Kabelanschluss Unitymedia seit 1990
Andrea4
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Wir haben ursprünglich einen Kabelanschluss für ein 1-Fam. Haus 1990 angemeldet. Dies ist jetzt ein 2-Fam. Haus.
EG Wohnung von uns, OG vermietet. Wir haben Kabel TV im EG, die Mieterin im OG musste zu Vodafone da sie
dies in der vorherigen Wohnung auch hatte und nicht kündigen konnte. Im UG wurde dann ein neuer Breitbandverstärker  eingebaut. Wir im EG möchten den TV-Kabelanschluss kündigen. Besteht hier die Gefahr,
dass dann der Anschluss im OG nicht mehr funktioniert? Das ist meine einzigste Sorge. Vielen Dank für euere Antworten.

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
R4mona
Moderator:in
Moderator:in

Hi Andrea4,

soeben habe ich mir Dein Anliegen genauer angeschaut. Wenn die Mieterin im OG TV-Produkte von uns nutzt, benötigt sie natürlich einen Kabelanschluss. Wenn Ihr nun Euren Anschluss kündigt, muss sie einen eigenen Vertrag für Vodafone TV Connect abschließen. Ansonsten kann sie die gebuchten TV-Produkte nicht mehr nutzen.

Sollte die Mieterin nur Internet und Festnetz nutzen, werden die Dienste durch Eure Kündigung nicht beeinträchtigt.

Liebe Grüße
R4mona

 

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5 Antworten 5
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie

@Andrea4 

Die Mieterin muss natürlich über einen Vodafone TV-Connect (TV-Kabelanschluss) Vertrag verfügen, um die TV-Leistungen nutzen zu können.

 

Im ehem. Unitymedia Gebiet steht jetzt auch Vodafone TV-Connect mit BasicTV Cable (ENV) incl. Ci+ Modul und Smart Card mit BasicHD fuer monatl. 19,99€ zur Verfügung. Das ist günstiger als der bisherige Unitymedia Kabelanschluss mit HD-Option und Ci+ Modul.

Andrea4
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Das beantwortet leider nicht meine Frage


@Andrea4  schrieb:

Das beantwortet leider nicht meine Frage


Hat die Mieterin ein eigenes Vertragsverhältnis, besteht keine Veranlassung zur Deaktivierung des TV-Signals. Selbst darf das TV-Kabelsignal natürlich nicht mehr genutzt werden bei einer TV-Kabel Kündigung - dies wäre illegal.

 

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Mal umgekehrt:

Vor langer Zeit, ich weiss nicht wann, war ein TV-Anschluß notwendig, wenn man Kabel-Internet wollte.

Dies ist seit vielen Jahren nicht mehr so.

 

Es besteht keine technische Gefahr mehr, dass bei einer Partei etwas nicht mehr geht, wenn die andere Partei Kabel-TV kündigt. Es ist natürlich illegal, wenn die entsprechende Partei trotzdem Kabel-TV nutzt.

Als Eigentümer trägst du dafür aber keine Verantwortung

R4mona
Moderator:in
Moderator:in

Hi Andrea4,

soeben habe ich mir Dein Anliegen genauer angeschaut. Wenn die Mieterin im OG TV-Produkte von uns nutzt, benötigt sie natürlich einen Kabelanschluss. Wenn Ihr nun Euren Anschluss kündigt, muss sie einen eigenen Vertrag für Vodafone TV Connect abschließen. Ansonsten kann sie die gebuchten TV-Produkte nicht mehr nutzen.

Sollte die Mieterin nur Internet und Festnetz nutzen, werden die Dienste durch Eure Kündigung nicht beeinträchtigt.

Liebe Grüße
R4mona

 

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