Kündigung widerrufen
Razerde707
Daten-Fan
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Hallo,

 

ich würde gerne meine Kündigung widerrufen und den Vertrag trotz Kostenerhöhung weiterlaufen lassen. Ist dies hier möglich?

Vertragsnummer: *

 

MfG

 

Herr Horlitz

 

Edit: @Razerde707 persönliche Daten entfernt. VG

7 Antworten 7
reneromann
SuperUser
SuperUser

Nein, hier ist es nicht möglich.

 

Davon abgesehen kann eine Kündigung nicht einfach widerrufen werden - es bedarf da schon der expliziten Zustimmung des Vertragspartners


@reneromann  schrieb:

Davon abgesehen kann eine Kündigung nicht einfach widerrufen werden - es bedarf da schon der expliziten Zustimmung des Vertragspartners


und was willst du damit sagen?

dass Vodafone den Widerruf ablehnen wird?


@RobertP  schrieb:

@reneromann  schrieb:

Davon abgesehen kann eine Kündigung nicht einfach widerrufen werden - es bedarf da schon der expliziten Zustimmung des Vertragspartners


und was willst du damit sagen?

dass Vodafone den Widerruf ablehnen wird?


Es gibt keinen Widerruf einer Kündigung! Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung - sobald die Willenserklärung eingeht, hat der Empfänger diese umzusetzen. PUNKT.

 

Rechtlich gesehen kann man also maximal einen Anschlussvertrag zu bestehenden oder abgewandelten Konditionen abschließen - aber da muss halt das Gegenüber -wie bei jedem anderen Vertrag auch- auch mitspielen und zustimmen. Und wenn man da in Ungnade gefallen ist und/oder anderweitige Probleme existieren, kann es durchaus sein, dass das Gegenüber einen solchen Folgevertrag nicht akzeptiert.

 

Von daher sollte man sich genauestens überlegen, ob man kündigt oder nicht - und zwar bevor man die Kündigung abschickt und nicht erst danach.

 

Davon abgesehen gibt es auch einige organisatorische Probleme mit einer solchen Vertragsverlängerung nach Kündigung, insbesondere dann, wenn man Vorleistungen von Dritten (z.B. im DSL-Netz) nutzt und die Zeit dort für eine etwaige Verlängerung der Anmietung der TAL und des DSLAM-Ports nicht mehr ausreicht. Dann sitzt man nämlich auf dem Trockenen, obwohl man vor Vertragsende verlängert hat.


@reneromann  schrieb:

...


und genau deswegen haben Vodafone und viel andere Unternehmen auch eine Kundenrückholabteilung


@RobertP  schrieb:

@reneromann  schrieb:

...


und genau deswegen haben Vodafone und viel andere Unternehmen auch eine Kundenrückholabteilung


Ändert nichts daran, dass eine Kündigung nicht einseitig zurückgenommen werden kann, sondern dies nur als Anschlussvertrag in beiderseitigem Übereinkommen passieren kann.


@reneromann  schrieb:

@RobertP  schrieb:

@reneromann  schrieb:

Davon abgesehen kann eine Kündigung nicht einfach widerrufen werden - es bedarf da schon der expliziten Zustimmung des Vertragspartners


und was willst du damit sagen?

dass Vodafone den Widerruf ablehnen wird?


Es gibt keinen Widerruf einer Kündigung! Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung - sobald die Willenserklärung eingeht, hat der Empfänger diese umzusetzen. PUNKT.

Selbstverständlich kann ich meine einseitige Willenserklärung "Kündigung" widerrufen (zurücknehmen) und es gibt ausreichend Beispiele, dass Vodafone dem auch folgt, sofern bis zur Wirksamkeit der Kündigung noch zumindest 4 Wochen anstehen. Dass organisatorische Abläufe zu berücksichtigen sind sollte auch dem Kunden klar sein (eine Rücknahme der Kündigung 5 Tage vor dem Wirksamwerden der Kündigung geht wohl schon organisatorisch nicht).


Bei mir hat es von der sofort erhaltenen Eingangsbestätigung der Kündigung zum Ende der Mindesvertragslaufzeit via

https://www.vodafone.de/einfache-kuendigung.html

14 Tage und einen erneuten Hinweis auf BGB § 312k Absatz 4 gebraucht, bis ich eine Kündigungsbestätigung inkl. Kündigunstermin erhielt.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312k.html

Davor hatte Vodafone mit der Umsetzung der Kündigung noch nicht begonnen, zumindest legen das die diversen Aufforderungen doch die Vodafone Hotline anzurufen nahe.

 

 


@BinnenSegler21  schrieb:

@reneromann  schrieb:

@RobertP  schrieb:

@reneromann  schrieb:

Davon abgesehen kann eine Kündigung nicht einfach widerrufen werden - es bedarf da schon der expliziten Zustimmung des Vertragspartners


und was willst du damit sagen?

dass Vodafone den Widerruf ablehnen wird?


Es gibt keinen Widerruf einer Kündigung! Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung - sobald die Willenserklärung eingeht, hat der Empfänger diese umzusetzen. PUNKT.

Selbstverständlich kann ich meine einseitige Willenserklärung "Kündigung" widerrufen (zurücknehmen)


Nein, du kannst eine einmal ausgesprochene Kündigung nicht mehr einseitig zurücknehmen, sobald sie dem Vertragspartner zugegangen ist. Vielmehr muss der Vertragspartner dieser Rücknahme AKTIV zustimmen - er kann die Zustimmung aber auch verweigern.

 

Wenn du mir nicht glaubst, frage bitte einen Anwalt für Vertragsrecht und verbreite hier keine Lügen.

 


@BinnenSegler21  schrieb:

[...] und es gibt ausreichend Beispiele, dass Vodafone dem auch folgt [...]


Nochmal: Das ist keine EINSEITIGE Rücknahme der Kündigung, wie du es gerne behauptest, sondern hier bietet VF dies explizit an - VF ist dazu aber von Gesetzeswegen NICHT verpflichtet! Und VF ist auch nicht gesetzlich verpflichtet, etwaige Anfragen der Kunden auf die Rücknahme der Kündigung positiv zu bescheiden und den Vertrag weiterlaufen zu lassen!

 


@BinnenSegler21  schrieb:

[...] sofern bis zur Wirksamkeit der Kündigung noch zumindest 4 Wochen anstehen.


Nein, auch eine solche "allgemeine" Frist gibt es nicht.

 


@BinnenSegler21  schrieb:

Dass organisatorische Abläufe zu berücksichtigen sind sollte auch dem Kunden klar sein (eine Rücknahme der Kündigung 5 Tage vor dem Wirksamwerden der Kündigung geht wohl schon organisatorisch nicht).


Du widersprichst dir gerade selbst: Wenn du doch selbst deine Kündigung zurückziehen könntest, dann gäbe es für VF gar keinen Spielraum für organisatorische Abläufe. Aber da merkt man, dass deine Argumentation eben vorne und hinten nicht die rechtliche Situation abbildet, nach der eine einseitige Rücknahme der Kündigung ohne Einwilligung des gekündigten Vertragspartners eben NICHT möglich ist.

 


@BinnenSegler21  schrieb:

Bei mir hat es von der sofort erhaltenen Eingangsbestätigung der Kündigung zum Ende der Mindesvertragslaufzeit via

https://www.vodafone.de/einfache-kuendigung.html

14 Tage und einen erneuten Hinweis auf BGB § 312k Absatz 4 gebraucht, bis ich eine Kündigungsbestätigung inkl. Kündigunstermin erhielt.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312k.html

Davor hatte Vodafone mit der Umsetzung der Kündigung noch nicht begonnen, zumindest legen das die diversen Aufforderungen doch die Vodafone Hotline anzurufen nahe.


Und was hat das jetzt mit der Kündigung zu tun?

 

Dir kann es doch egal sein, wann Vodafone mit der Umsetzung der Kündigung anfängt - deine Willenserklärung entfaltet mit Eingang ihre Wirkung. Sollte es der Vertragspartner "verschlafen", die Kündigung rechtzeitig umzusetzen, bleibt er alleine auf allen daraus resultierenden Kosten seinerseits, aber auch etwaigen dir entstehenden Schäden sitzen.