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21.01.2024 13:59 - bearbeitet 21.01.2024 14:09
Hallo,
ich habe mich gewundert, dass in der letzten Rechnung Vodafone mir die Kosten für "Kabel Phone Verbindungen" in Rechnung stellt. Weil ich einen Vertrag mit Vodafone geschlossen habe anhand der Vertragszusammenfassung mit Festnetz-Flat für 0,00 Euro. Habe gerade mit der Kundenbetreuung telefoniert, wo die freundliche Mitarbeiterin versuchte mir zu erklären, dass mit "Festnetz-Flat" Telefonate in das Vodafone-Telefonnetz gemeint sind und sie hat flott mir das entsprechende Vodafone-Produkt angeboten, mit dem ich eine "richtige" Festnetz-Flat nutzen kann. Ich empfinde derart Präsentation der Produktbeschreibung in der Vertragszusammenfassung als irreführend.
Nach meinem Verständnis darf Vodafone mir keine Leistungen in Rechnung stellen über die wir als Vertragspartner keine Vereinbarung getroffen haben. In der Vertragszusammenfassung taucht das Produkt/Leistung/Option "Kabel Phone" gar nicht auf, ich habe die Option "Kabel Phone" auch nicht zusätzlich gebucht also dürfte Vodafone diese Leistung mir gar nicht erbringen.
Ich bin neugierig ob andere Kunden anhand der Preisliste (s. Screenshot und besser lesbare Vertragszusammenfassung als PDF im Anhang) erkennen, dass mit "Festnetz-Flat" ausschließlich Anrufe in das Vodafone-Festnetz gemeint sind❓Und würde mich auf ein Feedback freuen 🙂❗
gruss, grueneSonne
am 21.01.2024 15:35
In der Tarifbeschreibung auf der Website steht, dass für deinen gebuchten Tarif die Festnetzflat eine Zusatzoption darstellt und nicht inklusive ist. Auf deiner Vertragszusammenfassung ist die entsprechende Checkbox auch nicht angekreuzt. Ich gebe dir aber Recht, dass in der Einzelauflistung das Erwähnen einer gar nicht gebuchten Option sehr ungeschickt ist.
21.01.2024 16:13 - bearbeitet 21.01.2024 16:14
Danke für die Rückmeldung @Peter_Co
@Peter_Co schrieb:In der Tarifbeschreibung auf der Website steht, dass für deinen gebuchten Tarif die Festnetzflat eine Zusatzoption darstellt und nicht inklusive ist.
Also der Gesetzgeber hat die Vertragszusammenfassung für den Schutz der Verbraucher verpflichtend eingeführt und sogar detailliert vorgeschrieben hat, was eine "klare und leicht lesbare Vertragszusammenfassung" zu enthalten hat vermutlich gerade deswegen, weil die Inhalte auf der Website eine flüchtige Sache ist und sich schnell ändern können. Auf der Webseite https://www.vodafone.de/hilfe/pib-privatkunden-tarife-festnetz.html, auf die in der Vertragszusammenfassung unten verlinkt ist, finde ich das Produkt eazy40 gar nicht 🤔. Auch im Abschnitt "Archiv" nicht.
gruss, grueneSonne
am 21.01.2024 16:18
Auf den Vodafone-Seiten wirst du die eazy-Tarife auch nicht finden, da es sich quasi um die „Billigmarke“ mit eigenen Tarifen handelt. Schau mal hier:
am 21.01.2024 16:20
Hallo grueneSonne,
die Produktinformationsblätter der Eazy Tarife findest du auf der Eazy Webseite: eazy - Kabel-DSL Internet - Zuper Internet. Zuper günstig.
Aber ja, ich sehe es wie Peter_Co: Die Festnetzflat sollte - sofern nicht als Option zum Vertrag dazugebucht - nicht in der Vertragszusammenfassung aufgeführt werden.
Grüße
21.01.2024 16:37 - bearbeitet 21.01.2024 16:37
Unter der Tarifübersicht https://www.eazy.de/home verspricht der Billiganbieter "versteckte Kosten: keine! 🙂", wobei der Preis für die Festnetz-Telefonie erst nach mühseligem Scrollen und Öffnen der Unterseite genannt wird. Transparent ist es für mich nicht 🙄.
am 21.01.2024 17:10
Die BNetzA ist nicht der Gesetzgeber.
Wo genau sagt der Gesetzgeber das nicht gebuchte Optionen etc. mit 0€ nicht gelistet werden dürfen? oder - im Link der BNetzA - wo genau finde ich von dir angesprochenen Punkt?
am 21.01.2024 18:40
Du hast Recht @MasterScorpion - die Bundesnetzagentur ist kein Gesetzgeber, es ist eine Aufsichtsbehörde mit Aufgaben im Verbraucherschutz. Die Bundesnetzagentur hat eine TK-Transparenzverordnung erlassen und der Gesetzgeber hat dieser Transparenzverordnung zugestimmt. Kann sein, dass bei einer Außeinandersetzung vor Gericht eine Rolle spielen kann, dass dies (nur) eine Verordnung ist. Für mich als Verbraucher ist wichtig, dass der Gesetzgeber dahinter steht.
@MasterScorpion schrieb:Wo genau sagt der Gesetzgeber das nicht gebuchte Optionen etc. mit 0€ nicht gelistet werden dürfen? oder - im Link der BNetzA - wo genau finde ich von dir angesprochenen Punkt?
Mein eigentliches Anliegen in diesem Thread ist die Frage, die ich im Eröffnungsbeitrag gestellt habe
Ist für die Kunden anhand der Preisliste in der Vertragszusammenfassung zu erkennen, dass mit "Festnetz-Flat" ausschließlich Anrufe in das Vodafone-Festnetz gemeint sind❓
Und das mit Rücksicht auf die Anforderung, die in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2243 der Kommission [1] klar formuliert ist: "Die Vertragszusammenfassung sollte leicht lesbar, verständlich und vergleichbar sein sowie eine einheitliche Gliederung und ein einheitliches Format haben."
TK-Transparenzverordnung
§1 Produktinformationsblatt
Das Produktinformationsblatt enthält ausschließlich folgende Angaben:
[...]
die für die Nutzung der Zugangsdienste geltenden Preise,
https://www.gesetze-im-internet.de/tktransparenzv/__1.html
Die Vertragszusammenfassung sollte leicht lesbar, verständlich und vergleichbar sein sowie eine einheitliche Gliederung und ein einheitliches Format haben.
[...]
Abschnitt „Preis“
Bei elektronischen Kommunikationsdiensten, die gegen eine direkte Geldzahlung bereitgestellt werden, enthält dieser Abschnitt die Preise für die Aktivierung des Dienstes und die wiederkehrenden oder verbrauchsabhängigen Entgelte.
[1] DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/2243 DER EU- KOMMISSION https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R2243&from=HU S. 6
Keine Frage, es ist eine Auslegungssache und ob eine Botschaft "leicht lesbar, verständlich" ist, hängt nicht nur vom Sender, sondern auch vom Empfänger ab. Aber dafür gibt es doch die Aufsichtsbehörde, die eine Aufgabe hat, die konkrete Anwendungsfälle zu untersuchen und ein Urteil zu fällen 🙂. Knackpunkt in diesem Anwendungsfall ist m.E., dass Vodafone - warum auch immer - die nachträglich in Rechnung gestellte Leistung "Kabel Phone" in der Vertragszusammenfassung nicht genannt hat. Dafür ist in der Preisliste (die mit Ausnahme "Festnetz-Flat" ausschließlich Dienste enthält, die ich bestellt habe) ein Dienst "Festnetz-Flat" in einer Form genannt , die - meine Wahrnehmung - irreführend ist, weil dieser Dienst unter den anderen von mir bestellten kostenlosen 0,00 € Diensten aufgeführt ist. In der jetzigen Form macht die Zusammenfassung auf mich einen Eindruck, dass dieses Dokument dafür missbraucht wurde, um Werbung für das Produkt "Festnetz-Flat" zu machen. Dies ist aber entspricht nicht dem Ziel, wofür die Vertragszusammenfassung eingeführt wurde.
gruss, grueneSonne