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Kabel: Servicetechniker 2x berechnet ohne Absprache, kein Service und dazu derselbe Sachverhalt
Hildegardina
Daten-Fan
Daten-Fan

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir haben ein Mehrfamilienhaus und hierfür bei Ihnen einen Kabel-Hausanschluss.

 

Im Februar meldete sich eine Mieterin bei uns, dass der Kabelanschluss nicht funktionieren würde. Ein anderer Mieter auf derselben Etage meldete dasselbe Problem.

Daraufhin kontaktierte ich erst einen Elektriker. Der reparierte etwas an einem Außenkabel und stellte fest, dass in der Wohnung von der Kabel-Dose ein Signal ausging.

Gleichzeitig rief ich bei der Service-Hotline an, schilderte mein Problem und es wurde zugesagt, dass ein Techniker geschickt wird und dies überprüft,  damit festgestellt werden konnte, ob der Fehler vom Kabelanschluss im Keller ausging.

Ich bekam eine SMS mit Termin und zu diesem erschien auch ein Techniker, hielt ein Gerät an die völlig veraltete Installation von Kabel Deutschland,  stellte ein Signal fest und ging.

 

Abends kam der Mieter wieder auf uns zu und meinte, es würde immer noch nicht funktionieren.

 

Daraufhin kontaktierte ich nochmals Vodafone-Kabel und bat um Hilfe. Denn als Vermieter sind wir dafür zuständig, zumindest zwischen der Kabel Vodafone Anlage bis in die Wohnung sicherzustellen, dass der Kabelempfang funktioniert.

Ich machte bei meinem Anruf bei der Servicehotline mein Problem deutlich und es wurde erneut zugesagt den Empfang eingehend zu prüfen.  Diesmal bekam ich keine SMS und es war nicht klar, ob ein Techniker auftauchen würde.

Letztendlich kam jemand und es war dasselbe Spiel. Gerät an die Anlage halten, Signal feststellen und ab.

 

Von der Service-Hotline wurde mit keinem Wort erwähnt, dass dieser „Service“ kostenpflichtig ist.

Wobei von Service zu sprechen meiner Ansicht nach ein Hohn ist, da uns in keiner Weise geholfen wurde.

Ich hätte verstanden, dass uns dieser „Service“ in Rechnung gestellt wird, wenn der Techniker den Weg vom Keller in die Wohnung überprüft hätte, aber nichts dergleichen war der Fall.

Ich habe daraufhin nochmals den Elektriker kontaktiert und dieser fand letztendlich auch den Fehler.

 

Die Krönung des Ganzen ist aber, dass uns dieser „Service“ von Vodafone 2x mit jeweils 99,50€ in Rechnung gestellt wurde!

 

Einmal auf dem Hausanschluss-Vertrag für das Mietshaus und einmal auf dem privaten Kabelanschluss-Vertrag meiner Mutter, die im Haus wohnt.

Es wurde also so getan als wenn 2 unterschiedliche Anschlüsse überprüft worden wären, wobei es immer um den Hausanschluss ging.

Und wie erwähnt, es wurde uns überhaupt nicht wirklich weitergeholfen.

 

Nachdem uns dieser „Service“ auf der Rechnung für den Kabelanschluss meiner Mutter berechnet wurde, schrieb ich an Vodafone Kabel und reklamierte dies. Ich schickte das Schreiben per Einschreiben ab.

Keinerlei Reaktion.

Das uns dieser „Service“ auch auf dem Hausanschluss berechnet wurde, stellte ich erst jetzt fest, da ich annahm, dass die Berechnung, über die ich eh erzürnt bin, auf der falschen Kundennummer berechnet wurde.

Aber nein, es wurde gleich auf jeder Kundennummer eine Rechnung ausgestellt!

 

Es ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten.

 

Den Vertrag für den Hausanschluss habe ich mittlerweile gekündigt.

Ich bitte erneut um Überprüfung und Gutschrift und zwar in beiden Fällen, da kein zu berechnender Service erfolgt ist.

4 Antworten 4
HausHelene
Giga-Genie
Giga-Genie

Der komplette Weg lief völlig falsch.

Wenn das Internet beim Mieter nicht geht, muss dieser eine Störungsmeldung bei Vodafone machen.

Als Eigentümer hast du damit zunächst mal nichts zu tun.

Wenn die Ursache z.B. ein marodes Kabel im Haus ist, setzt sich Vodafone bzgl. kostenpflichtiger Erneuerung mit dir in Verbindung.

 

Ein Elektriker hat im Außenbereich (Straße - HÜP) nichts verloren.

Du hast ohne Wartungsvertrag keinen Anspruch auf lebenslange kostenlose Reparatur.

 

Selbstverständlich kannst du innerhalb der Fristen den Multimediavertrag kündigen.

Beachte aber bitte, dass der Mieter ggf. Anspruch auf eine Mietminderung hat, wenn der Mietvertrag entsprechend ausgestattet ist.

 


@HausHelene  schrieb:

Der komplette Weg lief völlig falsch.

Wenn das Internet beim Mieter nicht geht, muss dieser eine Störungsmeldung bei Vodafone machen.

Als Eigentümer hast du damit zunächst mal nichts zu tun.


Schlichtweg falsch. Wenn hier -wie vom TE beschrieben- ein Mehrnutzervertrag für das Haus besteht, ist der Vertragspartner NICHT der Mieter, sondern alleine der Vermieter/Hauseigentümer.

 

Ergo gehen die Störungsmeldungen vom Mieter, der den Kabelanschluss dann ja an den Vermieter bezahlt, auch folgerichtig alleine an den Vermieter, der sich darum zu kümmern hat, dass die Mietsache in Ordnung ist. Wie er dann weiterverfährt, also ob der Vermieter dann seinerseits den Kabelbetreiber einschaltet oder eigene Techniker beauftragt, ist nicht Sache des Mieters. Auch die Kosten sind nicht Sache des Mieters, sondern Sache des Vermieters, weil hier der Vermieter die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zu halten hat.

 

Ergo: Nix mit "Mieter meldet sich beim Anbieter", sondern einziger Ansprechpartner des Mieters bei einem MNV für das Haus, der über die Nebenkosten abgerechnet wird, ist der Vermieter. Weil der Mieter auch nur mit dem Vermieter ein Vertragsverhältnis hat.

 


@HausHelene  schrieb:

Wenn die Ursache z.B. ein marodes Kabel im Haus ist, setzt sich Vodafone bzgl. kostenpflichtiger Erneuerung mit dir in Verbindung.


Wenn der Techniker vom Vermieter -wie in dem Fall hier- bestellt wird und Schäden an der Hausanlage feststellt, wird diese kostenpflichtig für den Hauseigentümer erneuert (sofern dieser das will). Aber auch schon die Prüfung kostet eben jene 99,50 € Pauschale, wenn ein Schaden außerhalb des Einflussbereiches von Vodafone festgestellt wird - und jener Einflussbereich endet bei TV generell am HÜP...

 


@HausHelene  schrieb:

Ein Elektriker hat im Außenbereich (Straße - HÜP) nichts verloren.


Korrekt...

 


@HausHelene  schrieb:

Du hast ohne Wartungsvertrag keinen Anspruch auf lebenslange kostenlose Reparatur.


Hier muss unterschieden werden, wo der Schaden auftritt:

* Von der Straße bis zum HÜP hat man sehr wohl einen Anspruch auf kostenlose Reparatur - weil dies das Netz des Anbieters ist, für das man die Grundgebühr bezahlt - und zwar mit aber auch ohne Wartungsvertrag.

* Innerhalb des Hauses hinter dem HÜP (also u.a. Hausverstärker, Verteiler, Antennenkabel und -dosen) hingegen gibt es keinen Anspruch auf Reparatur ohne entsprechenden (zusätzlichen) kostenpflichtigen Wartungsvertrag. Die Zuständigkeit ohne (zusätzlichen) Wartungsvertrag endet am HÜP.

 


@Hildegardina  schrieb:

Gleichzeitig rief ich bei der Service-Hotline an, schilderte mein Problem und es wurde zugesagt, dass ein Techniker geschickt wird und dies überprüft,  damit festgestellt werden konnte, ob der Fehler vom Kabelanschluss im Keller ausging.

Ich bekam eine SMS mit Termin und zu diesem erschien auch ein Techniker, hielt ein Gerät an die völlig veraltete Installation von Kabel Deutschland,  stellte ein Signal fest und ging.

Also ist der Anschluss am HÜP nicht gestört - in dem Fall wird der Technikertermin gemäß Preisliste abgerechnet. Diese Preisliste wurde damals, als der Kabelanschlussvertrag abgeschlossen wurde, mit übergeben.

 

Und da die Hausinstallation halt euer Bier als Eigentümer ist, macht der Techniker da nichts dran, wenn ihr es nicht separat beauftragt (und bezahlt). Eine "völlig veraltete Installation von KabelDeutschland" wird von Vodafone ohne Wartungsvertrag nicht kostenlos ausgetauscht/erneuert -- entweder es wird ein Wartungsvertrag abgeschlossen -oder- ihr bezahlt die Modernisierung aus eigener Tasche.

 


@Hildegardina  schrieb:

Daraufhin kontaktierte ich nochmals Vodafone-Kabel und bat um Hilfe. Denn als Vermieter sind wir dafür zuständig, zumindest zwischen der Kabel Vodafone Anlage bis in die Wohnung sicherzustellen, dass der Kabelempfang funktioniert.

Ich machte bei meinem Anruf bei der Servicehotline mein Problem deutlich und es wurde erneut zugesagt den Empfang eingehend zu prüfen.  Diesmal bekam ich keine SMS und es war nicht klar, ob ein Techniker auftauchen würde.

Letztendlich kam jemand und es war dasselbe Spiel. Gerät an die Anlage halten, Signal feststellen und ab.


Also hat zweimal ein Technikereinsatz stattgefunden... Dann muss auch zweimal bezahlt werden.

Und solange das Signal am HÜP in Ordnung ist, wird für jeden neuen Technikereinsatz wieder die Pauschale fällig...

 

Ähnlich wie auch die Wasserwerke keinen kostenlosen Klempner schicken, wenn du einen Wasserrohrbruch hinter dem Hauptabsperrhahn hast - oder wie der Energieversorger keinen kostenlosen Elektriker schickt, wenn hinter der Zählereinrichtung die Elektroinstallation einen Defekt aufweist. All dies sind Dinge, die du als Vermieter selbst auf eigene Kosten beheben musst - und diese Sachen sind auch nicht auf die Mieter umlagefähig, weil diese Installationen und Reparaturen bereits von der Kaltmiete abgedeckt sind...

 


@Hildegardina  schrieb:

Von der Service-Hotline wurde mit keinem Wort erwähnt, dass dieser „Service“ kostenpflichtig ist.

Wobei von Service zu sprechen meiner Ansicht nach ein Hohn ist, da uns in keiner Weise geholfen wurde.


Es wurde zweimal festgestellt, dass der Fehler nicht im Verantwortungsbereich von Vodafone liegt - damit sind die Technikereinsätze gemäß Preisliste, die dem Kabelanschlussvertrag zugrunde liegt, kostenpflichtig. Ob die Hotline darauf nochmal (erneut) hinweist oder nicht, spielt für die Kostentragungspflicht keine Rolle.

 


@Hildegardina  schrieb:

Ich hätte verstanden, dass uns dieser „Service“ in Rechnung gestellt wird, wenn der Techniker den Weg vom Keller in die Wohnung überprüft hätte, aber nichts dergleichen war der Fall.


Die Hausinstallation ist ja auch nicht Sache von Vodafone, sondern alleinig EUER Zuständigkeitsbereich als Eigentümer. Wenn die Hausinstallation einen Defekt aufweist, müsst ihr den auf eigene Kosten beheben - eine Störungsmeldung bei Vodafone ist in dem Fall sinnlos, gerade weil ja bereits beim ersten Mal festgestellt wurde, dass es sich wohl um eine Störung innerhalb des Hauses handelt.

 


@Hildegardina  schrieb:

Ich habe daraufhin nochmals den Elektriker kontaktiert und dieser fand letztendlich auch den Fehler.


Und, was war der Fehler (im Hausnetz)? Sollte er von einem Mieter verursacht worden sein, kannst du versuchen, die Kosten dem Verursacher in Rechnung zu stellen...

 


@Hildegardina  schrieb:

Die Krönung des Ganzen ist aber, dass uns dieser „Service“ von Vodafone 2x mit jeweils 99,50€ in Rechnung gestellt wurde!


Was genau den Kosten in der deinem Vertrag beigelegten Preisliste entspricht...

 


@Hildegardina  schrieb:

Einmal auf dem Hausanschluss-Vertrag für das Mietshaus und einmal auf dem privaten Kabelanschluss-Vertrag meiner Mutter, die im Haus wohnt.

Es wurde also so getan als wenn 2 unterschiedliche Anschlüsse überprüft worden wären, wobei es immer um den Hausanschluss ging.


Je nachdem, wer den vermeintlichen Schaden meldet, bezahlt auch.

Wenn einmal über die Kundennummer des Mehrnutzervertrages (Hausvertrages) und ein zweites Mal über die Kundennummer der Mutter (Einzelvertrag), dann werden auch unterschiedliche Rechnungen ausgestellt - denn wer den Techniker bestellt, bezahlt ihn auch.

 

Das führt ja auch regelmäßig zur Unmut von Mietern, wenn diese direkt bei VF anrufen und dann mit den Kosten konfrontiert sind, obwohl der Vermieter zuständig ist.

 


@Hildegardina  schrieb:

Und wie erwähnt, es wurde uns überhaupt nicht wirklich weitergeholfen.


Weil ein Schaden im Haus nicht Sache von Vodafone ist.

 


@Hildegardina  schrieb:

Nachdem uns dieser „Service“ auf der Rechnung für den Kabelanschluss meiner Mutter berechnet wurde, schrieb ich an Vodafone Kabel und reklamierte dies. Ich schickte das Schreiben per Einschreiben ab.

Keinerlei Reaktion.

Das uns dieser „Service“ auch auf dem Hausanschluss berechnet wurde, stellte ich erst jetzt fest, da ich annahm, dass die Berechnung, über die ich eh erzürnt bin, auf der falschen Kundennummer berechnet wurde.

Aber nein, es wurde gleich auf jeder Kundennummer eine Rechnung ausgestellt!

 

Es ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten.

 

Ich bitte erneut um Überprüfung und Gutschrift und zwar in beiden Fällen, da kein zu berechnender Service erfolgt ist.


Da wird nichts gutgeschrieben, wenn zweimal festgestellt wurde, dass kein Fehler im Verantwortungsbereich von Vodafone liegt. Das dir damit nicht weitergeholfen ist, spielt dabei keine Rolle - Vodafone prüft bis zum HÜP, weil dort die Zuständigkeit endet.

 

Und wenn ihr zweimal den Techniker bestellt, bezahlt ihr auch zweimal den unnötigen Technikereinsatz von Vodafone, da kein Fehler im Zuständigkeitsbereich von Vodafone vorlag.

 


@Hildegardina  schrieb:

Den Vertrag für den Hausanschluss habe ich mittlerweile gekündigt.

Das könnte für dich dumm enden, wenn du eben jene Position im Mietvertrag mit aufführst. Denn dies kann die Mieter zur Mietminderung berechtigen, wenn du einen im Mietvertrag vereinbarten Dienst nicht mehr bereitstellst.

@reneromann 

Sorry, ich hatte das alles wohl falsch verstanden und ging von Kabel-Internet aus.

Bei Kabel-TV ist natürlich der Eigentümer zuständig.

Allerdings ist die Reparatur bei Kabel-TV i.d.R. nicht kostenlos.

Mich wundert nur, dass der zunächst beauftragte Elektriker das Problem nicht lösen konnte.


@HausHelene  schrieb:

Allerdings ist die Reparatur bei Kabel-TV i.d.R. nicht kostenlos.


Bis zum HÜP wäre sie kostenlos...

Danach halt nicht mehr...

 


@HausHelene  schrieb:

Mich wundert nur, dass der zunächst beauftragte Elektriker das Problem nicht lösen konnte.


Warum er es beim ersten Mal nicht konnte, wird der Elektriker dem Themenstarter wahrscheinlich auch nicht sagen (können) -- immerhin könnte das nämlich Regresspflichten auslösen, wenn das Gewerk nicht ordentlich ausgeführt wurde.

Wenn nämlich der Elektriker zur Schadensbehebung gerufen wurde und diese auch vermeldet hat, obwohl dem nicht so war, sollte er im Rahmen der Gewährleistung ein zweites Mal antanzen - und zwar kostenlos...