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Kündigung wiederufen, neue Mindestvertragslaufzeit?
Speedhunter007
Smart-Analyzer
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Hallo Vodafone Community. Smiley (fröhlich)

Zunächst einmal finde ich es toll, dass es diese offene Community gibt, wo einem gut geholfen werden kann bei Problemen. Offene Fragen die ich auch hatte konnten über die der anderen auch beantwortet werden. Insofern war ich hier selbst lange stiller Mitleser. 

Nun habe ich selber ein spezifisches Problem, wo ich mir denke das es sich hier besser klären lässt. Somit ist das hier mein erster Beitrag in diesem Forum.

 

Zur Ausgangslage: Ich habe einen Red Internet & Phone 50 Cable Vertrag. Zusammen mit dem zusätzlichen Basic TV Cable fürs Fernsehen wäre da die Mindestvertragslaufzeit bis zum 22.03.2022 gelaufen. Ich hatte da auch nach den alten Regelungen fristgerecht gekündigt, womit der Vertrag zum 22.03.2022 auch ausgelaufen wäre. Im Hinblick auf das neue TKG, wo nach der MVZ die Fristen für mich flexibler gewesen wären wollte ich die Kündigung nun zurücknehmen. Dies hatte ich auch telefonisch gemacht und dabei genau darauf geachtet das man mir keinen neuen Vertrag unterschiebt. Hatte mir auch zusichern lassen, dass mein alter Vertrag zu alten Konditionen dann weiter läuft. Über die daraufhin verschickte E-Mail hatte ich das dann auch bestätigt.

 

Heute wurde das alles im Kundenportal aktualisiert und ich fiel aus allen Wolken. Ab heute gilt plötzlich ein neuer Vertrag. Zwar zu den bisherigen Kondtionen, aber nun mit neuer Mindesvertragslaufzeit von 2 Jahren. Das war so definitiv nicht von mir beabsichtigt gewesen. Ich wollte deshalb hier fragen, ob das bei einer Rücknahme der Kündigung wirklich so abläuft. Das wäre für mich eine ziemlich blöde Nummer.

 

Sofern das so abläuft würde ich das ganze gerne widerufen, was bedeuten würde, dass ich komplett raus bei Vodafone bin. Wäre schade, da ich innerhalb dieses Jahres erst mal noch bei Vodafone bleiben wollte.

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
CE38
Giga-Genie
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@Speedhunter007 

Einen Widerruf einer Kündigung solltest du - wie die Kündigung - textlich machen. Was über die Hotline gelaufen ist, kann ich als Außenstehender schlecht beurteilen. Vielleicht wurde eine aktive Tarifverlaengerung gebucht und anschließend eine E-Mail mit der vorvertraglichen Zusammenfassung versandt, die du mit dem Link bestätigt hast. "Alte Tarifkonditionen" schließen einen Anschlussvertrag mit neuer MVLZ nicht aus. Mit Bestätigung des Aktivierungslinks hättest du dann aber einer neuen 24monatigen Mindestvertragslaufzeit selber zugestimmt. Hast du dir den Inhalt vor der Bestätigung genau durchgelesen ?

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8 Antworten 8
CE38
Giga-Genie
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@Speedhunter007 

Einen Widerruf einer Kündigung solltest du - wie die Kündigung - textlich machen. Was über die Hotline gelaufen ist, kann ich als Außenstehender schlecht beurteilen. Vielleicht wurde eine aktive Tarifverlaengerung gebucht und anschließend eine E-Mail mit der vorvertraglichen Zusammenfassung versandt, die du mit dem Link bestätigt hast. "Alte Tarifkonditionen" schließen einen Anschlussvertrag mit neuer MVLZ nicht aus. Mit Bestätigung des Aktivierungslinks hättest du dann aber einer neuen 24monatigen Mindestvertragslaufzeit selber zugestimmt. Hast du dir den Inhalt vor der Bestätigung genau durchgelesen ?

@CE38 

Zunächt einmal danke für die Antwort

Das man den Wideruf am besten nochmal in schriftlicher Form direkt an Vodafone abschickt ist mir bewusst. Ich hatte mir die Auftragszusammenfassung vorher natürlich durchgelesen und dann bestätigt. 

Hab mir die eben noch ein weiteres mal durchgelesen und da fiel mir etwas auf, was mir auf dem ersten Blick noch nicht auffiel.

 

Und zwar steht oben in der Zusammenfassung "Kündigungsrücknahme mit Laufzeitneustart". Jetzt wo ich die neue MVZ gesehen habe wird nun alles klar. So ist das für doch blöd. Hätte ich das vorher gewusst, dass es darauf hinausläuft mit der Kündigungsrücknahme hätte ich das ganze gleich sein gelassen und den alten Vertrag einfach auslaufen lassen. So wird es von meiner Seite auf einen Wideruf hinauslaufen.

 

Noch eine Frage: Wenn ich das widerufe. Läuft dann wieder der alte Vertrag, also mit MVZ bis zum 22.03.2022?

Bei einem Wideruf wird der letzte Auftrag in dem Sinne doch neutralisiert als hätte er nie stattgefunden, was bedeuten würde ich hätte die Kündigung nie zurückgenommen, oder?

@Speedhunter007 

Du kannst nach Erhalt der Widerrufsbelehrung den neuen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Es gilt dann wieder der alte Vertrag. Unabhängig von einer widerrufenen Kuendigung kannst du jederzeit mit einmonatiger Frist deinen alten Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen. Die automatische Verlängerung von 12 Monate gibt es nicht mehr. Du siehst nach Bestätigung des Widerrufs in Mein Vodafone, ob noch eine Kündigung hinterlegt ist oder nicht. Du kannst dann erneut kündigen oder eine hinterlegte Kündigung auch rechtzeitig widerrufen. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wird aus deinen alten Laufzeitvertrag quasi ein "Flex" Vertrag.

Danke soweit @CE38 .

Die Widerrufsbelehrung hatte ich heute mit der Bestätigung des sozusagen neuen Vertrages erhalten. Das werde ich dann widerrufen. Dann schaue ich mal ob danach meine bisherige Kündigung des alten Vertrages wieder hinterlegt wird oder nicht. Smiley (fröhlich)

Noch ein Update zu meinem Problem:

 

Mittlerweile wurde mein Widerruf bearbeitet und laut der Widerrufsbestätigung ist alles so wie vorher. Das heißt meine bisherige Kündigung zum 22.03.2022 ist wieder hinterlegt. Hab heute nochmal in das Kundenportal nachgeschaut, aber so ganz scheint es da immer noch nicht zu stimmen. Nun steht zwar eine Kündigung drin, aber erst nach Ende der Mindesvertragslaufzeit, die ich nach der Kündigungsrücknahme mit Laufzeitneustart hätte, also 20.01.2024.

Kann ich mich darauf verlassen, dass trotzdem die alte Kündigungsfrist gilt, die man mir in der Widerrufsbestätigung mitgeteilt hatte?

 

Ist jetzt nicht so als würde mich das extrem beunruhigen, dass es im Kundenportal anders steht. Hab ja alles schwarz auf weiß, dass mein Widerruf bearbeitet wurde und die Kündigung zum 22.03.2022 erfolgen soll.

So, über den Abend wurden die Angaben im Kundenportal nochmal nachgebessert und so sieht es schon mal etwas besser aus. Das "frühestmögliche Vertragende" ist wieder der 22.03.2022. Allerdings ist die bisherige Kündigung nicht mehr hinterlegt.

Die Kündigungsfrist geht bis zum 19.02.2022. Daraus könnte man nun deuten, dass somit die neuen Regelungen des TKG greifen würden. Ich bin mir allerdings da noch unsicher, da andererseits als Vertragsbeginn einfach mal der 22.03.2021 eingetragen wurde, obwohl es eigentlich ein weiteres Jahr vorher war und zwar 2020.

 

Würde unter diesen Umständen nach dem 22.03.2022 der Vertrag wirklich zu einem "Flex-Tarif" werden mit monatsweise kündbaren Laufzeiten?

Vielleicht kann mir da @CE38 , der mir hier zuletzt gut weitergeholfen hatte oder jemand anderes weiterhelfen. Würde mich da freuen Gewissheit zu haben. Möchte nämlich ungerne wieder an eine automatisch längere Laufzeit gebunden werden, was ja nach den neuen Regelungen im TKG eigentlich nicht mehr gehen dürfte. Smiley (fröhlich)

@Speedhunter007 

Auch fuer Altvertraege greift die jederzeitige einmonatige Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Nach deinen Widerruf kann es sein, dass die hinterlegten Daten des "Altvertrages" noch manuell korrigiert werden müssen. Ob die Kündigung noch hinterlegt ist oder nicht, kann dir sicherlich ein:e Mod beantworten. Eine automatische Verlängerung von 12 Monaten nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gibt es definitiv nicht mehr.

Da hier die Lösung markiert ist, kommt jetzt zur besseren Übersicht ein Schloß dran. Wenn wieder mal Fragen oder Anliegen auftauchen, eröffne einfach einen neuen Beitrag im passenden Board.