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Lösung
am 24.11.2021 08:45
Hallo,
leider ist uns erst Anfang des Jahres aufgefallen, dass für unseren Haushalt 2 Kabel-Verträge abgerechnet werden und dies seit bereits 4!!! Jahren.
Anfang 2017 schloß ich in meinem Namen für meine Eltern einen Kabel-Vertrag ab. Der parallel laufendene Vertrag auf meine Eltern lief einfach weiter ohne gekündigt zu werden, trotz gleicher Adresse, gleichem Anschluss, IBAN etc.
Ein Mitarbeiter meinte, man könne nichts machen, was ich mir jedoch nicht vorstellen kann...
Hat jemand noch eine Idee?
LG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 25.11.2021 00:12
@MoGe1 schrieb:
Das mit dem Mehrfamilienhaus war auch die Antwort von Vodafone. Müsste hierbei dann aber nicht ein neuer Anschluss freigeschaltet werden?
Nein, weil es beim Kabelinternet keine feste Leitungszuordnung gibt.
Du kannst den Kabelrouter an jeder passenden Antennendose im Haushalt - ggfs. auch mit dem Aufsteckadapter - anschließen. Die "Freischaltung" des neuen Anschlusses hängt dann alleine am eingesetzten Endgerät - bei den Leihgeräten ist die Freischaltung automatisch hinterlegt, bei eigenen Endgeräten erfolgt sie in der Regel über das Aktivierungsportal mit Angabe der Kundennummer und des Aktivierungscodes -oder- über die telefonische Anmeldung der Modem-MAC des eigenen Endgeräts (im Bereich von Vodafone West / ex. Unitymedia).
Davon abgesehen: Du hättest am Vertrag deiner Eltern nichts ändern können - ohne Vollmacht bist du dazu nicht berechtigt. Also hättest du weder den Vertrag kündigen, noch umschreiben, noch anderweitig anpassen können - deine Eltern können dies bei deinem Vertrag auch nicht - sofern keine separate Vollmacht erteilt ist.
Insofern hättest du 2017 gar eine Änderung oder Kündigung am Vertrag deiner Eltern vornehmen können - es wäre damals auch kein Schreiben mit der Rückforderung des Leihgeräts deiner Eltern gekommen. Und du hast damals höchstwahrscheinlich ein neues (eigenes) Leihgerät bekommen...
am 24.11.2021 10:07
Was hat dein Vertrag mit dem deiner Eltern zu tun: Richtig - nichts.
Du kannst den Vertrag deiner Eltern nicht kündigen - und wenn sie das selbst nicht tun, gibt es halt zwei Verträge.
Wenn du zur Telekom gehst und dort einen zweiten DSL-Vertrag auf deinen Namen (zusätzlich zum DSL-Vertrag deiner Eltern) abschließt, wird der Vertrag deiner Eltern deshalb auch nicht beendet.
Und bei 4 Jahren bist du eh schon in der Verjährung, d.h. da geht dann eh nichts mehr.
am 24.11.2021 10:43
Ohne die Details zu kennen (z.B. ist es wirklich 1 Haushalt?)
Ist es schon seltsam.
Zum einen: Warum fällt dir das über diesen langen Zeitraum nicht auf?
Zum anderen gibt es fast parallel einen zweiten Thread, nach dem sich der Kunde ganz schön ins Zeug legen muss, wenn er absichtlich 2 Verträge haben möchte
am 24.11.2021 11:24
Absichtlich zwei Verträge unter ein- und demselben Namen an ein- und derselben Adresse ist auch was ganz anderes, als zwei Verträge unter zwei verschiedenen Namen an der gleichen Adresse. Könnte sich ja um ein Mehrfamilienhaus handeln...
am 24.11.2021 22:51
Das mit dem Mehrfamilienhaus war auch die Antwort von Vodafone. Müsste hierbei dann aber nicht ein neuer Anschluss freigeschaltet werden?
am 24.11.2021 22:53
Ja, es ist ein Einfamilienhaus mit einem Haushalt. Bin selbst noch Student und woher fahre noch bei meinen Eltern.
Da beide Verträge über das Konto meines Vaters laufen und er es nicht bemerkt hatte, konnten die Verträgr so lange parallel laufen...
Werde mir den Thread mal anschauen! Danke!
am 24.11.2021 23:10
Nein ein neue Anschluss muss dafür nicht freigeschaltet werden. Bei Kabel kannste zich Anschlüsse anmelden
am 25.11.2021 00:12
@MoGe1 schrieb:
Das mit dem Mehrfamilienhaus war auch die Antwort von Vodafone. Müsste hierbei dann aber nicht ein neuer Anschluss freigeschaltet werden?
Nein, weil es beim Kabelinternet keine feste Leitungszuordnung gibt.
Du kannst den Kabelrouter an jeder passenden Antennendose im Haushalt - ggfs. auch mit dem Aufsteckadapter - anschließen. Die "Freischaltung" des neuen Anschlusses hängt dann alleine am eingesetzten Endgerät - bei den Leihgeräten ist die Freischaltung automatisch hinterlegt, bei eigenen Endgeräten erfolgt sie in der Regel über das Aktivierungsportal mit Angabe der Kundennummer und des Aktivierungscodes -oder- über die telefonische Anmeldung der Modem-MAC des eigenen Endgeräts (im Bereich von Vodafone West / ex. Unitymedia).
Davon abgesehen: Du hättest am Vertrag deiner Eltern nichts ändern können - ohne Vollmacht bist du dazu nicht berechtigt. Also hättest du weder den Vertrag kündigen, noch umschreiben, noch anderweitig anpassen können - deine Eltern können dies bei deinem Vertrag auch nicht - sofern keine separate Vollmacht erteilt ist.
Insofern hättest du 2017 gar eine Änderung oder Kündigung am Vertrag deiner Eltern vornehmen können - es wäre damals auch kein Schreiben mit der Rückforderung des Leihgeräts deiner Eltern gekommen. Und du hast damals höchstwahrscheinlich ein neues (eigenes) Leihgerät bekommen...
am 27.11.2021 09:24
Vielen Dank an alle!
Dachte mir schon, dass es leider in diese Richtung geht.
am 27.11.2021 17:01
Was deine Eltern jetzt machen können: ab dem 01.12.2021 den alten Vertrag zum nächstmöglichen Termin kündigen, da der ja schon lange aus der Mindestvertragslaufzeit raus ist. Dann wird der mit einer Frist von 1 Monat beendet. Bitte nicht vorher kündigen, da die Gesetzesänderung erst ab Dezember gilt!