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Kabel-Internet Vertrag Nebenkostenprivileg NE4 Medicom
IceTeaBubble
Daten-Fan
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Hallo,

vorneweg: Ich glaube ich habe jeden Foren-Beitrag zu meinem Anliegen gelesen, ohne eine gute Antwort zu finden.

Situation:
Wir wohnen seit Oktober 2023 in Langen bei Frankfurt. An unserer Adresse gibt es kein DSL, sondern nur Kabel und Glasfaser Internet. Wir haben uns damals für einen Kabel-Internet Vertrag "GigaZuhause 50 Kabel" bei Vodafone entschieden, ohne jegliche Zusätze wie bspw. Kabel-TV. Damit sind wir auch glücklich. Diese Woche haben wir im Briefkasten ein unpersonalisiertes Schreiben der "medicom Dreieich GmbH" gefunden, wo geschrieben wird:

"Um weiterhin den aktiven Kabelanschluss für Kabel-TV sowie den Zugang zu Vodafone Kabel-Internet & Telefonie nutzen zu können ..."
"Die Wohnungen ohne neuen Einzelnutzervertrag werden abgeschaltet."

In meiner ersten Reaktion dachte ich, dass eben aufgrund des wegfallenden Nebenkostenprivileges die Leute mit Kabel-TV Wunsch dazu bewegt werden sollen, bei der Firma medicom einen Vertrag für 17,52€ (!) / Monat bis zum 30.6.2024 zu schließen. In meinen Augen bestätigt wird das auf der beiliegenden letzten Seite, der "Vertragszusammenfassung der Hauptbestandteile dieses Dienstleistungsangebots" nach EU Recht. Dort wird unter "Dienste und Geräte" aufgeführt: "Kabelanschluss mit Fernsehsignal in HD- und SD-Qualität sowie Rundfunksignal."

 

Nach einiger Recherche bin ich über den Begriff Netzebene 4 Betreiber gestoßen. Die Medicom scheint für unser Haus das Netz vom Abnahmepunkt bis zur Dose in der Wohnung zu stellen - die sog. "Letzte Meile". Bisher wurde das scheinbar über die NK Abrechnung der Hausverwaltung im Rahmen des Nebenkostenprivilegs bezahlt. Eine kleine Expedition im Keller hat mich auch zu einem großen, doppelt verschlossenen Verteilerkasten mit einem großen Aufkleber der Firma Medicom geführt. Weitere Informationen, habe ich noch auf deren Website selbst gefunden: https://www.medicom-dreieich.de/kooperation/

 

Viele Rezensionen im Netz schreiben, dass die Firma Medicom das Internet abdreht, wenn man keinen Kabelanschluss inkl. Kabel-TV von Ihnen bezahlt. Aus Angst davor, habe ich mich telefonisch mit Vodafone unterhalten. Konkret haben mir 2 Mitarbeiter jeweils unabhängig in 2 Gesprächen gesagt, dass das Internet der Vodafone gehört, und die Firma Medicom nur das Kabel-TV im Haus verwaltet. Es wäre Sachbeschädigung, wenn da jemand von Medicom rumwerkelt und der Medicom Kasten ist nur für analoges Signal und TV (Wurde analog nicht 2019 abgeschaltet?!). Soweit aktuell die Sachlage.

Davon ab, dass ich von der allgemeinen Situation und Sachlage (Bundesnetzagentur hat keine klare Stellung, Verbraucherschutz hat scheinbar auch noch keine weiteren Bemühungen zu dem Thema gemacht, Gesetzgeber hat wohl das "Sschlupfloch" bei der Abschaffung des NK Privilegs nicht durchdacht) unzufrieden bin, sehe ich folgende Optionen und Entwicklungsmöglichkeiten:

1. Die Vodafone Kollegen hatten Recht. Medicom hat hier nichts zu melden, was Kabel-Internet angeht. Wir gehen nicht auf die Forderung ein, das Internet läuft weiter.

2. Die Vodafone Kollegen hatten Unrecht. Medicom kontrolliert das Hausnetz und dreht uns das Internet ab. Erstmal der Super-GAU da wir teilweise auf Home Office angewiesen sind.

Im Fall von 2. ist die Frage: Was passiert dann? Der Vodafone Techniker am Telefon meinte, wenn das so wäre, kann ich einfach anrufen, eine Störung melden und die reparieren das. Ich vermute aber, dass der hier vor Ort auch nichts machen könnte.
a) Kommt tatsächlich ein Techniker und zaubert eine neue Leitung?
b) Werde ich dann gezwungen einen beliebigen Preis der Medicom für den Anschluss zu zahlen?
c) Kann ich vom Vodafone Vertrag zurücktreten (Sonderkündigungsrecht?), da die Leistung nicht erbracht werden kann?
d) Kann ich mich möglicherweise mit einem (frühzeitigen) Upgrade auf Glasfaser aus der Misere wenden?
Beachtet werden muss, dass wir noch lange in der Mindestlaufzeit sind.

Hat jemand hier im Forum vielleicht dasselbe Problem? Oder kann eine weitere Idee oder einen hilfreichen Kommentar beisteuern? Wir wären für alles dankbar, was Klarheit bringt.

Interessante Beobachtung noch zum Schluss: Der Verfügbarkeitscheck der Vodafone selbst im Internet bietet weiterhin die Möglichkeit zu Bestellung von Kabel TV und Kabel Internet an unserer genauen Adresse an. Geworben wird sogar mit "Einfacher Selbstinstallation, ohne Techniker". Ich kann mir kaum vorstellen, dass das passieren würde, wenn dafür ein kostenpflichtiger Anschluss einer Dritten Partei notwendig ist. Die Rechtslage dazu stelle ich mir ebenfalls recht eindeutig vor, jedoch gibt es aufgrund der Aktualität leider keine Präzedenzfälle.

Beste Grüße und Vielen Dank.

11 Antworten 11
reneromann
SuperUser
SuperUser

Medicom ist euer Kabelnetzbetreiber -- ihr kommt um die Zahlung der Grundgebühr nicht drum herum, auch wenn ihr nur Internet von Vodafone beziehen wollt.

 

Und nein, ein Sonderkündigungsrecht gibt es für euch nicht - Vodafone hat explizit in den AGB schon genannt, dass ihr selbst die Kosten für den Kabelgrundanschluss eines Drittanbieters als Vorbedingung für den Internetanschluss tragen müsst. Schließt ihr diesen Grunanschlussvertrag nicht ab, ist dies kein Grund für ein Sonderkündigungsrecht - weil ihr selbst den Grund für die Nichterbringbarkeit liefert -- im Prinzip ähnlich, als würdet ihr das Kabel kappen, aber eine Reparatur ablehnen.

Hi reneromann,

Danke für die Antwort. Ich kann in den mir vorliegenden AGB leider den richtigen Passus nicht finden. Hast du da vielleicht noch einen Hinweis, wo genau ich den finden kann, damit ich es mir selber einmal schwarz auf weiß durchlesen kann?


Schade finde ich, dass die Service Mitarbeiter leider nicht mit der aktuellen Situation vertraut sind. Manche Kunden werden sich auf diese falschen Aussagen verlassen und dann am 1.7. blöd aus der Wäsche schauen. Hoffentlich hilft dieser Beitrag etwas mehr Klarheit zu bringen.

reneromann
SuperUser
SuperUser

Lies dir die "Ergänzenden Geschäftsbedingungen für Vodafone Internet-, Telefonie- und TV-Leistungen", insbesondere den Punkt A 1.3 sowie A 1.4 durch.

tommyhlw
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Wir stehen hier vor einem ähnlichen Problem.

Allerdings aus Sicht des Vermieters.

Unsere GmbH verwaltet ein Mehrfamilienhaus mit 29 Wohnung. Entsprechend haben wir einen Sammelvertrag für TV ca. 4000€ pro Jahr. (Ca. 11,50€ pro Wohnung und Monat) Bei der Rehnig Group.

Die Bewohner haben sich Internet über Kabel (vermutlich alle bei Vodafone) geholt und bezahlen bis Juli noch den TV Anschluss, obwohl sie ihn teilweise ja gar nicht benötigen.

 

Wir betreiben die Netzebene 4 (Koaxialkabel in die Wohnungen) selbst. Unser Anbieter ist die Rehnig Group. Die Rehnig Group weigert sich/verzögert uns einen neuen Vertrag für das reine Internet Signal anzubieten. Es wird behauptet TV und Internet wäre technisch nicht zu trennen, dabei gibt es günstige Plomben, die in der Wohnung angeschlossen werden könnten.

 

Habe das Gefühl sie spielen mit der Angst, dass nichts mehr geht und spekulieren darauf, dass wir nicht kündigen und die Kosten anderweitig an die Bewohner weitergeben.

Sie würden sich auf einen Überlassungsvertrag einlassen, sodass wir die Netzebene 4 an sie übergeben... am Ende würden sie sich dann vermutlich viel Geld für die Durchleitung des Signals geben lassen.

 

Es nervt, weil nichts klar ist und wir unseren Bewohnern auch nicht so einfach die Lösung präsentieren können, da es keine Alternative Anbieter für das Kabelsignal bei uns gibt.

 

An anderer Stelle habe ich gelesen, dass die Rehnig Group in einer ähnlichen Situation sei, da Vodafone die Sammelverträge auch nicht so einfach auf die neue Rechtslage anpassen will.

 

Das Geschäftsmodell gründet wohl auf Basis dieser TV-Gebühr, die jetzt aber keine Pflicht mehr sein darf

reneromann
SuperUser
SuperUser

Rehnig muss keine reinen Internetverträge anbieten - es gilt Vertragsfreiheit.

Wenn Rehnig das Internetsignal nur in Kombination mit dem TV-Signal anbietet, müssen die Bewohner, die weiterhin Kabel-Internet nutzen wollen, dann den TV-Anteil mitbuchen, egal ob sie wollen oder nicht. Sie können natürlich auch zu einem anderen DSL-Anbieter wechseln.

 

Davon abgesehen betreibt Rehnig wohl bei euch die NE3, also die Zuleitung zum Haus - und damit habt ihr keine Wahl. Entweder es werden TV-Verträge (durch die Nutzer) mit Rehnig abgeschlossen -oder- Rehnig klemmt die Dosen ab, egal ob da noch ein Internetvertrag drüber läuft oder nicht.

 

Es gibt also nur genau zwei Optionen für die Nutzer:

a) entweder sie bezahlen den Rehnig-Kabel-Grundvertrag und können weiterhin Kabel-Internet benutzen

-oder-

b) sie bezahlen den Rehnig-Kabel-Grundvertrag nicht und müssen auf einen anderen Internetanschluss wechseln.

 

Und nein, Rehnig ist weder verpflichtet, Anschlüsse mit Sperrdosen oder Sperrfiltern auszurüsten noch reine Internetverträge anzubieten.

 

Davon abgesehen:

Was glaubst du denn, wer Rehnig die Kosten für den Betrieb des NE3-Netzes bezahlt, wenn nicht die Nutzer über die Kabel-Grundgebühr? VF bezahlt keinen Cent für die Durchleitung des Kabelsignals...

@reneromann 

"Wenn Rehnig das Internetsignal nur in Kombination mit dem TV-Signal anbietet, müssen die Bewohner, die weiterhin Kabel-Internet nutzen wollen, dann den TV-Anteil mitbuchen, egal ob sie wollen oder nicht. Sie können natürlich auch zu einem anderen DSL-Anbieter wechseln."

Schön wäre es ja, wenn diese Option bestehen würde, dass man an Rehnig als Basis 11,50€ abdrückt, wenn man Internet will. Aber sie wollen 11,50€ für ALLE Wohnungen (also das sammelinkasso beibehalten).

 

Wir als Vermieter sollen dann die Lücken füllen und bekommen von Rehnig als Vorschlag die Kaltmiete zu erhöhen.

 

Sonstige Telefonleitungen wurden in unserem Wohngebiet nicht gelegt. Also ist DSL keine Option.


@tommyhlw  schrieb:

Wir als Vermieter sollen dann die Lücken füllen und bekommen von Rehnig als Vorschlag die Kaltmiete zu erhöhen.


Warum willst du als Vermieter überhaupt noch tätig werden?

Ab dem 01.07. sind die Mieter selbst verantwortlich - nicht mehr und nicht weniger.

 

Und klar, wenn du als Vermieter einen Vertrag mit Rehnig machen willst, dann ist es dein Problem, wie du die Kosten reinbekommst - und dann wird Rehnig auch immer einen Sammelvertrag für alle Nutzer im Haus mit dir abschließen wollen. Wie du das dann mit den Mietern abrechnest oder ob du es überhaupt abrechnen kannst, spielt für Rehnig keine Rolle.

 


@tommyhlw  schrieb:

Sonstige Telefonleitungen wurden in unserem Wohngebiet nicht gelegt. Also ist DSL keine Option.


Ja und? Wo liegt das Problem?

 

Das ist doch das Problem des Mieters, wenn er die Kabelgebühren nicht bezahlen will, wie er dann an einen anderen Anschluss kommt - und nicht deins. Wenn es für den Mieter keine Alternativen außer Kabel und Mobilfunk gibt, dann hat der Mieter halt keine Alternativen außer Kabel und Mobilfunk - aber das kann dir doch als Vermieter egal sein.

Deshalb:

https://www.mietrecht.com/mietminderung-kein-internet/#:~:text=Der%20Vermieter%20ist%20nicht%20verpf....

 

Als Vermieter ist das Nebenkostenprivileg für TV Geschichte.

Die Pflicht einen funktionierenden Kommunikationsanschluss pro Wohnung bereitzustellen hat sich nicht geändert. Der Anschluss funktioniert ohne Rehnig nicht.

 

Aber hier werde ich wohl keine Hilfe finden.

 

Gehe davon aus das Rehnig durch Vodafone dazu getrieben wird: https://www.golem.de/news/netzebene-4-vodafone-riskiert-hunderttausende-kabelkunden-zu-verlieren-240...


@tommyhlw  schrieb:

Die Pflicht einen funktionierenden Kommunikationsanschluss pro Wohnung bereitzustellen hat sich nicht geändert.


Richtig - aber wenn der Mieter dafür einen Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter abschließen muss, dann muss er dafür einen Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter abschließen.

 


@tommyhlw  schrieb:

Der Anschluss funktioniert ohne Rehnig nicht.


So wie ein DSL-Anschluss auch ohne entsprechenden Vertrag nicht funktioniert.

Du bist als Vermieter NICHT verpflichtet, die entsprechenden Grundverträge abzuschließen -- das ist spätestens ab dem 01.07. Sache des Mieters.

 

Der Mieter kann sich ab dem Tag frei entscheiden, ob er den Kabelanschluss und Kabelinternet weiter benutzen will (und dann zwingend die entsprechenden Verträge abschließen muss) -oder- ob er es nicht tut und auf andere Mittel, z.B. Internet via Mobilfunk, zurückgreift.

 

Du hast als Vermieter nur die Möglichkeit zu schaffen - die ist über den Rehnig-Anschluss gegeben. Ob der Mieter die Möglichkeit nutzt oder nicht, spielt keine Rolle.

 

Ähnlich wie es auch beim Strom ist - du hast die Möglichkeit zu schaffen, dass der Mieter einen Stromanschluss nutzen kann -- ob er aber kostenpflichtig einen solchen Anschlussvertrag abschließt oder nicht, spielt für dich keine Rolle. Und wenn er es nicht macht, kann er daraus keine Mietminderung ableiten.

 

Eine Mietminderung würde nur dann funktionieren, wenn du als Vermieter die Installation komplett ablehnst und es gar keine Möglichkeit gäbe -- es gibt bei euch jedoch die Möglichkeit via Kabel und das reicht.

 


@tommyhlw  schrieb:

Gehe davon aus das Rehnig durch Vodafone dazu getrieben wird: https://www.golem.de/news/netzebene-4-vodafone-riskiert-hunderttausende-kabelkunden-zu-verlieren-240...


Rehnig wird durch Vodafone zu nichts getrieben - es war halt für diese regionalen NE3-/NE4-Betreiber schon immer deren Geschäftsmodell, günstig Vorleistungen bei Vodafone einzukaufen und sie teurer zu verkaufen. Nun klappt das halt bei den Kunden, die zwar Internet-, aber kein TV haben wollen, nicht mehr - weil diese regionalen NE3-/NE4-Betreiber selbst keinerlei Internetanbindung haben und dort zwingend auf ISPs wie Vodafone angewiesen sind.

 

Das ist jan nicht mit dem Aufbau einer TV-Kopfstation getan - das würde für KabelTV reichen - sondern für Internet braucht's halt wesentlich mehr. Einerseits natürlich der ganzen CMTS - also der Internet-Kopfstellen, in denen das DOCSIS-Signal für das jeweilige Segment erzeugt wird - und andererseits müssen diese CMTS natürlich auch über einen Backbone und mit jeweiligen Peerings an's Internet angebunden werden. Die entsprechenden Abrechnungssysteme und die technisch notwendigen Zusatzsysteme (SIP-Server für Telefonie, DHCP-Server, Aktivierungsportal, ...) auch nur nebenbei erwähnt -- das alles können diese NE3-/NE4-Betreiber gar nicht bieten.

Ein Umbau auf eigene Infrastruktur ist also sehr teuer - daher werden es diese Betreiber nicht selbst machen können -- und Vodafone wird ihnen kein Geld für den Betrieb der Infrastruktur bezahlen, weil das schlichtweg bei den Internetverträgen nicht einkalkuliert ist.