb von 14 Tagen Technikertermin, Rücksprache mit VF und Bestätigungen usw.. Das scheint mir alles zu knapp und riskant. Da lass ich lieber die Finger weg. Nachher kommt dann dorch noch eine Rechnung hinterher...wegen dies oder das...und dann komm ich aus dem Vertrag nicht mehr raus und muss am Ende doch noch einen Teil der Anschlusskosten zahlen...etc. Trotzdem danke für Deine Antworten und Deinen Rat.
am 28.11.2021 20:32
Mit einem Widerruf hat das alles nichts zu tun.
Entweder der Eigentümer verweigert die Gestattung oder er gestattet diese.
Ggf. kann es sein, dass die Installation durch VF wegen zu hohem Aufwand nicht gemacht wird und auch der Eigentümer dies nicht auf seine Kosten macht.
Dann kommt halt der Vertrag nicht zustande.