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Lösung
24.01.2022 17:45 - bearbeitet 24.01.2022 18:04
Hallo,
Ich habe um einen Wechsel des Internetanbieters gebeten, da ich im letzten Jahr ständig Probleme mit der Internetqualität (Lag, Ping) hatte und mich frage, warum meine Kündigungsfrist ein Jahr beträgt, wenn ich meinen Vertrag rechtzeitig gekündigt habe? können Sie bitte überprüfen und erklären. Danke und einen schönen Tag noch.
Hallo, Ich habe um einen Wechsel des Internetanbieters gebeten, da ich im letzten Jahr ständig Probleme mit der Internetqualität (Lag, Ping) hatte und mich frage, warum meine Kündigungsfrist ein Jahr beträgt, wenn ich meinen Vertrag rechtzeitig gekündigt habe? können Sie bitte überprüfen und erklären. Danke und einen schönen Tag noch.
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24.01.2022 19:17 - bearbeitet 24.01.2022 19:18
Du kannst deinen Vertrag erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist kündigen - also i.d.R. bis 3 Monate vor Ablauf der 24 monatigen Mindestlaufzeit.
Davon abgesehen ist der Ping kein vertraglicher Bestandteil - du kannst daraus also keine vorzeitige Kündigung ableiten.
24.01.2022 19:17 - bearbeitet 24.01.2022 19:18
Du kannst deinen Vertrag erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist kündigen - also i.d.R. bis 3 Monate vor Ablauf der 24 monatigen Mindestlaufzeit.
Davon abgesehen ist der Ping kein vertraglicher Bestandteil - du kannst daraus also keine vorzeitige Kündigung ableiten.
am 25.01.2022 15:41
In meinem Vertrag steht dass ich mindestens 2 monaten früher mitteilen muss,wennn nicht,dann geht der vertrag automatisch ein jahr mehr...
So dass mit drei monaten ist etwas neues dann ?
Mein vertrag ist bis 26.01. 2022.... Denn auftrag fur wecshel habe ich unterschreibt am 11.10.2021 und die Kündigungsbestätigung von Vodafone bekommen am 28.10.2021..
am 25.01.2022 16:47
Ich habe gerade bei Vodafone angerufen und dem Betreiber gesagt, dass er die von mir gemeldete Störung vom 21.09.2021 sehen soll und dass er nicht weiß, wann sie behoben wird.Ist das nicht ein ausreichender Grund für die direkte Kündigung der Vertrag?