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Lösung
am 26.02.2025 20:17
Seit Vertragsabschluss im November gibt es Störungen beim Internetempfang. Die ersten 2 Techniker waren ratlos und fanden den Grund nicht. Jetzt soll ich Geld bezahlen für etwas, dass ich nicht verschuldet habe. Das ist eine Frechheit. Ibt es ein Sonderkündigungsrecht wegen nicht Erfüllung der Diensleistung?
am 26.02.2025 22:13
Das kommt ganz darauf an, in wessen Verantwortungsbereich die Störung liegt. Vor dem HÜP ist VF für die Störungsbeseitigung (solange nicht z.B. eine Fremdfirma das Kabel durchgebaggert hat), hinter dem HÜP (also z.B. in der Hausverkabelung ohne Wartungsvertrag) ist der Hausbesitzer/Vermieter zuständig. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur im ersten Fall, und auch dann muss das Prozedere eingehalten werden, also Störung melden, rechtssicher dokumentieren (Messkampagne der Bundesnetzagentur), Vertragserfüllung mit Fristsetzung einfordern.