Frage
Antwort
Lösung
am
03.03.2023
17:03
- zuletzt bearbeitet am
03.03.2023
17:51
von
Rosemarie
Sehr geehrtes Vodafone Team,
Betrifft:KD xxxxxxx Vetrag: xxxxxxxxx
ich habe im Mai 2022 den Vertrag gekündigt, den mir ihr Mitarbeiter (XY) bestätigt hat. Die Rückgabe des Reciever wurde mir ebenso sofort bestätigt. Trotzdem werden mir mtl. 3 verschiedenen Gebühren gesamt € 91,87 abgebucht.
Ich möchte von meinen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Ich bin Rentnerin und 100 % Behindert, mein Einkommen erlaubt mir nicht ein so hohen Betrag für etwas auszugeben, das ich nicht nutze.
Ich bitte um sofortige Rückwirkenden Kündigung.
Grruß Heidi Krayer
am 03.03.2023 17:46
Erfolgte die Kündigung schriftlich? Wenn nein, dann ist die Kündigung unwirksam!
Sofern die Kündigung schriftlich erfolgte: Zu wann wurde die Kündigung bestätigt -und- wann ist das Ende der Mindestvertragslaufzeit? Denn das Zurücksenden der Geräte ist KEINE Kündigung und befreit NICHT von der Zahlungspflicht bis zum regulären Vertragsende.
@mausiundmaus schrieb:
Ich möchte von meinen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Ich bin Rentnerin und 100 % Behindert, mein Einkommen erlaubt mir nicht ein so hohen Betrag für etwas auszugeben, das ich nicht nutze.
Das spielt keinerlei Rolle - ein solches Sonderkündigungsrecht existiert nicht. Wenn du einen Vertrag abschließt, bist du an den Vertrag gebunden, egal ob eine Behinderung vorliegt, ob das Einkommen es erlaubt oder ob man es nutzt.
@mausiundmaus schrieb:
Ich bitte um sofortige Rückwirkenden Kündigung.
Eine rückwirkende Kündigung gibt es nicht.
am 03.03.2023 17:49
Hallo mausiundmaus,
Du befindest Dich hier in einem Kunden für Kundenforum. Seit August 2022 findet hier kein Kundensupport
mehr statt. Daher mußt Du Dich einmal über die bekannten Kontaktkanäle in Verbindung setzen.
Wichtig : Bitte keine Kundendaten mitteilen !!
am 04.03.2023 16:50
@reneromann schrieb:Erfolgte die Kündigung schriftlich? Wenn nein, dann ist die Kündigung unwirksam!
Unzutreffend, selbstverständlich ist auch eine mündliche Willenserklärung wirksam (das machen wir jedesmal, wenn wir in einem Ladengeschäft einkaufen), schwierig ist es - ohne Zeugen - dies später zu beweisen.
@mausiundmaus schrieb:Ich bitte um sofortige Rückwirkenden Kündigung.
Eine rückwirkende Kündigung gibt es nicht.
... aber eine einvernehmliche Aufhebung des Vertrages.
am 04.03.2023 18:32
5.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über VodafoneDienstleistungen eine erstmalige Mindestlaufzeit von 24 Monaten
und eine Kündigungsfrist von einem Monat. Wird nicht (rechtzeitig)
gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann
mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Kündigungen müssen
in Textform erfolgen.
am 04.03.2023 18:41
@BinnenSegler21 schrieb:
@reneromann schrieb:
Erfolgte die Kündigung schriftlich? Wenn nein, dann ist die Kündigung unwirksam!
Unzutreffend, selbstverständlich ist auch eine mündliche Willenserklärung wirksam (das machen wir jedesmal, wenn wir in einem Ladengeschäft einkaufen), schwierig ist es - ohne Zeugen - dies später zu beweisen.
Nö, in dem Fall nicht, weil im Vertrag über die AGB für Kunden von Vodafone Deutschland und Vodafone West in § 5.1 Satz 3 respektive in § 5.2 explizit die Textform gefordert wird. In dem Fall sind mündliche Willenserklärungen unwirksam.
Und es gibt sogar Verträge, die erfordern zwingend die Schriftform - wieder andere sogar die notarielle Beglaubigung. Also nichts mit "selbstverständlich ist auch eine mündliche Willenserklärung wirksam"...
@BinnenSegler21 schrieb:
@mausiundmaus schrieb:
Ich bitte um sofortige Rückwirkenden Kündigung.
Eine rückwirkende Kündigung gibt es nicht.
... aber eine einvernehmliche Aufhebung des Vertrages.
Diese kann jedoch nicht einseitig eingefordert werden, geschweige denn gibt es diese kostenlos.