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Lösung
am 27.08.2022 19:43
Hallo,
am 17.08.2022 rief mich Herr A. von einer Filiale aus Hamburg an und machte mir ein Angebot für einen Vodafone DSL Vertrag.
Eine Zusammenfassung schickte er mir per Mail über DokuSign. Nun schickte er mir, aber ein Kabelangebot, mit dem ich so nicht einverstanden war und lehnte die DokuSign Signatur ab.
Einige Tage später bekam ich per Post eine Vertragszusammenfassung für einen Kabelvertrag. Diesen habe ich aber nie zugestimmt und auch nicht unterschrieben.
Einen Widerruf per Mail hatte ich gestellt. Jetzt bekam ich per Post ein Schreiben, dass der Widerruf nicht ging, da der Vertrag über die Filiale in Hamburg ging.
Per Telefon kriege ich Herrn A. nie erreicht und auch auf Rückrufbitten per Mailbox erreiche ich nie einen Rückruf.
Nach einem Besuch in der Filiale in Hamburg sagte man mir Herr A. würde eigentlich in einer Filiale im Vorort von Hamburg arbeiten und macht nur telefonisch ab und zu über Hamburg Kundengespräche.
Und man sagte mir, man könnte mein Anliegen nur prüfen und ich solle einen Widerruf schriftlich stellen.
Der Widerruf hat ja nun leider nicht geklappt und bisher habe ich von der Filiale in Hamburg auch keinen Rückruf bekommen.
Ich bin langsam am verzweifeln, schlafe schon schlecht und möchte diesen Vertrag einfach nur storniert haben. Denn diesen habe ich nie geschlossen und auch nicht unterschrieben.
Das Gerät wurde auch schon per DHL verschickt und habe die Annahme verweigert.
am 27.08.2022 20:40
Wenn der Vertrag zunächst mal telefonisch zustandegekommen ist, gilt das Fernabsatzgesetz.
Dabei ist es unerheblich, wo sich der Verkäufer üblicherweise aufhält.
Hast du eigentlich eine Widerufsbelehrung bekommen?
Wenn du dich mit dem Support kurzschließen möchtest:
https://forum.vodafone.de/t5/Vodafone-News/Euer-Kontakt-zu-Vodafone/m-p/1912292#M10954
Verwende Facebook oder Twitter. Vom Telefon rate ich dringend ab.
am 27.08.2022 21:41
@Gelöschter User Ich denke, du kannst schon beruhigt schlafen. Wie @HausHelene schon schrieb, gilt für dich das Gernabsatzgesetz. Problem ist halt, VF dies auch klar zu machen, da dieser Herr A, schon ein ganz besonderes Schlitzohr zu sein scheint. Kannst dir auch überlegen, ob du Strafanzeige stellst, denn in meinen Augen gibt es zumindest einen Anfangsverdacht einer Straftat nach § 263 StGB - xxx - dejure.org
Auch eine Meldung beim Verbraucherschutz schadet nicht. Notfalls musst du dir evtl. fachkunduge Hilfe holen, das kostet nicht die Welt. Melde dich bei einer der Kontaktadressen, die im link sind und bleib hartnäckig. Diesen Gaunern muss man zeigen, dass sie damit nicht durchkommen.
P.S. Verträge können auch ohne Unterschrift geschlossen werden. Entscheidend ist, ob man eine eindeutige Willenserklärung abgegeben hat. Und das hast du eindeutig nicht, was die Zustimmung betrifft.
am 27.08.2022 23:53
Da der TE sich gelöscht hat, mach ich jetzt zu.